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	<title>Kommentare zu: BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Schon wieder ein offenes WLAN &#124; Klöndöör</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-2575</link>
		<dc:creator>Schon wieder ein offenes WLAN &#124; Klöndöör</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Oct 2010 07:11:05 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Informationen über die rechtlichen Aspekte sind bei www.internet-law.de zu [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Informationen über die rechtlichen Aspekte sind bei <a href="http://www.internet-law.de" rel="nofollow">http://www.internet-law.de</a> zu [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: The end has no end&#8230; (05/10) &#171; vasistas?</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-949</link>
		<dc:creator>The end has no end&#8230; (05/10) &#171; vasistas?</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2010 09:27:25 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Internet-Law, BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen [...]</description>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Unsicher &#171; &#8230;Kaffee bei mir?</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-806</link>
		<dc:creator>Unsicher &#171; &#8230;Kaffee bei mir?</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 May 2010 14:10:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Googles Eingeständnis, mit Street View doch Daten gesammelt zu haben, und das fürchterliche BGH-Urteil zu offenen WLANs lag das Thema nahe, und so hab ich in den letzten Tagen im Bekanntenkreis nochmals [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Googles Eingeständnis, mit Street View doch Daten gesammelt zu haben, und das fürchterliche BGH-Urteil zu offenen WLANs lag das Thema nahe, und so hab ich in den letzten Tagen im Bekanntenkreis nochmals [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Kommentar Auswirkungen des Urteils des BGH auf offene WLAN, speziell Internet-Cafes? &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-794</link>
		<dc:creator>Kommentar Auswirkungen des Urteils des BGH auf offene WLAN, speziell Internet-Cafes? &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 May 2010 07:38:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Frage, was Internet-Cafes in Zukunft mit ihrem WLAN am besten machen. Dabei ist noch einmal an die z.B. von Stadler geäußerte Kritik zu denken, dass der BGH dogmatisch zweifelhaft gearbeitet hat. Insbesondere die Frage, ob man nicht [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Frage, was Internet-Cafes in Zukunft mit ihrem WLAN am besten machen. Dabei ist noch einmal an die z.B. von Stadler geäußerte Kritik zu denken, dass der BGH dogmatisch zweifelhaft gearbeitet hat. Insbesondere die Frage, ob man nicht [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein &#8211; Robert&#39;s Weblog</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-793</link>
		<dc:creator>BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein &#8211; Robert&#39;s Weblog</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 May 2010 00:24:11 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Stadler: BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen. Der BGH hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) eine Haftung des Inhabers eines [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Stadler: BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen. Der BGH hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 121/08" title="BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08: Haftung auf Unterlassung wegen ungesicherten W-LAN-Routers">I ZR 121/08</a>) eine Haftung des Inhabers eines [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: secret-man</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-790</link>
		<dc:creator>secret-man</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 May 2010 16:15:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=1578#comment-790</guid>
		<description>es ist mehr als nur merkwürdig, dass einer der hauptquellen der abmahnabzockeranwälte immer in der primären region frankfurt liegt. auch wird immer von tools der der überwachung geredet, mit denen man den usern nachweisen kann, dass sie filesharing betrieben haben.

wenn ich mir das genau ansehe, kommt das mit einer steuersünderdatei mehr als nur nahe, zumal man eines hier noch in erwähnung ziehen sollte, die rechenzentren der großen anbieter, liegen wo?!

die richter in handeln zu schnell und ohne rücksicht. es ist erfreulich, dass lange amtszeiten zum glück immer ein ende finden und it-kenntnisse bei jüngeren ausgeprägter sind, als die der alt-herren.

ein weiterer punkt der bitter ist, dass man die großen anbieter nicht zur rechenschaft zieht. als dsl aufkam, waren ports gesperrt. vorallem den &quot;magentas&quot; und &quot;grünen&quot; liefen die kunden davon, und man entschloss sich, daraus ein geschäft mit offenen ports zu tätigen. hier anzusetzen sehen die richter nicht ein.

der bgh nennt wlan eine gefahrenquelle. im gesetz ist es ganz klar verankert: wer andere zu einer straftat verleitet macht sich selbst strafbar.

aber auch dieser grundsatz wird mit füßen getreten und nicht beachtet. für jeden gilt dieser grundsatz, nur nicht für die provider, die weiterhin mit offen ports und offensichtlicher gefahrenquellen hier weiterhin ihr großes geld verdienen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>es ist mehr als nur merkwürdig, dass einer der hauptquellen der abmahnabzockeranwälte immer in der primären region frankfurt liegt. auch wird immer von tools der der überwachung geredet, mit denen man den usern nachweisen kann, dass sie filesharing betrieben haben.</p>
<p>wenn ich mir das genau ansehe, kommt das mit einer steuersünderdatei mehr als nur nahe, zumal man eines hier noch in erwähnung ziehen sollte, die rechenzentren der großen anbieter, liegen wo?!</p>
<p>die richter in handeln zu schnell und ohne rücksicht. es ist erfreulich, dass lange amtszeiten zum glück immer ein ende finden und it-kenntnisse bei jüngeren ausgeprägter sind, als die der alt-herren.</p>
<p>ein weiterer punkt der bitter ist, dass man die großen anbieter nicht zur rechenschaft zieht. als dsl aufkam, waren ports gesperrt. vorallem den &#8220;magentas&#8221; und &#8220;grünen&#8221; liefen die kunden davon, und man entschloss sich, daraus ein geschäft mit offenen ports zu tätigen. hier anzusetzen sehen die richter nicht ein.</p>
<p>der bgh nennt wlan eine gefahrenquelle. im gesetz ist es ganz klar verankert: wer andere zu einer straftat verleitet macht sich selbst strafbar.</p>
<p>aber auch dieser grundsatz wird mit füßen getreten und nicht beachtet. für jeden gilt dieser grundsatz, nur nicht für die provider, die weiterhin mit offen ports und offensichtlicher gefahrenquellen hier weiterhin ihr großes geld verdienen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Wolf-Dieter</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-789</link>
		<dc:creator>Wolf-Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 May 2010 11:38:35 +0000</pubDate>
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		<description>Dass ein offener WLAN-Zugangspunkt als &quot;Gefahrenquelle&quot; behandelt wird, betrachte ich als eine Katastrophe. Denn nach meinem nicht-juristischen Verständnis sollte es mir frei stehen, mein WLAN jedermann zur Verfügung zu stellen. 

Rein sachlich ist ein WLAN-Zugang ebensowenig eine Gefahrenquelle wie z. B. ein Weg durch meinen Garten, durch den ja auch ein Bösewicht schleichen könnte, um meinen armen Nachbarn zu überfallen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dass ein offener WLAN-Zugangspunkt als &#8220;Gefahrenquelle&#8221; behandelt wird, betrachte ich als eine Katastrophe. Denn nach meinem nicht-juristischen Verständnis sollte es mir frei stehen, mein WLAN jedermann zur Verfügung zu stellen. </p>
<p>Rein sachlich ist ein WLAN-Zugang ebensowenig eine Gefahrenquelle wie z. B. ein Weg durch meinen Garten, durch den ja auch ein Bösewicht schleichen könnte, um meinen armen Nachbarn zu überfallen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: WLAN-Entscheidung &#8211; Viel Lärm um nichts (überraschendes)</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-788</link>
		<dc:creator>WLAN-Entscheidung &#8211; Viel Lärm um nichts (überraschendes)</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 May 2010 11:13:15 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Haftung eines WLAN-Betreibers verk&#252;ndet  und die Kollegen hyperventilieren, weil Sie einen Artikel gebloggt, einen Anruf von der Presse bekommen haben oder weil der vermeindliche Wert ihres Blogs [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Haftung eines WLAN-Betreibers verk&#252;ndet  und die Kollegen hyperventilieren, weil Sie einen Artikel gebloggt, einen Anruf von der Presse bekommen haben oder weil der vermeindliche Wert ihres Blogs [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: castor</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-784</link>
		<dc:creator>castor</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 May 2010 09:05:01 +0000</pubDate>
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		<description>Hat schon einmal jemand daran Gedacht, dass ein Hotel oder Café Betreiber die Ports für P2P oder ähnliches einfach am Router sperren könnte. Dass sich jemand die Mühe macht in einem öffentlichen WLAN über HTTP-Channel eine P2P-Software auszuführen dürfte wohl eher selten, wenn gar nachzu nie der Fall sein. Entsprechende Vorkehrungen müssten die oben genannten Betreiber ebenso exculpieren können wie die geforderte Verschlüsselung. Sehr fragwürdig erscheint mir allerdings die Tatsache, wie ein tatsächlicher Nachweis, dass der Router zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung verschlüsselt war o.ä., erbracht werden kann. Der &quot;Störer&quot; könnte doch ebensogut bei Eintreffen der ersten Abmahnung ein entsprechendes Setup vornehmen. Nun stelle man sich noch vor, dass die Abmahnung von dessen Provider als Spam ausgesondert wurde... das ist Rechtssicherheit</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hat schon einmal jemand daran Gedacht, dass ein Hotel oder Café Betreiber die Ports für P2P oder ähnliches einfach am Router sperren könnte. Dass sich jemand die Mühe macht in einem öffentlichen WLAN über HTTP-Channel eine P2P-Software auszuführen dürfte wohl eher selten, wenn gar nachzu nie der Fall sein. Entsprechende Vorkehrungen müssten die oben genannten Betreiber ebenso exculpieren können wie die geforderte Verschlüsselung. Sehr fragwürdig erscheint mir allerdings die Tatsache, wie ein tatsächlicher Nachweis, dass der Router zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung verschlüsselt war o.ä., erbracht werden kann. Der &#8220;Störer&#8221; könnte doch ebensogut bei Eintreffen der ersten Abmahnung ein entsprechendes Setup vornehmen. Nun stelle man sich noch vor, dass die Abmahnung von dessen Provider als Spam ausgesondert wurde&#8230; das ist Rechtssicherheit</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: secret-man</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/05/bgh-betreiber-eines-w-lans-haftet-mit-einschrankungen.html/comment-page-1#comment-782</link>
		<dc:creator>secret-man</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 May 2010 06:44:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=1578#comment-782</guid>
		<description>recht und wirtschaft hängen doch sehr eng beieinander...

sehr gut, dass zweitklassige anwälte nun einer ehrlichen arbeit nachgehen müssen und nicht mit abmahnstrategien surfer ins visier nehmen können um an ihnen zu verdienen.

das wlan-geschäft der einzelnen anbieter ist von der technik her so billig aufgezogen, dass man nicht unbedingt einen vernüftigen router bekommt, der alle absicherungsmethoden unterstützt. verschlüsselung ja, mac-adressierung nein. und dann nur ne handvoll ip adressen die schon zweimal nicht ausreichen wenn man eine großfamilie hat. und mein handy unterstützt nichtmal wpa2 :-)

den netzbetreibern selbst sind solche hotspots ein dorn im auge. erst vor kurzem kam es in den medien. zu horror preisen wurden funkfrequenzen versteigert, notebooks besitzen umts schon serienmäßig und eine sekundengenaue abrechnung macht mobile-lan wahrlich mobil. wozu hotspots?!

die abmahner sind nun die buh-männer, was sie auch verdient haben. und das zeitalter der hotspots geschichte.

nur,
immernoch unerklärlich ist, warum der bgh der technik hinterher hinkt und nicht die zur verantwortung zieht, die es auch verursachen.

ein netzwerk muss ach so toll gesichert werden, dass das störer-prinzip nicht auftreten kann. aber, die anbieter selbst dürfen das und reden sich aus der verantwortung dass man die zugänge mit einer portsperre nicht blocken kann. wow!? :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>recht und wirtschaft hängen doch sehr eng beieinander&#8230;</p>
<p>sehr gut, dass zweitklassige anwälte nun einer ehrlichen arbeit nachgehen müssen und nicht mit abmahnstrategien surfer ins visier nehmen können um an ihnen zu verdienen.</p>
<p>das wlan-geschäft der einzelnen anbieter ist von der technik her so billig aufgezogen, dass man nicht unbedingt einen vernüftigen router bekommt, der alle absicherungsmethoden unterstützt. verschlüsselung ja, mac-adressierung nein. und dann nur ne handvoll ip adressen die schon zweimal nicht ausreichen wenn man eine großfamilie hat. und mein handy unterstützt nichtmal wpa2 <img src='http://www.internet-law.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>den netzbetreibern selbst sind solche hotspots ein dorn im auge. erst vor kurzem kam es in den medien. zu horror preisen wurden funkfrequenzen versteigert, notebooks besitzen umts schon serienmäßig und eine sekundengenaue abrechnung macht mobile-lan wahrlich mobil. wozu hotspots?!</p>
<p>die abmahner sind nun die buh-männer, was sie auch verdient haben. und das zeitalter der hotspots geschichte.</p>
<p>nur,<br />
immernoch unerklärlich ist, warum der bgh der technik hinterher hinkt und nicht die zur verantwortung zieht, die es auch verursachen.</p>
<p>ein netzwerk muss ach so toll gesichert werden, dass das störer-prinzip nicht auftreten kann. aber, die anbieter selbst dürfen das und reden sich aus der verantwortung dass man die zugänge mit einer portsperre nicht blocken kann. wow!? <img src='http://www.internet-law.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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