Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.2.10

Geschäftsgebaren der Telekom

Vor kurzem ruft ein Mitarbeiter eines „autorisierten Vertriebspartners“ der Telekom in unserer Kanzlei an und versucht einer unserer Mitarbeiterinnen zu erklären, dass wir bestimmt zu teuer telefonieren und tariflich in jedem Fall Optimierungsbedarf bestünde. Dem Menschen wird unvorsichtigerweise gesagt, dass er uns gerne günstigere Tarife vorschlagen könne.

Abgesehen davon, dass es sich um einen unzulässigen „Cold Call“ gehandelt hat, kommt wenige Tage später keineswegs ein Vorschlag/Angebot, sondern eine Auftragsbestätigung der Telekom, mit dem Hinweis, man würde sich freuen, dass wir uns für den Tarif „xy“ entschieden hätten. Da wir keinerlei Auftrag erteilt hatten, ruft mein Kollege – sicherlich schon etwas genervt – bei der Telekom an und verlangt eine schriftliche Bestätigung, die auch am selben Tag kommt, dass der alte Tarif bestehen bleibt. Der T-Com-Mitarbeite, meinte dann noch, es wäre gut, dass wir uns so schnell gemeldet hätten, da die Provision an den „autorisierten Vertragspartner“ noch nicht bezahlt sei. Jetzt weiß ich wenigstens, warum manche Leute „Telekomiker“ sagen.

Dieses Geschäftsgebaren ist nicht nur unseriös, sondern klar gesetzeswidrig. Bei der Telekom hat man also offenbar immer noch nicht dazugelernt. Mit derartigen Vertriebsmodellen und Vertriebspartnern wird man bestimmt keine verlorenen Marktanteile zurückgewinnen.

posted by Stadler at 12:05  

19 Comments

  1. 01 – Ich habe die Überschrift so verstanden als trüge die Telekom ihr Geschäft auf einer Bahre vor sich her zu Tode.
    (Aber für dieses Verständnis (ob gewollt oder nicht) braucht heutzutage wohl mancher ein Emoticon als Ironie-/Denk-Signal.)

    02 – Ich erlebte bisher auch so manches – in den nächsten Tagen fasse ich dies in einem Offenen Brief an Herrn Obermann zusammen, wenn sich bis dahin niemand meldet.

    Comment by mediaclinique — 23.02, 2010 @ 13:00

  2. Die stehen auch mal ganz gerne unangemeldet vor meiner Wohnungstür und machen mir "tolle" Angebote. Dabei steht auf dem Metallschild an der Haustür ganz klar "Betteln und Hausieren verboten"… ;-)

    Comment by Anonymous — 23.02, 2010 @ 13:24

  3. Ja genau weil ein Schreiber kein Mensch ist und damit keine Fehler geschweige denn Tippfehler mehr machen darf! Solche Leser hat man besonders gern :o)

    Comment by JustMe — 23.02, 2010 @ 13:32

  4. Och, die (also die vielen, unseriösen Callcenter, die alle meinen Namen, meine Adresse, meine Telekomdaten kennen und mir ständig per Cold Call was verkaufen wollen, aber eigentlich ja garnicht für die Telekom arbeiten) rufen bei mir mindestens einmal die Woche an. Ich überleg ja schon, mir eine Trillerpfeife zuzulegen. Legal, illegal, scheißegal, immer in der Hoffnung, einen Dummen zu erwischen. Ich hoffe, die verstehen mein "Nein, leckt mich am A…" richtig, nicht daß da eine Auftragsbestätigung kommt…

    Leider gibt es meist keine Alternative zur Telekom, Telekom-Reseller sind keine Alternative für mich.

    gruß

    Comment by fschenk — 23.02, 2010 @ 12:37

  5. Ich dachte, Cold Calls seien nur ggü. Verbrauchern stark eingeschränkt worden. Wieso kommen Sie zu dem Schluss, dass der Anruf des Vertriebspartners in Ihrem Fall klar gesetzeswidrig war?

    Grüße

    Comment by Anonymous — 23.02, 2010 @ 12:40

  6. Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem nicht nur mit der Telekom, sondern auch mit meinem Mobilfunkanbieter.
    Anscheinend verstehen die Herrschaften am Telefon ein "Nein, ich will ihren Tarif nicht" nicht so richtig.
    Vielleicht wäre hier eine Sprachschulung der Mitarbeiter und Callcenter nötig.
    Böse Absicht wollen wir ja niemandem unterstellen.

    Comment by Stuttgart Inkasso — 23.02, 2010 @ 13:43

  7. ungefähr 164.000 für gebahren. (0,32 Sekunden)

    bit.ly/bfkYGy

    Schreiben sollte ein Schreiber schon können. Mein Auge bleibt jedenfalls an sowas hängen.

    Comment by IchInBerlin — 23.02, 2010 @ 12:44

  8. Gebaren, ohne h. Kommt von sich gebärden. Hat nichts mit der Bahre zu tun.

    Comment by Anonymous — 23.02, 2010 @ 12:44

  9. Selbstverständlich handelt es sich um einen unzulässigen Cold call, solange kein mutmaßliches Einverständnis vorlag. Das wird eng ausgelegt und muss nicht nur ein konkretes Interesse an dem beworbenen Produkt, sondern gerade auch an der Bewerbung per genutztem Kontaktweg beinhalten. So weit so klar.

    Aber wenn Sie schreiben "Dem Menschen wird unvorsichtigerweise gesagt, dass er uns gerne günstigere Tarife vorschlagen könne. " kann ich nur sagen: Interesse vorgeben und um Unterlagen bitte und notfalls dafür auch einen Vertrag abschließen ist grundsätzlich für den Angerufenen der effektivste beste Weg, zu ermitteln, wer da anruft, wenn man das effektiv unterbinden will.
    Der Tipp der Verbraucherzentrale, nach Namen und Anrufer zu fragen bzw. gleich aufzulegen, ist allerdings auch der beste Weg. Nun ja, für die Verbraucherzentralen. Denn man wird eh meist belogen und ohne echte Ermittlungsansätze können die Verbraucherzentralen die Beschwerden nämlich schön kistenweise in der großen Ablage verschwinden lassen und man kann früher in den Feierabend gehen, gell?

    Comment by RA Stefan Richter — 23.02, 2010 @ 15:38

  10. Völlig korrekt. Ein klassischer Rechtschreibfehler von mir.

    Comment by Pavement — 23.02, 2010 @ 15:41

  11. @Anonym: Telefonwerbung ist ebenso wie E-Mail-Werbung, selbst bei Bestehen eines Vertragsverhältnisses, auch gegenüber Unternehmen weitgehend unzulässig. Es liegt nach der Rechtsprechung ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor

    Comment by Pavement — 23.02, 2010 @ 17:48

  12. Den "Spaß" hatte ich letztes Jahr: Der Anfufer wollte mir einen anderen Tarif der Telekom andrehen. Trotz hartnäckiger Nachfrage nach der Firma behauptet er ständig für benannten Tarif(!) zu arbeiten. Die Frage, mit welchen Nachteilen der Wechsel verbunden sei, wurde mit "keine" beantwortet. Als sich auf Nachfrage eine Vertragsbinding von 2 Jahren herausstellte und ich fragte, ob das kein Nachteil für mich sein kam die Antwort "Nein, Sie wollen ja nicht kündigen." Als ich den Wechsel ablehnte wurde ich gebeten, noch eben dem Computer meine Adresse zu bestätigen, um die Datenqualität zu überprüfen. Natürlich habe ich auch das abgelehnt.

    Ein paar Wochen später kam dann eine Mitteilung von der Telekom, daß mein derzeitiger Provider die Freigabe meines Internetanschlusses verweigert hätte und daß ich das doch bitte in die Wege leiten soll. Anruf bei der Telekom unter der im Brief angegebenen Nummer, mit dem im Bief angegebenen Aktenzeichen, aber angeblich war der Vorfall im System nicht mal bekannt.

    Ein paar andere Kundenzufriedenheitsanrufe kamen später auch noch. Aber auffällig immer von anderen Orten/Stellen, die jeweils nichts von den anderen Vorgängen wußten.

    Auf mich machte das alles eher den Eindruck einer funktionierenden Masche, an der die Telekom voll beteiligt ist.

    PS: Ich bin KEIN Telekomkunde mehr.

    Comment by Alexander — 23.02, 2010 @ 19:28

  13. Zu "RA Stefan Richter":

    Ja, schon klar, dass man diese Anrufe auch im B2B-Bereich verfolgen lassen kann. Darin sind Sie ja wohl auch einer der "Meister" des Fachs…

    Aber ich handhabe das auch so, dass ich so einen Anruf einfach sofort beende, indem ich auflege. Da noch weitere Kosten und Mühen investieren? Nein, ohne mich. Dafür ist mir das zu kostbar und einen monate- oder gar jahrelangen Rechtsstreit mit so einem CCC (Cold Call Center) riskieren? Da habe ich wirklich Besseres zu tun.

    Comment by Michaela M. — 24.02, 2010 @ 07:19

  14. Seit über einem Jahr bekomme ich eine Rechnung, monatlich EUR 1.95, die mein Briefzusteller jedesmal wieder mitnimmt. So in 10 Jahren werde ich mit Gebühren wahrscheinlich so 500 EUR schulden, für ein "Sicherheitspaket für den PC" das ich niemals bestellt habe. Deshalb kann ich auch nichts kündigen – ich habe nix bestellt.
    Also wenn die "Mafia" sowas macht……

    Comment by Helmut Karsten — 24.02, 2010 @ 09:44

  15. Hallo zusammen,

    "Cold Calls" und die darauf basierenden Geschäftspraktiken sind aus eigener Erfahrung leider immer noch üblich und bei nicht fristgemässem Widerruf einer Auftragsbestätigung schwer durchsetzbar. Ich habe von Kunden oft das Problem gehört, dass in der Regel ein "Vertragsrücktritt" zwar generell rechtens ist, dieser dann aber oft repressalien im Sinne von vprügehenden Anschlusssperren o.a. verbunden sind.

    Aus diesem Grund verstehe ich nicht, das nicht jeder Kunde (gewerblich oder nicht) bei Telefonanrufen einfach den Satz "Wenn Sie mir etwas anzubieten haben, dann tun Sie das bitte ausschließlich schriftlich, das Gespräch wird aufgezeichnet" mitteilt. Sollten Sie dann schriftliche Angebote erhalten, haben Sie wenigstens etwas in der Hand um gegen Datenschutzverletzungen und ggf. unrechtmässige Vertragsabschlüsse vorzugehen.

    IT&TK Specialist

    Comment by Anonymous — 26.02, 2010 @ 10:12

  16. Das kann einem direkt im T-Punkt aber auch so passieren!

    Schöner Nebeneffekt ist dann aber auch noch, dass man, wenn man dem Vertrag widerspricht, erstmal für n Monate bei nem Wechsel zur Telekom keinen Anspruch auf Neukunden-Rabatt hat, da man ja grad erst einen Vertrag "gekündigt" hat, …

    Comment by Anonymous — 26.02, 2010 @ 12:48

  17. "Selbstverständlich handelt es sich um einen unzulässigen Cold call, solange kein mutmaßliches Einverständnis vorlag. Das wird eng ausgelegt und muss nicht nur ein konkretes Interesse an dem beworbenen Produkt, sondern gerade auch an der Bewerbung per genutztem Kontaktweg beinhalten."

    Herr Richter, das ist mir aber etwas kurz. Wieso soll hier kein mutmaßliches Einverständnis vorliegen? Grundsätzlich kann doch davon ausgegabngen werden, dass ein Unternehmen/ eine Kanzlei gewinnorientiert arbeitet und daher an einer Senkung der Telekommunkationskosten interessiert ist. Ferner liegt es bei der Komplexität der Tarife und sich daraus ergebender Rückfragen nicht fern, ein Medium mit direktem Rückkanal, also ein Telefon einzusetzen…

    Tut mir leid, aber ein klare Rechtslage hinsichtlich eines unzulässigen Cold Calls kann ich hier nicht erkennen.

    Das konkrete Prozedere der Telekom und der Telekom-Vertriebspartner ist natürlich inakzeptabel.

    Comment by RA Eggert — 6.03, 2010 @ 07:46

  18. @RA Eggert:
    Zur Frage eines mutmaßlichen Einverständnisses und warum es nicht bei jedem gegeben ist, dem man Interesse an Telefonkostensenkung unterstellen kann, steht hier:
    http://www.kanzlei-richter.com/spamabwehr-spammer-ausreden/da-sie-selbstaendig-sind-durften-wir-ihr-einverstaendnis-mit-telefonwerbung-vermuten.html

    Comment by Stefan Richter — 19.11, 2010 @ 22:07

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