Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.2.10

Grundrecht auf Netzneutralität?

Kristian Köhntopp – kein Jurist, dafür ein Mensch mit einem klaren Blick – wirft in seinem Blog die Frage auf, ob es ein Grundrecht auf Netzneutralität gibt und ob man ein solches Recht einfordern kann.

Köhntopp stellt die Frage, ob der Bürger ein Recht auf mittlerfreie Kommunikation hat, weil nur so seine Meinungs- und Informationsfreiheit künftig gewährleistet werden kann.

Die Regulierungsbemühungen des Staates setzen nämlich bislang gerade bei den technischen Mittlern – also vor allem den Internet Service Providern – an. Zugangserschwerungsgesetz, JMStV, Deep Packet Inspection oder Three-Strikes-Out sind Modelle, die den Provider ins Visier genommen haben und von ihm verlangen, technische Abläufe und Standards zu manipulieren, um so Einfluss auf die Inhalte nehmen zu können.

Die Diskussion der Frage, ob der Bürger von seinem Staat verlangen kann, die Finger von der Kommunikationsinfrastruktur zu lassen, ist nicht nur etwas für Nerds und Freaks. Mit dieser Thematik werden sich vielmehr gerade auch die Juristen beschäftigen müssen. Das vom Verfassungsgericht neu geschaffene Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme zeigt möglicherweise auch für das Netz schon auf, wohin der Weg führen muss. Auch wenn die Brücke zur Netzneutralität bislang noch nicht geschlagen worden ist.

Neben der Frage nach dem Grundrecht, die Köhntopp stellt, muss auch die Frage nach einer institutionellen Garantie von Netzneutralität aufgeworfen werden. Muss der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat gewährleisten, dass die technischen Kommunikationsstrukturen von jeglicher staatlicher Einflussnahme freibleiben und muss er stattdessen nach Wegen suchen, rechtswidrige Inhalte ausschließlich an den Endpunkten, bei den Sendern und Empfängern zu bekämpfen?

Das ist in der Tat die eigentliche Diskussion, die in der Auseinandersetzung mit den derzeit stattfindenden konservativen Regulierungsbemühungen zu führen ist.

posted by Stadler at 15:36  

5 Comments

  1. "Kristian Köhntopp – kein Jurist, dafür ein Mensch mit einem klaren Blick -" — na, ich hoffe doch, daß auch Juristen Menschen mit einem klaren Blick sind. Oder etwa nicht? ;-)

    Gruß, Frosch

    Comment by Sabine Engelhardt — 23.02, 2010 @ 15:51

  2. Nicht immer, deshalb habe ich es ja auch so formuliert. ;-)

    Comment by Pavement — 23.02, 2010 @ 16:45

  3. Wir PIRATEN fordern unter anderem die Verankerung von Netzneutralität und Zensur-Freiheit im JMStV: http://digg.com/u1O60P

    Comment by Anonymous — 23.02, 2010 @ 20:14

  4. Bin ich froh das es doch noch Gerechtigkeit gibt. Um solch ein Rechtsstreit zu finanzieren wird bestimmt die Parkgebühr eingeführt. Die freiwillige Parkgebühr gibt es ja schon. Ich bin der Meinung, dass die Verantwortlichen umgehend von Ihrer Position zurück treten sollten.

    Comment by DSL — 23.02, 2010 @ 21:55

  5. Das habe ich schon als Kandidat der Piraten zur Europawahl 2009gefordert. Aber mir hört ja keiner zu.

    Comment by Anonymous — 24.02, 2010 @ 00:39

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