Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.5.10

Leistungsschutzrecht: Geht es wirklich um die Urheber?

Der deutsche Journalistenverband (DJV) unterstützt die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse und rechtfertigt dies damit, dass es ihm um die Urheber gehen würde. Man sollte bei einem Verband unterstellen, dass er versucht, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

Offenbar hat der DJV aber noch nicht erkannt, dass dieses Leistungschutzrecht, so wie es sich die Verlage vorstellen, nicht im Interesse der Autoren ist. Denn der Gesetzesvorschlag der Verlage ist anders ausgestaltet als andere Leistungsschutzrechte, wie zum Beispiel der Datenbankschutz. Dort wird die wirtschaftliche Investition des Datenbankherstellers in den Aufbau der Datenbank geschützt, während die Rechte an einzelnen Elementen, also die urheberrechtlichen Werke, die in die Datenbank aufgenommen worden sind, nicht zugunsten des Datenbankherstellers geschützt werden, sondern beim Urheber verbleiben.

Das Konzept des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse wählt einen anderen Ansatz. Denn das dortige Ziel ist es gerade auch, einen Schutz des einzelnen journalistischen Beitrags („Teile daraus“) zugunsten der Verleger zu erreichen und zwar durch Schaffung eines ausschließlichen Verbreitungsrechts. Das kollidiert mit dem Urheberrecht der Autoren und kann deren Position nur schwächen. Denn dem Urheberrecht der Autoren stünde dann ein ausschließliches Verwertungsrecht der Verlage (kraft Gesetz) gegenüber. Wie diese kollidierenden Positionen in Einklang zu bringen sind, wenn der Autor dem Verlag zum Beispiel nur ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht einräumt, ist zudem unklar.

posted by Stadler at 11:14  

Ein Kommentar

  1. Hier könnte man doch zumindest eine analoge Anwendung finden:
    http://verfassungsblog.de/eughgeneralanwltin-schranken-fr-urheberrechtliche-gerteabgabe/

    Comment by Hrothgaar — 11.05, 2010 @ 13:33

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