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	<title>Kommentare zu: Lachnummer: Gravenreuth erstattet Strafanzeige wegen Steuer-CD</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-77</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 13:47:03 +0000</pubDate>
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		<description>Wie sehen Sie es denn, dass laut UrhG §53 die Kopie nicht auf einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ basieren darf?&lt;br /&gt;Und offensichtlich handelt es sich hier nach §4 UrhG um ein Datenbankwerk - eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Kopie eines Datenbankwerkes.&lt;br /&gt;Damit ist nach meinem Verständnis das deutsche Urheberrechtsgesetz greifbar und der Ankauf rechtswidrig.&lt;br /&gt;Zudem sowohl der Datendieb, als auch das Finanzministerium die Daten &quot;erhoben&quot; und bei Einsichtnahme gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen hat - eines unserer Grundrechte!&lt;br /&gt;So etwas sollte Ihnen geläufig sein!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sehen Sie es denn, dass laut UrhG §53 die Kopie nicht auf einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ basieren darf?<br />Und offensichtlich handelt es sich hier nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/4.html" title="&sect; 4 UrhG: Sammelwerke und Datenbankwerke">§4 UrhG</a> um ein Datenbankwerk &#8211; eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Kopie eines Datenbankwerkes.<br />Damit ist nach meinem Verständnis das deutsche Urheberrechtsgesetz greifbar und der Ankauf rechtswidrig.<br />Zudem sowohl der Datendieb, als auch das Finanzministerium die Daten &quot;erhoben&quot; und bei Einsichtnahme gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen hat &#8211; eines unserer Grundrechte!<br />So etwas sollte Ihnen geläufig sein!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3726</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 18:35:32 +0000</pubDate>
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		<description>Es liegt auch eine Handlung i.S.v. Abs. 1 vor. Der Sachverhalt hat insgesamt ausreichenden Inlandsbezug.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn Sie das so beschließen wird es wohl richtig sein. Oder haben Sie nicht eventuell doch eine Kleinigkeit übersehen? Sind &quot;Handlungen im Sinne von Absatz 1&quot; nicht nur solche, die nach dem Tatortprinzip in Deutschland begangen worden sein müssen bzw. auf die § 5 Nr. 7 StGB Anwendung findet? &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem oder alternativ dürftensich beide aber auch nach dem schweizerischen UWG strafbar gemacht haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jetzt eventuell das schweizer UWG? Welche Vorschrift des &quot;schweizer UWG&quot; meinen Sie? Wissen Sie, ob dort auch das Tatortprinzip gilt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es liegt auch eine Handlung i.S.v. Abs. 1 vor. Der Sachverhalt hat insgesamt ausreichenden Inlandsbezug.</p>
<p>Wenn Sie das so beschließen wird es wohl richtig sein. Oder haben Sie nicht eventuell doch eine Kleinigkeit übersehen? Sind &quot;Handlungen im Sinne von Absatz 1&quot; nicht nur solche, die nach dem Tatortprinzip in Deutschland begangen worden sein müssen bzw. auf die <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html" title="&sect; 5 StGB: Auslandstaten gegen inl&auml;ndische Rechtsg&uuml;ter">§ 5 Nr. 7 StGB</a> Anwendung findet? </p>
<p>Zudem oder alternativ dürftensich beide aber auch nach dem schweizerischen UWG strafbar gemacht haben.</p>
<p>Jetzt eventuell das schweizer UWG? Welche Vorschrift des &quot;schweizer UWG&quot; meinen Sie? Wissen Sie, ob dort auch das Tatortprinzip gilt?</p>
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		<title>Von: Pavement</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3727</link>
		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 16:56:36 +0000</pubDate>
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		<description>Sorry, aber auch dieser Einwand läuft leer. Es liegt auch eine Handlung i.S.v. Abs. 1 vor. Der Sachverhalt hat insgesamt ausreichenden Inlandsbezug.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem oder alternativ dürften sich beide aber auch nach dem schweizerischen UWG strafbar gemacht haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer mich öffentlich kritisiert, sollte außerdem den Mut haben, seinen Namen zu nennen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, aber auch dieser Einwand läuft leer. Es liegt auch eine Handlung i.S.v. Abs. 1 vor. Der Sachverhalt hat insgesamt ausreichenden Inlandsbezug.</p>
<p>Zudem oder alternativ dürften sich beide aber auch nach dem schweizerischen UWG strafbar gemacht haben.</p>
<p>Wer mich öffentlich kritisiert, sollte außerdem den Mut haben, seinen Namen zu nennen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3728</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 15:48:43 +0000</pubDate>
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		<description>§ 17 Absatz 2 Nr. 2 UWG bezieht sich ausdrücklich auf § 17 Absatz 1 UWG: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deshalb muss zunächst eine nach § 17 Absatz 1 UWG strafbare Tat vorliegen, um überhaupt zu einer Prüfung der Strafbarkeit des &quot;Mitteilens&quot; zu gelangen. § 17 Absatz 1 UWG kann aber nur im Rahmen des § 5 Nr. 7 StGB verwirklicht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Strafbarkeit nach § 17 UWG ist daher nicht gegeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn man anderen öffentlich die Begehung von Straftaten vorwirft, sollte man die Strafbarkeit zuvor genau geprüft haben. Auf das Niveau eines Dr. G. wollen Sie sich doch nicht begeben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html" title="&sect; 17 UWG: Verrat von Gesch&auml;fts- und Betriebsgeheimnissen">§ 17 Absatz 2 Nr. 2 UWG</a> bezieht sich ausdrücklich auf <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html" title="&sect; 17 UWG: Verrat von Gesch&auml;fts- und Betriebsgeheimnissen">§ 17 Absatz 1 UWG</a>: </p>
<p>ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.</p>
<p>Deshalb muss zunächst eine nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html" title="&sect; 17 UWG: Verrat von Gesch&auml;fts- und Betriebsgeheimnissen">§ 17 Absatz 1 UWG</a> strafbare Tat vorliegen, um überhaupt zu einer Prüfung der Strafbarkeit des &quot;Mitteilens&quot; zu gelangen. <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html" title="&sect; 17 UWG: Verrat von Gesch&auml;fts- und Betriebsgeheimnissen">§ 17 Absatz 1 UWG</a> kann aber nur im Rahmen des <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html" title="&sect; 5 StGB: Auslandstaten gegen inl&auml;ndische Rechtsg&uuml;ter">§ 5 Nr. 7 StGB</a> verwirklicht werden.</p>
<p>Eine Strafbarkeit nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html" title="&sect; 17 UWG: Verrat von Gesch&auml;fts- und Betriebsgeheimnissen">§ 17 UWG</a> ist daher nicht gegeben.</p>
<p>Wenn man anderen öffentlich die Begehung von Straftaten vorwirft, sollte man die Strafbarkeit zuvor genau geprüft haben. Auf das Niveau eines Dr. G. wollen Sie sich doch nicht begeben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Pavement</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3729</link>
		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 15:00:49 +0000</pubDate>
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		<description>@Anonym: Hui, schon wieder ein anonymer Besserwisser. Wie erfrischend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Geltungsbereich des UWG beschränkt sich in der Tat auf das deutsche Staatsgebiet. Die Tathandlung des Mitteilens (gegenüber deutschen Behörden) i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG stellt eine Inlandsstraftat nach § 3 StGB dar. Die Frage des § 5 StGB stellt sich insoweit erst gar nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Anonym: Hui, schon wieder ein anonymer Besserwisser. Wie erfrischend.</p>
<p>Der Geltungsbereich des UWG beschränkt sich in der Tat auf das deutsche Staatsgebiet. Die Tathandlung des Mitteilens (gegenüber deutschen Behörden) i.S.v. <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html" title="&sect; 17 UWG: Verrat von Gesch&auml;fts- und Betriebsgeheimnissen">§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG</a> stellt eine Inlandsstraftat nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/3.html" title="&sect; 3 StGB: Geltung f&uuml;r Inlandstaten">§ 3 StGB</a> dar. Die Frage des <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html" title="&sect; 5 StGB: Auslandstaten gegen inl&auml;ndische Rechtsg&uuml;ter">§ 5 StGB</a> stellt sich insoweit erst gar nicht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Pavement</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3730</link>
		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 14:55:36 +0000</pubDate>
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		<description>@Wolff-Marting: Da muss ich leider widersprechen. Der Datenbankschutz greift zugunsten von natürlichen und juristischen Personen aus der Schweiz überhaupt nicht ein. Dabei ist es völlig unerheblich, wo die Entnahmehandlung stattgefunden hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieses Argument habe ich schon einmal sehr erfolgreich gegen eBay International (damals mit Sitz in der Schweiz) vor dem Kammergericht vorgebracht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Wolff-Marting: Da muss ich leider widersprechen. Der Datenbankschutz greift zugunsten von natürlichen und juristischen Personen aus der Schweiz überhaupt nicht ein. Dabei ist es völlig unerheblich, wo die Entnahmehandlung stattgefunden hat.</p>
<p>Dieses Argument habe ich schon einmal sehr erfolgreich gegen eBay International (damals mit Sitz in der Schweiz) vor dem Kammergericht vorgebracht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Cadoc</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3731</link>
		<dc:creator>Cadoc</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 14:29:10 +0000</pubDate>
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		<description>Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich übrigens sehr wohl in einer Wettbewerbssituation mit schweizerischen Banken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es geht hier ja um die Geldanlage. Da die Bundesrepublik Bundesschatzbriefe emmitiert, die von jedermann gezeichnet werden können um Geld anzulegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für solche Bundesschatzbriefe / Bundesschatzanleihen, ... wird auch eifrig geworben mit z.B.: &quot;So sicher wie bei keiner Bank&quot;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die auftrende Frage ob ein Bundesschatzbrief tatsächlich mit einer Hochzinsanlage eines schweizer Stiftungsvermögens einer schweizer Bank vergleichbar ist, ist nicht von Bedeutung. Die objektive und subjektive Qualität der Gebotenen Leistung ist nur eine Entscheidungshilfe. Alleine die Tatsache auf einem Markt in etwa das gleiche anzubieten (in diesem Fall Anlegen von Geld gegen Bezahlen von Zinsen) bedeutet bereits Konkurenz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich übrigens sehr wohl in einer Wettbewerbssituation mit schweizerischen Banken.</p>
<p>Es geht hier ja um die Geldanlage. Da die Bundesrepublik Bundesschatzbriefe emmitiert, die von jedermann gezeichnet werden können um Geld anzulegen.</p>
<p>Für solche Bundesschatzbriefe / Bundesschatzanleihen, &#8230; wird auch eifrig geworben mit z.B.: &quot;So sicher wie bei keiner Bank&quot;.</p>
<p>Die auftrende Frage ob ein Bundesschatzbrief tatsächlich mit einer Hochzinsanlage eines schweizer Stiftungsvermögens einer schweizer Bank vergleichbar ist, ist nicht von Bedeutung. Die objektive und subjektive Qualität der Gebotenen Leistung ist nur eine Entscheidungshilfe. Alleine die Tatsache auf einem Markt in etwa das gleiche anzubieten (in diesem Fall Anlegen von Geld gegen Bezahlen von Zinsen) bedeutet bereits Konkurenz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3732</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 12:20:33 +0000</pubDate>
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		<description>Der Geltungsbereich des UWG beschränkt sich auf das deutsche Staatsgebiet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach § 5 Nr. 7 StGB gilt das deutsche Strafrecht bei Auslandstaten nur im folgenden Fall:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist und mit diesem einen Konzern bildet;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die UBS wird von diesen Vorschriften nicht erfasst. Die Daten sind in einem ausländischen Betrieb entwendet worden; die UBS ist nicht von einem Unternehmen mit Sitz im Inland abhängig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Lesen der einschlägigen Vorschriften erleichtert die Rechtsfindung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Geltungsbereich des UWG beschränkt sich auf das deutsche Staatsgebiet. </p>
<p>Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html" title="&sect; 5 StGB: Auslandstaten gegen inl&auml;ndische Rechtsg&uuml;ter">§ 5 Nr. 7 StGB</a> gilt das deutsche Strafrecht bei Auslandstaten nur im folgenden Fall:</p>
<p>Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist und mit diesem einen Konzern bildet;</p>
<p>Die UBS wird von diesen Vorschriften nicht erfasst. Die Daten sind in einem ausländischen Betrieb entwendet worden; die UBS ist nicht von einem Unternehmen mit Sitz im Inland abhängig.</p>
<p>Das Lesen der einschlägigen Vorschriften erleichtert die Rechtsfindung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Wolff-Marting</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3733</link>
		<dc:creator>Wolff-Marting</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 12:01:44 +0000</pubDate>
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		<description>Auf das schweizerische Urheberrecht kommt es mE nicht an, da die Verletzungshandlung des Auswertens in jedem Fall in Deutschland stattfindet. mE scheitert die Sache an § 45 UrhG, aber das ist kippelig. So arg lächerlich macht Gravenreuth sich hier nicht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://sewoma.de/berlinblawg/ist-der-kauf-der-steuer-cd-ein-verstos-gegen-das-urheberrecht/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auf das schweizerische Urheberrecht kommt es mE nicht an, da die Verletzungshandlung des Auswertens in jedem Fall in Deutschland stattfindet. mE scheitert die Sache an <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/45.html" title="&sect; 45 UrhG: Rechtspflege und &ouml;ffentliche Sicherheit">§ 45 UrhG</a>, aber das ist kippelig. So arg lächerlich macht Gravenreuth sich hier nicht. </p>
<p><a href="http://sewoma.de/berlinblawg/ist-der-kauf-der-steuer-cd-ein-verstos-gegen-das-urheberrecht/" rel="nofollow">http://sewoma.de/berlinblawg/ist-der-kauf-der-steuer-cd-ein-verstos-gegen-das-urheberrecht/</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html/comment-page-1#comment-3734</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 12:00:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-steuer-cd.html#comment-3734</guid>
		<description>Durfte der hochgeschätze Herr Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth denn immer noch nicht in den Genuß seiner Resozialisierungsmaßnahme kommen? Ich drücke ihm ganz fest die Daumen, dass er nicht mehr unnötig darauf hinfiebern muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Durfte der hochgeschätze Herr Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth denn immer noch nicht in den Genuß seiner Resozialisierungsmaßnahme kommen? Ich drücke ihm ganz fest die Daumen, dass er nicht mehr unnötig darauf hinfiebern muss.</p>
]]></content:encoded>
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