Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.5.10

Filesharing: 4000 Auskunftsanträge beim Landgericht Köln allein in 2010

Die Initiative „Abmahnwahn Dreipage“ hat ein Interview mit dem Pressesprecher des Landgerichts Köln zum Thema Filesharing und Auskunftsverfahren gegen Provider zur Ermittlung von Anschlussinhabern geführt.

Obwohl mir bewusst war, dass die Zahl der Verfahren beim Landgericht Köln sehr hoch ist, hat die Aussage, dass allein im Jahr 2010 (bis Ende April) 4000 solcher Auskunftsanträge dort eingegangen sind, meine Befürchtungen noch übertroffen. Nachdem mir einige Akten aus derartigen Verfahren (aus dem Jahr 2009) vorliegen, lässt sich sagen, dass in jedem dieser Verfahren mehrere hundert, oftmals sogar mehrere tausend IP-Adressen dem jeweiligen Anschlussinhaber zugeordnet werden. Prinzipiell kann aus jeder einzelnen IP-Adresse eine Abmahnung resultieren. Daher liegt die Schlussfolgerung nahe, dass allein das Landgericht Köln für mehrere Millionen Filesharing-Abmahnungen im Jahr den Boden bereitet. Auskunftsverfahren bei anderen Landgerichten kommen hinzu. Wie das Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnung funktioniert, habe ich vor einigen Monaten am Beispiel von DigiProtect erläutert.

posted by Stadler at 15:15  

6 Comments

  1. Ich überlege ernsthaft eine Verfassungsbeschwerde.

    § 101 Absatz 10 UrhG (genau: das ist der Absat den alle stets „vergessen“)
    „(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

    Der steht da wegen Art. 19, GG und ist dort auch nicht einfach so zum Spaß. Ich selbst bin nicht vom Fach, aber ich kann mir nur schwer bis gar nicht vorstellen, daß eine massenhafte Dauereinschränkung in dem Maße „gesund“ ist. Dann könnte man auch ketzerisch fragen, warum der denn da überhaupt noch steht.

    Dies würde allerdings wiederum § 101 Absatz 9 nichtig machen:
    „(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, […]“

    An das, was das BVerfG erst vor kurzem zur verwendung von Verkehrsdaten gesagt hatte, können sich die meisten sicherlich noch erinnern.

    Wie kann es also sein, daß diese Verkehrsdaten verwendet werden, indem sie „irgendwo“ durch „irgendeinen“ (neuerdings) email-server flutschen um dann mit den persönlichen Daten irgendeines Anschlußinhabers verbunden zu werden.

    Kann DAS noch im Sinne von Art. 19 GG sein (im Bezug auf § 101 Absatz 10 UrhG).

    Ich denke nicht, bin aber nur Laie und komme von der Technik sozusagen.

    Würde mich von daher über ’ne Meinung freuen, gerne auch Tipps wie ich juristisch gegen das LG Köln vorgehen könnte.

    Wenn ich nämlich bedenke, wie diese „Turn Piracy Into Profit“-Heinis die Daten erheben und wie wir (wir alle) permanent verarscht werden dann ist das in Verbindung mit der massenhaft Einschränkung von Grundrechten ein absoluter Skandal und sämtliche Aussagen des Herrn Eßer ein Armutszeugnis!

    Oder kurz:
    Massenhafte Grundrechteinschränkungen, die nicht die Intention haben, eine Rechtsverfolgung im Einzelfall zu betreiben sondern mit dem Ziel vorangetrieben werden, möglichst viel Profit zu erwirtschaften. Dieser Vorgang wird zusätzlich mit Hilfe von Staatsorganen in Form von Richtern des LG Köln tatkräftig unterstützt, weswegen Steuergelder indirekt zweckentfremdet verprasst werden!

    Comment by Baxter — 9.05, 2010 @ 07:51

  2. Oder kurz:Massenhafte Grundrechteinschränkungen, die nicht die Intention haben, eine Rechtsverfolgung im Einzelfall zu betreiben sondern mit dem Ziel vorangetrieben werden, möglichst viel Profit zu erwirtschaften. Dieser Vorgang wird zusätzlich mit Hilfe von Staatsorganen in Form von Richtern des LG Köln tatkräftig unterstützt, weswegen Steuergelder indirekt zweckentfremdet verprasst werden!
    +1

    Comment by Mark — 9.05, 2010 @ 19:31

  3. Ich bin ein bischen Verwirrt, vielleicht auch ein bischen offtopic.
    Hat das BVerfG die VDS für nichtig erklärt? Oder fallen die IP-Adressen nicht in dieses Beuteschema bzw. wie lange darf jetzt eigentlich gespeichert werden bis gelöst werden muss?

    Comment by Hrothgaar — 11.05, 2010 @ 13:22

  4. Hallo möchte dich ermutigen gegen das lg köln vorzugehen.Habe 7 Abmahnungen von verschiedenen Anwälten bekommen.alle aus Köln. Danach eine Mail von T-online wegen Schadsoftware,und von eBay auch.
    Emule war zwar instaliert hab mich aber nicht ausgekannt.Ich hab Vierenscanner laufen lassen,nichts gefunden.Dann hab ich sebst gesucht und ein Programm gefunden das ich nicht kenne.Als ich dieses öffnen wollte schlug der vierenscanner an.darauf hin durchsuchte ich den PC und fand in einem Ordner mehrere Dateien die ich nicht kannte (7-8x)top 100 diferse Pornos usw.habe alles gelöscht.ich hab nun ein Problem ,die eMail von T-online (abuse ) ist mit uheberrecht versehen,ich kann sie nicht nutzen.Das war ein trojaner (Fernsteuerungs) Programm.So aber nun wieder LG Köln Rash liebt LG Köln. Weil ich denke das bei 58 Millionen einnahmen für die drei LieblingsRICHTER auch was abfällt.Deshalb kriegt Rash immer Recht.
    PS der Rechner war neu installiert vom Kollegen mit Firewall usw ich weiss auch nicht wie lange der Trojaner drauf war. Viele Grüsse und Viel Glück MFG Harry

    Comment by Harry — 27.08, 2010 @ 00:09

  5. Interessant wäre noch, wieviele dieser 4000 Anträge abgelehnt wurden. Vermutlich gar keiner, denn das LG Köln scheint da auch überhaupt nichts zu prüfen.
    Erforderlich wäre ja „offensichtlich gewerbliches Ausmaß“ der Rechteverletzung. Gerade im Falle DigiProtect ist aber offensichtlich das Gegenteil der Fall. Denn diese Firma besitzt ja nur Rechte zur „Vermarktung“ in P2P-Netzwerken, kann mit diesen Rechten also keinen Gewinn erzielen. Will sie ja auch nicht. Folglich kann dieser Firma aus der Rechteverletzung kein substantieller Schaden entstehen, womit das gewerbliche Ausmaß erledigt ist.
    Mittlerweile hat das OLG Köln ja einer formlosen Beschwerde gegen eine solche Entscheidung des LG Köln stattgegeben und der Antragstellerin (Rechteinhaberin) die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufgebürdet.
    http://www.internet-law.de/2010/05/filesharing-4000-auskunftsantrage-beim-landgericht-koln-allein-in-2010.html
    Ich kann nur allen raten, im Falle einer Abmahnung durch DigiProtect, ebenfalls Beschwerde innerhalb der zweiwöchigen Frist einzulegen. Ich werde es tun.

    Comment by Obi-Wahn — 13.11, 2010 @ 19:02

  6. Mittlerweile holt sich (Abzock)Kanzlei Rasch ihre Beschlüsse zur Herausgabe der IP-Daten beim jeweiligen Provider nicht mehr beim LG Kölln, sondern beim LG München. Bei mir kam gestern solch eine Abmahnug dieser „netten“ Anwaltskanzlei, ausgestellt von einer RA Maren Küster ins Haus geflattert. An der Methode „Pistole auf die Brust“ und kurze Antwortzeit hat sich nichts geändert.
    Also werde ich auch den nächsten Medien-Rechtsanwalt aufsuchen dürfen.
    Mir schwebt auch der Gedanke vor, eine Strafanzeige gegen die Firma Rasch, wegen Nötigung, Irreführung, Verletzung der Persönilchkeitsrechte und versuchter Erpressung zu machen.

    Comment by Tumirnix — 12.03, 2011 @ 15:45

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