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	<title>Kommentare zu: Haftung für privates W-LAN</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Hotelgast</title>
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		<dc:creator>Hotelgast</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 13:42:59 +0000</pubDate>
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		<description>Ist es Hotels eigentlich erlaubt den Gastzugang zu ueberwachen und auszuwerten? D.h. welche Webseiten ein Gast benutzt und was fuer Gespraeche er ueber Skype/IM fuehrt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es Hotels eigentlich erlaubt den Gastzugang zu ueberwachen und auszuwerten? D.h. welche Webseiten ein Gast benutzt und was fuer Gespraeche er ueber Skype/IM fuehrt?</p>
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		<title>Von: Datenschutzbeauftragter</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-798</link>
		<dc:creator>Datenschutzbeauftragter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 May 2010 09:45:14 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Entscheidung des BGH zu ungesicherten WLAN-Anschl&#252;ssen...&lt;/strong&gt;

Zur Frage der Haftung f&#252;r unzureichend gesicherte WLAN-Anschl&#252;sse, hat der BGH heute eine Entscheidung getroffen: „Privatpersonen k&#246;nnen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausre...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Entscheidung des BGH zu ungesicherten WLAN-Anschl&#252;ssen&#8230;</strong></p>
<p>Zur Frage der Haftung f&#252;r unzureichend gesicherte WLAN-Anschl&#252;sse, hat der BGH heute eine Entscheidung getroffen: „Privatpersonen k&#246;nnen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausre&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Bundesgerichtshof (BGH) zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-759</link>
		<dc:creator>Bundesgerichtshof (BGH) zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb &#124; Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 May 2010 07:52:22 +0000</pubDate>
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		<description>[...] RA Stadler antwortet auf RA Roggenkamp [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] RA Stadler antwortet auf RA Roggenkamp [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-756</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 May 2010 05:46:45 +0000</pubDate>
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		<description>Ich befürchte auch, dass der BGH hier eine Störerhaftung bejahen wird, aber einschränkende Kriterien definieren wird und evtl. auch die Vorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG (Deckelung der Abmahnkosten) weiter auslegen wird, als die meisten Instanzgerichte bisher. Wir werden es heute ohnehin erfahren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich befürchte auch, dass der BGH hier eine Störerhaftung bejahen wird, aber einschränkende Kriterien definieren wird und evtl. auch die Vorschrift des <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">§ 97 Abs. 2 UrhG</a> (Deckelung der Abmahnkosten) weiter auslegen wird, als die meisten Instanzgerichte bisher. Wir werden es heute ohnehin erfahren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andrea Doria</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-755</link>
		<dc:creator>Andrea Doria</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 22:17:22 +0000</pubDate>
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		<description>Der BGH hat doch keine andere Wahl als diese Störerhaftung zu bejahen. Ohne Störerhaftung würde sich doch jeder der &quot;Filesharing&quot; betreiben möchte, hinter einem unverschlüsseltem WLAN verstecken. Kommt eine Abmahnung kann man das ja auf einen &quot;Unbekannten&quot; schieben, der das WLAN mitbenutzt hat. Damit würde das Urheberrecht im Bereich Musik, Film und eBooks doch mehr oder weniger ausgehöhlt. Dieses Szenario haben bestimmt auch die BGH-Richter vor Augen und deshalb wird es bei der Störerhaftung bleiben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat doch keine andere Wahl als diese Störerhaftung zu bejahen. Ohne Störerhaftung würde sich doch jeder der &#8220;Filesharing&#8221; betreiben möchte, hinter einem unverschlüsseltem WLAN verstecken. Kommt eine Abmahnung kann man das ja auf einen &#8220;Unbekannten&#8221; schieben, der das WLAN mitbenutzt hat. Damit würde das Urheberrecht im Bereich Musik, Film und eBooks doch mehr oder weniger ausgehöhlt. Dieses Szenario haben bestimmt auch die BGH-Richter vor Augen und deshalb wird es bei der Störerhaftung bleiben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Der BGH und die Störerhaftung bei offenem WLAN &#124; Schwarz-Surfen</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-754</link>
		<dc:creator>Der BGH und die Störerhaftung bei offenem WLAN &#124; Schwarz-Surfen</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 17:50:11 +0000</pubDate>
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		<description>[...] RA Stadler antwortet auf RA Roggenkamp [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] RA Stadler antwortet auf RA Roggenkamp [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: anwalt-in-mol.de</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-721</link>
		<dc:creator>anwalt-in-mol.de</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 May 2010 07:25:09 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

ich bin bzgl. der BGH-Rspr. auch sehr skeptisch, d.h. m.E. wird der BGH die Entscheidung des OLG Ffm. kippen. Einen anderen Ausgang würde ich mir wünschen, halte es aber für eher fernliegend.

Persönlich teile ich jedoch die Meinung des Autors, insb. was die Frage nach der Übertragbarkeit der sog. Halzbandentscheidung angeht. Richtig erkannt hatte das z.B. auch das AG Ffm., während u.a. das LG Düsseldorf und - wie sollte es anders auch sein - die Abmahnkanzleien von der Übertragbarkeit ausgehen.

Gruß</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin bzgl. der BGH-Rspr. auch sehr skeptisch, d.h. m.E. wird der BGH die Entscheidung des OLG Ffm. kippen. Einen anderen Ausgang würde ich mir wünschen, halte es aber für eher fernliegend.</p>
<p>Persönlich teile ich jedoch die Meinung des Autors, insb. was die Frage nach der Übertragbarkeit der sog. Halzbandentscheidung angeht. Richtig erkannt hatte das z.B. auch das AG Ffm., während u.a. das LG Düsseldorf und &#8211; wie sollte es anders auch sein &#8211; die Abmahnkanzleien von der Übertragbarkeit ausgehen.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Haftung des Betreibers eines WLAN-Zugangs für die Handlungen seiner Nutzer, JurPC Web-Dok. 95/2010 &#171; Offene Netze und Recht</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-699</link>
		<dc:creator>Die Haftung des Betreibers eines WLAN-Zugangs für die Handlungen seiner Nutzer, JurPC Web-Dok. 95/2010 &#171; Offene Netze und Recht</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 May 2010 16:14:56 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Stadler, Haftung fuer privates W-LAN (Internet-Law) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Stadler, Haftung fuer privates W-LAN (Internet-Law) [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA B.Dimsic, LL.M.</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-207</link>
		<dc:creator>RA B.Dimsic, LL.M.</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Mar 2010 11:59:01 +0000</pubDate>
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		<description>Interessant ist doch auch eine dogmatische Fragestellung. Es geht um die Verletzung von Urheberrechten. § 97 Abs. UrhG besagt:  „Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“ Nach dieser Norm haften sowohl der unmittelbar handelnde Täter, als auch der lediglich mittelbar Beteiligte, also der Störer für die Verletzung von Urheberrechten. Hier lässt sich durchaus die Parallele zur Haftung als Täter aufgrund der Verletzung von Verkerspflichten im UWG ( § 3 UWG) ziehen (vgl. BGH, Urteil v. 12.07.2007, Az. I ZR 18/04 – Jugendgefährdende Medien bei eBay). Ebenso lassen sich solche „Verkehrspflichten“ - hierunter kann man durchaus Prüf- und Überwachungspflichten etc. subsumieren - in § 97 UrhG integrieren (der BGH sagte bereits in der genannte Entscheidung, dass sich die Verkehrspflichten regelmäßig als Prüfpflichten konkretisieren).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant ist doch auch eine dogmatische Fragestellung. Es geht um die Verletzung von Urheberrechten. <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">§ 97 Abs. UrhG</a> besagt:  „Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“ Nach dieser Norm haften sowohl der unmittelbar handelnde Täter, als auch der lediglich mittelbar Beteiligte, also der Störer für die Verletzung von Urheberrechten. Hier lässt sich durchaus die Parallele zur Haftung als Täter aufgrund der Verletzung von Verkerspflichten im UWG ( <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/3.html" title="&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen">§ 3 UWG</a>) ziehen (vgl. BGH, Urteil v. 12.07.2007, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 18/04" title="BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04: Wettbewerbsrecht - Verbot des Versands von jugendgef&auml;hrdenden Med...">I ZR 18/04</a> – Jugendgefährdende Medien bei eBay). Ebenso lassen sich solche „Verkehrspflichten“ &#8211; hierunter kann man durchaus Prüf- und Überwachungspflichten etc. subsumieren &#8211; in <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">§ 97 UrhG</a> integrieren (der BGH sagte bereits in der genannte Entscheidung, dass sich die Verkehrspflichten regelmäßig als Prüfpflichten konkretisieren).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Maurice</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/03/haftung-fur-privates-w-lan.html/comment-page-1#comment-202</link>
		<dc:creator>Maurice</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 11:05:27 +0000</pubDate>
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		<description>@Karsten: Für mehr reicht aber einerseits dieses Fenster nicht aus und muss ich andererseits erst Rücksprache mit dem &quot;Träger&quot; meiner Diplomarbeit halten...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Karsten: Für mehr reicht aber einerseits dieses Fenster nicht aus und muss ich andererseits erst Rücksprache mit dem &quot;Träger&quot; meiner Diplomarbeit halten&#8230;</p>
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