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	<title>Kommentare zu: Wie sich die Verlage das mit dem Leistungsschutzrecht vorstellen</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Christian</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-740</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 May 2010 12:42:38 +0000</pubDate>
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		<description>hmm, man sollte dieses &quot;Leistungsschutzrecht&quot; wirklich nutzen und ausdehnen.

Denke da an Schutzrechte für Arbeitnehmer, Sparer uvm.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hmm, man sollte dieses &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221; wirklich nutzen und ausdehnen.</p>
<p>Denke da an Schutzrechte für Arbeitnehmer, Sparer uvm.</p>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-738</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 19:29:40 +0000</pubDate>
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		<description>Der Vergleich zum Datenbankrecht hinkt insoweit, und da haben Sie völlig Recht, als auf den Aspekt der Entnahme von wesentlichen Teilen bzw. der systematischen Entnahme von unwesentlichen Teilen hier verzichtet wird. Und das stellt möglicherweise in der Tat den Versuch dar, auch Dienste wie Google News abzudecken. Aber die Frage ist, ob das mit diesem Wortlaut gelingen kann und ich meine nein. Denn was vervielfältigt Google denn? Der Link als solcher ist keine relevante Nutzungshandlung. Also der Umstand, dass man die ersten zwei Sätze des Textes wiedergibt? Sofern man das als Wiedergabe von Teilen eines Presseerzeugnisses betrachten möchte, verbleibt immer noch das Argument aus 242 BGB. Wer seine Inhalte offen ins Netz stellt nimmt diese Form der Indexierung hin. Vielleicht bietet hier auch der Volltext der  Entscheidung zu den Google Thumbnails weiteres Argumentationsmaterial.

Vielleicht muss man jetzt als Gegenmodell auch den Gesetzgeber auffordern, die Suchmaschinen gesetzlich zu schützen. ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vergleich zum Datenbankrecht hinkt insoweit, und da haben Sie völlig Recht, als auf den Aspekt der Entnahme von wesentlichen Teilen bzw. der systematischen Entnahme von unwesentlichen Teilen hier verzichtet wird. Und das stellt möglicherweise in der Tat den Versuch dar, auch Dienste wie Google News abzudecken. Aber die Frage ist, ob das mit diesem Wortlaut gelingen kann und ich meine nein. Denn was vervielfältigt Google denn? Der Link als solcher ist keine relevante Nutzungshandlung. Also der Umstand, dass man die ersten zwei Sätze des Textes wiedergibt? Sofern man das als Wiedergabe von Teilen eines Presseerzeugnisses betrachten möchte, verbleibt immer noch das Argument aus 242 BGB. Wer seine Inhalte offen ins Netz stellt nimmt diese Form der Indexierung hin. Vielleicht bietet hier auch der Volltext der  Entscheidung zu den Google Thumbnails weiteres Argumentationsmaterial.</p>
<p>Vielleicht muss man jetzt als Gegenmodell auch den Gesetzgeber auffordern, die Suchmaschinen gesetzlich zu schützen. <img src='http://www.internet-law.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: Till Kreutzer</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-737</link>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 17:11:21 +0000</pubDate>
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		<description>@admin: Also m.E. ist der Verlagsentwurf in keiner Weise mit dem Datenbankschutzrecht vergleichbar. Auch und gerade weil er sich eben nicht darauf beschränkt, nur in der Übernahme von wesentlichen Teilen des Presseerzeugnisses Nutzungshandlungen zu sehen, sondern in der Vervielfältigung von jeglichem Teil. Das ist eine ganz andere Dimension, nur so wird gewährleistet, dass die Nutzung von Snippets vergütungs- und zustimmungspflichtig wird. Es lehnt sich eindeutig eher an das Konstrukt des Tonträgerherstellerrechts an und was das bedeutet, haben wir ja in der BGH-Entscheidung Metall auf Metall schmerzlich erfahren müssen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@admin: Also m.E. ist der Verlagsentwurf in keiner Weise mit dem Datenbankschutzrecht vergleichbar. Auch und gerade weil er sich eben nicht darauf beschränkt, nur in der Übernahme von wesentlichen Teilen des Presseerzeugnisses Nutzungshandlungen zu sehen, sondern in der Vervielfältigung von jeglichem Teil. Das ist eine ganz andere Dimension, nur so wird gewährleistet, dass die Nutzung von Snippets vergütungs- und zustimmungspflichtig wird. Es lehnt sich eindeutig eher an das Konstrukt des Tonträgerherstellerrechts an und was das bedeutet, haben wir ja in der BGH-Entscheidung Metall auf Metall schmerzlich erfahren müssen.</p>
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	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-736</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 13:54:46 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Kreuzer,
die Paperboy-Entscheidung beschäftigt sich ja auch mit einem Leistungsschutzrecht, nämlich das des Datenbankherstellers, an das sich die Verlage schon von ihrer Formulierung her anlehnen. 

Dass der Entwurf möglicherweise auf darauf abzielt, die Paperboy-Entscheidung auszuhebeln, mag sein. Ob ihm das gelingt, ist aber noch eine andere Frage.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Kreuzer,<br />
die Paperboy-Entscheidung beschäftigt sich ja auch mit einem Leistungsschutzrecht, nämlich das des Datenbankherstellers, an das sich die Verlage schon von ihrer Formulierung her anlehnen. </p>
<p>Dass der Entwurf möglicherweise auf darauf abzielt, die Paperboy-Entscheidung auszuhebeln, mag sein. Ob ihm das gelingt, ist aber noch eine andere Frage.</p>
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		<title>Von: Wolfgang Michal</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-735</link>
		<dc:creator>Wolfgang Michal</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 13:51:07 +0000</pubDate>
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		<description>Man sollte nicht vergessen, dass seit 2008 die Wörter gewerblich (Novellierung UrhG) und geschäftliche Handlung (Novellierung UWG) sehr weit ausgelegt werden. Es kann also viele treffen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte nicht vergessen, dass seit 2008 die Wörter gewerblich (Novellierung UrhG) und geschäftliche Handlung (Novellierung UWG) sehr weit ausgelegt werden. Es kann also viele treffen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Matthes</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-734</link>
		<dc:creator>Matthes</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 13:40:05 +0000</pubDate>
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		<description>Lächerlich, das Ganze. 

Liebe Verlage, ihr seid frei, euren Content nicht ins Internet zu stellen. Oder verschließt ihn hinter dicken Bezahlcontent-Türen. Dann hat keiner ein Problem!

Viel Spaß weiter in Gutenbergs Universum!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lächerlich, das Ganze. </p>
<p>Liebe Verlage, ihr seid frei, euren Content nicht ins Internet zu stellen. Oder verschließt ihn hinter dicken Bezahlcontent-Türen. Dann hat keiner ein Problem!</p>
<p>Viel Spaß weiter in Gutenbergs Universum!</p>
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	<item>
		<title>Von: Till Kreutzer</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-732</link>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 12:59:36 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Stadler,

das Leistungsschutzrecht ist gerade dazu gedacht, die Paperboy-Entscheidung (die ja nur auf dem Urheberrecht basierte) auszuhebeln. Durch den Schutz auch kleinster Teile der Presseerzeugnisse werden Suchmaschinen und sonstige Internet-Dienste zum Nutzer gemacht. Denn Google hostet die Snippets im News-Dienst und der Suchmaschine selbst und wäre damit Nutzer im Sinne des Gesetzesentwurfs.

Grüße
Till Kreutzer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Stadler,</p>
<p>das Leistungsschutzrecht ist gerade dazu gedacht, die Paperboy-Entscheidung (die ja nur auf dem Urheberrecht basierte) auszuhebeln. Durch den Schutz auch kleinster Teile der Presseerzeugnisse werden Suchmaschinen und sonstige Internet-Dienste zum Nutzer gemacht. Denn Google hostet die Snippets im News-Dienst und der Suchmaschine selbst und wäre damit Nutzer im Sinne des Gesetzesentwurfs.</p>
<p>Grüße<br />
Till Kreutzer</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: vera</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/wie-sich-die-verlage-das-mit-dem-leistungsschutzrecht-vorstellen.html/comment-page-1#comment-731</link>
		<dc:creator>vera</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2010 12:32:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=1519#comment-731</guid>
		<description>Sie besitzen einen Kugelschreiber? Dann können Sie auch Schecks fälschen.

Außerdem: &lt;a href=&quot;http://opalkatze.wordpress.com/2010/03/15/leistungsschutzrecht-fur-blogger/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Leistungsschutzrecht für Blogger!&lt;/a&gt; Sofort.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie besitzen einen Kugelschreiber? Dann können Sie auch Schecks fälschen.</p>
<p>Außerdem: <a href="http://opalkatze.wordpress.com/2010/03/15/leistungsschutzrecht-fur-blogger/" rel="nofollow">Leistungsschutzrecht für Blogger!</a> Sofort.</p>
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