Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.2.10

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Ein neues Urteil des OLG Hamm vom 12.11.2009 (Az.: 4 U 93/09) zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen ist auch für die Fälle des Filesharing interessant. Darauf hat Jens Ferner zu Recht hingewiesen. Denn das OLG Hamm beanstandet, dass der Anwalt einerseits mit seinem Mandanten pauschal abrechnet und andererseits vom Gegner die Erstattung von Anwaltskosten fordert. Das erinnert in der Tat an die Praxis der meisten Filesharing-Abmahner.

posted by Stadler at 22:00  

2 Comments

  1. Ein guter Gedanke von Jens Ferner, für dessen Mitteilung ich danke.

    Es soll aber nicht übersehen werden, dass das Vorgehen der Abmahnenden im dortigen Verfahren an weiteren Schwächen litt. Offenbar «rustikale Absprachen» in solchem Ausmaß und derartiger Überblicksverlust werden gegenüber den Motoren der Filesharing-Abmahnungen schwerer nachzuweisen sein.

    Umso schöner, dass das OLG sich auch mit der Vergütungsverrechnung befasst hat (wer am Rest nicht so interessiert: insb. Rn. 16 und 30)

    Comment by RA Niemeyer — 24.02, 2010 @ 12:42

  2. im ebundesanzeiger sind zwischenzeitlich die abschlüsse von digidingens für 2007 und 2008 abrufbar …

    Comment by Anonymous — 25.02, 2010 @ 08:57

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