Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.2.10

Der gute und der schlechte Rechtsbruch

Die Bundesregierung soll und wird eine CD ankaufen, die (angeblich) Daten von 1500 deutschen Steuersündern enthält. Die vertraulichen Daten sollen von der schweizerischen Bank HSBC stammen. Politiker quer durch alle Parteien und die Presse von Bild bis Süddeutsche fordern den Ankauf in seltener Einmut.

Und Heribert Prantl, der ansonsten so vehement für Rechtsstaatlichkeit eintritt, wirft in einem Kommentar in der Süddeutschen seine gesamten Grundwerte über Bord, wenn er behauptet, dem Ankauf der Daten stünden keine entscheidenden rechtlichen Bedenken entgegen. Plötzlich heiligt auch bei Prantl der Zweck die Mittel.

Dabei ist schwerlich vorstellbar, dass der Anbieter sich die Daten legal beschafft hat. Die Daten stammen, auch gemessen an den Vorgaben des deutschen Rechts, aus einer Straftat. Niemand kann außerdem nur anhand einer solchen CD die Echtheit der Daten zuverlässig beurteilen. Dass Juristen dennoch kein Beweisverwertungsverbot annehmen – was man mit guten Gründen auch anders sehen kann – ändert nichts daran, dass der deutsche Staat einen Straftäter bezahlt und damit auch für die Zukunft das illegale Ausspähen von Daten, die für die Behörden aus unterschiedlichsten Gründen interessant sein könnten, fördert.

Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Dass es ein erheblicher Teil der Politiker, Journalisten und Bürger dennoch tut, zeigt letztlich nur wie heuchlerisch diese Gesellschaft in Wirklichkeit ist.

Für den Einzelnen mag es moralisch vertretbar sein, sich aus Gewissensgründen über staatliche Gesetze hinwegzusetzen. Für den Staat selbst muss das tabu bleiben. Er muss sich formalistisch und ausnahmslos rechtstreu verhalten. Und weil dieser Staat dies häufig nicht mehr tut, fällt es ihm auch zunehmend schwerer von seinen Bürgern Rechtstreue einzufordern. Und damit schließt sich in gewisser Weise auch der Kreis hin zu den Steuerhinterziehern.

Update vom 03.02.10

posted by Stadler at 22:53  

85 Comments

  1. hach, schön, in der ganzen Diskussion doch noch einmal auf gesundes Rechtsempfinden zu treffen.

    pj

    Comment by Peter Jakobs — 1.02, 2010 @ 23:10

  2. Ein Wirklich guter und fundierter Kommentar zu dieser ganzen Affaire.
    Die Haltung der Bundesregierung beweist auch hier, genauso wie seinerzeit bei "Zensursula" den Weg zum Präventionsstaat, der alle Bürger unter Generalverdacht stellt, selbst Rechtsbeugung, wenn nicht gar Rechtsbruch begeht, wenn es opportun erscheint, wobei der Staatsapparat durch Lobbyismus und Korruption zerfressen ist.

    Comment by Rafael Eduardo Wefers Verástegui — 1.02, 2010 @ 23:12

  3. Vielleicht wurde die Echtheit der CD damit bewiesen, dass dort auch die heimlichen Daten der CDU-Schmiergeldaffäre zu finden sind?

    Das einzige, was ich an der ganzen Geschichte witzig finde, ist, dass die bis heute schweigenden Amigos, sich gleichzeitig weit aus dem Fenster lehnen und Moral predigen.

    So ein Glashaus ist manchmal zerbrechlicher, als es scheint…

    Comment by Anonymous — 1.02, 2010 @ 23:19

  4. Welche Rechtsnorm wird denn gebrochen?

    Es ist doch eher so, dass jeder anständige Steuerzahler sich in seinen Grundrechten verletzt sehen muss, wenn andere gleicher sein wollen und ihre Steuerpflicht auf Null reduzieren.

    Ein Recht auf Steuerhinterziehung ist aus dem Grundgesetz und auch nicht aus dem gesunden Rechtsempfinden ableitbar. Es ist gerade auch Aufgabe des Staates die Steuerhinterziehung zu bekämpfen und jede (Steuer)straftat entsprechend ermitteln.

    Wenn das Volk das nicht will, sollte es schlicht die AO/StPO ändern. Offenbar ist dies aber nicht mehrheitsfähig, sonst wäre es ja schon vor 2 Jahren geschehen. Bauchgefühl ist ebend nicht alles, Herr Stadler.

    Comment by Anonymous — 1.02, 2010 @ 23:21

  5. Welche Straftat?
    Wenn er die Daten Wikileaks zur Verfügung stellte – Wikileaks auch strafbar?

    Comment by whistleblower — 1.02, 2010 @ 23:24

  6. >> Für den Einzelnen mag es moralisch vertretbar sein, sich aus Gewissensgründen über staatliche Gesetze hinwegzusetzen. Für den Staat selbst muss das tabu bleiben. Er muss sich formalistisch und ausnahmslos rechtstreu verhalten. Und weil dieser Staat dies häufig nicht mehr tut, fällt es ihm auch zunehmend schwerer von seinen Bürgern Rechtstreue einzufordern. Und damit schließt sich in gewisser Weise auch der Kreis hin zu den Steuerhinterziehern. < < Der mit Abstand beste Absatz, den ich bisher zu diesen Thema gelesen habe.

    Comment by Sebi — 1.02, 2010 @ 23:34

  7. @Sebi

    Ausnahmslos rechtstreuer Staat? Das ist ein schönes Ideal, dass man auch hochhalten sollte. Aber Recht dass sich nicht annähernd realisieren läßt, bleibt eine Fiktion von Dogmatikern.
    Nicht "der Staat" ist Schuld daran, dass die Leute Steuern hinterziehen – sondern die Gesetze, die in ihrem (unserem) Namen verkündet werden. Die Menschen bekommen nun mal die Regierungen, die sie selbst gewählt haben…

    Comment by Anonymous — 1.02, 2010 @ 23:48

  8. Ich kann Herrn Stadler nur voll zustimmen und finde es auch gut, solche Meinungen zu diesem Thema vorzufinden.
    Eigentlich könnte sich der Finanzminister doch zusätzliche Steuereinnahmen von einigen dieser 1500 Verdächtigen beschaffen. Einfach den Kauf dieser Dateien nur erwägen aber nicht wirklich kaufen. Es werden dann bestimmt einige der Steuersünder Selbstanzeigen beim Finanzamt stellen und es kommen dadurch auch einige Millionen zusätzlich in die Staatskasse.

    Bezüglich der Echtheit der Daten hat der Verkäufer wohl fünf "Kostproben" geliefert, sollen angeblich alles "Treffer" gewesen sein.

    Comment by Anonymous — 1.02, 2010 @ 23:59

  9. Schon mal von Kronzeugen-Regelungen gehört? Von "Rechtsbeugung", geschweige denn "Rechtsbruch" kann also nicht die Rede sein.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 00:00

  10. Womöglich hatte kein namhaftes Regierungsmitglied bei dieser Bank Geld oder das von Amigos liegen.

    Dann kann man schon so einen Rechtsbruch gut heißen.

    Es ist unerträglich, dass dieser Schurkenstaat immer wieder ein schlechtes Vorbild abgibt. Da muss man sich doch nicht über das gestörte Rechtsempfinden der Bürger wundern.

    Eine wunderbare Ablenkung übrigens von der schwarz-gelben Mehrwertsteuersenkung für Amigos im Hotelgewerbe.

    Was lernen wir daraus: Spenden an Schwarz-Geld bringen eine sicherere Rendite als Schwarzgeld-Konten in der Schweiz

    Comment by Niedermeyer — 2.02, 2010 @ 02:24

  11. Man sollte nicht vergessen, dass es sich für den Staat auch mal lohnen könnte,etwas mehr in heimischen "Steuergewässern" zu fischen…aber Herr Koch und Konsorten(als Beispiel)scheinen dies nicht wirklich zu wollen —> http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dossiers/die_steuerfahnder_affaere/2099209_Leitartikel-zur-Steuerfahnder-Affaere-Der-Wahn-der-Macht.html

    Comment by adlersocken — 2.02, 2010 @ 02:40

  12. Richtig – aber das will ja keiner.

    Bayern wirbt ja mit dem Mangel an Steuerfahndern als Standortvorteil.

    Es geht wohl mehr darum den beliebten Standort Schweiz zu diskreditieren. Man vergißt dabei gerne, dass das Pro-Kopf-Steueraufkommen in der Schweiz deutlich über dem der BRD liegt.

    Illegal gekaufte Daten als Werbeausgabe für den Standort Deutschland

    Comment by Niedermeyer — 2.02, 2010 @ 03:10

  13. Schon mal von Kronzeugen-Regelungen gehört? Von "Rechtsbeugung", geschweige denn "Rechtsbruch" kann also nicht die Rede sein.
    Nur führt die "Kronzeugen-Regelung" idR nicht zur Straffreiheit, sondern lediglich dazu, dass das Strafmaß verkürzt wird. Hier wird aber wahrscheinlich ein Straftäter für seine Straftat bezahlt und zudem in keiner Form belangt. Das kann durchaus Verfolgungsvereitelung sein.
    Einmal davon abgesehen ist es nicht mals sonderlich relevant, ob sich der Ankauf als Straftat darstellen würde. Unser Strafrecht ist systembedingt auf der Seite staatlichen Unrechts vollkommen blind. Es geht mehr um die Wertungen unseres Rechtssystems.

    Comment by Malte S. — 2.02, 2010 @ 07:11

  14. @Anonym: Es handelt sich – nach deutschem Recht – um einen Fall des Ausspähens von Daten (202a StGB) aber zumindest um einen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Derjenige, der die Daten anbietet, ist ein Straftäter, das hat nichts mit Bauchgefühl zu tun.

    Als ehrlicher Steuerzahler wünsche ich mir ein transparentes Steuersystem ohne viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die immer nur einzelne Interessengruppen begünstigen.

    Auf CD's mit illegal beschafften Daten lege ich persönlich keinen Wert. Aber für Populisten aller Parteien ist das natürlich wieder eine gute Gelegenheit an das "gesunden Volksempfinden" zu appellieren machen und damit auch von ihrer eigenen Steuerpolitik abzulenken.

    Comment by Pavement — 2.02, 2010 @ 07:40

  15. Wenn der Ankauf der CD Hehlerei ist, warum wird dann niemand angezeigt – wen wuerde man denn in diesem Fall anzeigen? Warum kennt man den Namen des 'Datendiebes' und zeigt diesen nicht an (oder kann man davon ausgehen das die Bank das getan hat)?

    Ich bin nicht dafuer die Steuerhinterzieher zu schuetzen, aber dass die Regierung unseres Landes sich so einfach ueber Gesetze hinwegsetzt, macht mir eher eine Gaensehaut….

    Comment by René — 2.02, 2010 @ 09:01

  16. Welche Rechtsnorm wird denn gebrochen?

    §7StGB und §44BDSG

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 09:16

  17. Ich kann mir kein abschließendes Urteil erlauben, da so weit meine juristischen Kenntnisse nicht reichen. Einerseits klingt es für mich nicht rechtsstaatlich. Andererseits ist die Doppelmoral mal wieder bezeichnend, wenn man die ganzen Maßnahmen zur "Terrorbekämpfung" mit einbezieht.

    Bisher wird immer gesagt, dass diese Daten gestohlen sind. Dadurch besteht die Diskussion "darf der Staat mit kriminellen Geschäfte machen?"

    Warum wurden die Tatbestände, die beim Täter in Frage kommen (StGB BDSG etc.), noch nicht konkret geprüft? Oder hab ich da was verpasst? Was wird dem Anbieter der CD denn konkret vorgeworfen?
    Das würde ich als erstes prüfen. Danach kann man dann über das Für und Wider diskutieren, diese Daten trotz bestehender Tatbestände von einem Kriminellen zu erwerben.

    Ich glaube im Endeffekt wird die CD aus dem Grund gekauft, dass sie nicht jemand anderes kauft. Die Bundesregierung kann dann ein paar "Schauprozesse" machen, um das wütende Volk zu beruhigen (wie bei Zumwinkel), kann aber Straftäter, die der Regierung nahe stehen, trotz CD ignorieren.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 10:23

  18. @Pavement

    Ist es nicht etwas schizophren in vorliegenden Fall mit "Es handelt sich – nach deutschem Recht – um einen Fall des Ausspähens von Daten (202a StGB) aber zumindest um einen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen." zu argumentieren und gleichzeitig in Wikileaks "
    Das neue Sturmgeschütz der Demokratie" zu sehen?

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 10:33

  19. @ ALOA

    Um genau zu sein, könnte § 7 Abs. 1 StGB iVm Art. 179novies Schweizerisches StGB betroffen sein. Ob Steuerdaten "besonders schützenswerte Personendaten sind", darüber kann man trefflich streiten. Es spricht einiges dafür, dass damit nur solche gemeint sind, wie sie auch in Art. 8 Abs. 1 RL 95/46/EG genannt werden, also zB Gesundheitsdaten oder solcher über das Sexualleben.

    Denkbar ist außerdem Art. 143 SchweizStGB. Allerdings ist hier eine Bereicherungsabsicht erforderlich. In Deutschland ist hierfür beim § 263 StGB erforderlich, dass der Schaden unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Verfügung ist.
    Hier ist aber bereits fraglich, ob der Bundesrepublik ein Schaden droht. Im Übrigen wäre die Bereicherung allein durch das Beschaffen der Daten durch den CD-Anbieter noch nicht gegeben.

    Schließlich könnte Art. 7 Abs. 1 StGB iVm Art. 143bis SchweizStGB einschlägig sein. Hier muss keine Bereicherungsabsicht vorliegen. Fraglich ist aber, ob der CD-Anbieter in das DV-System "auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen" eingedrungen ist.Das würde voraussetzen, dass er sich "eingehackt" hätte. Offenbar arbeitere der CD jedoch in der Bank und könnte die Daten mithin einfach so auf CD gebrannt haben.

    Sie sehen, Herr Stadler, dass die Wstrafbarkeit nicht ohne Weiteres einfach begründet werden kann.

    Wenn im Übrigen in der Presse die Rede von "Datenhehlerei" ist, so stellt dies jedenfalls keinen Straftatbestand nach StGB dar, da Hehlerei eine "Sache" voraussetzt. Die auf der CD vorhandenen Daten sind aber keine körperlichen Sachen. Es könnten allenfalls datenschutzrechtliche Konsequenzen gezogen werden.

    Die Bundesregierung hat sich wohl soeben dafür entschieden, die CD anzukaufen. Es war auch Zeit, endlich eine Entscheidung zu treffen,da eine längere Diskussion sicherlich mehr Schaden als Nutzen angerichtet hätte. Es wird nun abzuwarten bleiben, wie die Schweiz reagiert.

    Comment by Duke — 2.02, 2010 @ 10:47

  20. Es fängt ja schon damit an das niemand der 1500 betroffenen die weitergabe Ihrer Daten bestätigt haben, sprich erlaubt haben, das wäre schon ein verstoß gegen das Datenschutz gesetz. Jetzt mal ohne Flachs, die Daten zu kaufen ist ganz klar ein Rechtsbruch der eigenen Gesetze und derjenige der die Daten besitzt gehört bestraft und das doppelt wenn er die Daten nicht freiwillig als guter deutscher Bürger weitergibt oO

    Comment by Dirk — 2.02, 2010 @ 10:51

  21. @Duke
    Es sind keine Steuerdaten sondern Bankdaten, Einkommen, Finanztransaktionen usw..

    Du willst mir jetzt erzählen das ein kopieren von Daten und entwenden sowie veröffentlichen solcher in der Schweiz aus [Grund] nicht strafbar ist.

    Das halte ich für absurd. Auch ohne das schweizer Strafrecht zu kennen behaupte ich das es in jedem Falle mit einer Strafe belegt ist sich in einer Bank eine CD mit Daten herunterzuziehen und im Volk zu verteilen.

    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 11:14

  22. Es kann einem ganz übel werden angesichts dieses Rechtsbruchs und der Selbstverständlichkeit mit der es die meisten Bürger hinnehmen bzw. sogar gut finden. Aber so war das vor 80 Jahren schonmal: Recht war nicht das gefasste Recht sondern das, was der (Volks)-Gemeinschaft diente.

    Klare Analyse, deutliche Worte. Wehret den Anfängen!

    Comment by Mario Scheuermann — 2.02, 2010 @ 11:15

  23. @ ALOA

    Richtig, es sind Bankdaten etc. Trotzdem stellt sich die Frage, ob dies besonders schützenswerte Daten im Sinne des Tatbestandes sind.

    Behauptungen helfen im Übrigen bei einer fundierten juristischen Diskussion nicht weiter. Außerdem habe ich keineswegs festgestellt, dass es generell nicht strafbar ist, (Bank-)Daten in der Schweiz zu kopieren. Eine erste summarische Prüfung nach SchweizStGB ergibt aber jedenfalls keinen eindeutig einschlägigen Straftatbestand. Das ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit nach § 7 StGB.

    Die Daten werden auch entgegen Deiner Behauptung nicht "veröffentlicht" oder "unter das Volk verteilt", sondern an deutsche Steuerbehörden (Steuerministerien der Länder) übergeben. Das ist ein großer Unterschied.

    Comment by Duke — 2.02, 2010 @ 12:00

  24. Danke für diese klaren und wahren Worte! Gut, daß neben diesem Chor aus hysterischen und populistischen Stimmen noch jemand spricht, der seinen Kopf und sein Herz behalten hat.

    Harald Oest

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 12:12

  25. @Duke
    Müssen Sie mich "zwingen" kurz Google zu bemühen?
    Art. 321(1) StGB (Schweiz)
    Art. 47 Bankengesetz (Schweiz)

    Das ist vollkommen unnötig. Eine derartige Gesetzgebung kann man voraussetzen.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 12:21

  26. Datenschutz ist nicht gleich Datenschutz… Ich finde der Beitrag und die Diskussion hier zeigen leider, dass viele "Internetweitdenker" leider offenbar nicht besonders gut von ihrer Thematik abstraieren können. Aber wie auch, man schmorrt halt weitestgehend im eigenen Saft…(nicht böse gemeint, einfach soziale Realität).

    Leider herrscht hier oft im Ansatz das gleiche Problem, wie es die FDP hat. Zu freiheitlich um Freiheit zu ermöglichen/zu schützen.

    Mit Präventionsstaat hat die ganze Debatte etwa gar nichts zutun. Aber manche Einträge hier haben das juristisch ja schon ganz gut beleuchtet und herausgestellt, dass es nicht so einfach ist, wie viele hier denken.

    Comment by Bing — 2.02, 2010 @ 12:25

  27. Ein durchaus gelungener Kommentar. Ich bin allerdings der Auffassung dass hier die Bundesregierung eine Güterabwegung vornehmen muss. Die Daten sind deshalb Illegal weil die Schweiz sich einer echten Kooperation mit den deutschen Steuerbehörden verweigert. Die Schweizer Regierung nimmt hier selbst eine Güterabwegung zwischen Internationaler Kooperation vs. Bankgeheimnis vor. Die Bundesregierung steht, pfadabhängig, nur noch vor der Option illegale Daten zu kaufen oder Steuerhinterziehung, sofern Sie in der Schweiz geschieht, nicht zu ahnden. Das allerdings wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das deutsche Recht.
    Politisch ist der Ankauf zu begrüßung damit den Schweizer Banken deutlich gemacht wird dass man im Interesse des deutschen Staates eben bereit ist illegal erworbene Daten zu erwerben, weil keine andere Möglichkeit besteht einer Straftat (nachzugehen).
    Der Vergleich mit dem Folterverbot hinkt meiner Ansicht nach an einer entscheidenden Stelle. Das Folterverbot ist absolut.
    Straferlassung oder Zeugenaussagenverwendung von Stratätern (Kromzeugenregelung) zeigt aber dass zur Verfolgung von bestimmten Straftätern in begründeten Fällen in Ordnung ist.

    Comment by Sassan Gholiagha — 2.02, 2010 @ 12:25

  28. Wenn sich Staat und Bürger doch nur alle an die Gesetze hielten! Dann würde Rechtsgleichheit gelten und Armen wie Reichen wäre – in den Worten von Anatole France – gleichermaßen verboten, "unter der Brücke zu schlafen, in den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen."

    Comment by classless — 2.02, 2010 @ 12:37

  29. Um seinen Feind zu besiegen muss man denken wie er – und manchmal auch handeln wie er. Dem Staat wird hier die elementare Fähigkeit genommen sich zur Wehr zu setzen. Man sollte sich vor Augen halten, dass es staatliche Organe gibt, die sich gern in einer gesetlichen Grauzone bewegen, bzw. oftmals bewegen müssen. So zum Beispiel der BND und der Verfassungsschutz. Der Schutz der gesellschaft hat hier oberste Priorität, denn nur aus diesem Grund gibt es solche Institutionen – auch wenn sie die Grenze des Legalen gelegentlich überschreiten.

    Comment by Maniac — 2.02, 2010 @ 12:37

  30. @Sassan

    Auch wenn das ein wenig vom Thema abweicht, ich finde den Foltervergleich gar nicht so hinkend. Immerhin gab es diese Diskussion ja auch schon mal; wenn die Informationen schon mal da sind sollte man sie auch verwenden duerfen.

    Comment by René — 2.02, 2010 @ 12:39

  31. "Und weil dieser Staat dies häufig nicht mehr tut, fällt es ihm auch zunehmend schwerer von seinen Bürgern Rechtstreue einzufordern."

    Man könnte es aber auch so sehen, dass der Staat alle zur Steuerhinterziehung in der Schweiz auffordert.

    Und es scheint mir eher so als habe Herr Stadler Amigos mit Konten in der Schweiz, was bei Anwälten nicht wirklich verwundert.
    #neoliberales Gesindel

    Blöde ist nun, dass ich meine Zweitstimme im Mai auch ungültig machen muss, schade, dass @piratenpartei hierher verlinkt hat denn das ist ein Ausverkauf.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 12:47

  32. Liebes Volk. Jeden Tag köpfen wir tausende von Euch. Nun haben wir zur Belohnung ein paar welche wir Euch gerne sogar auf dem Tablett servieren

    Und das Volk jubelt: “Hurraaaa, hurraaa…. endlich!!”

    Ob Banker-Boni oder Steuersünder-CD. Alle machen sie mit bei diesem Spiel. Und ich weiß wahrlich nicht zu sagen wer hier dümmer ist. Die Politiker oder doch das Volk – gar als Symbiose?
    Ich finde das Schauspiel widerlich. Ich fühle mich versetzt in ein Amphitheater und die Löwen werden gerade losgelassen, das Volk jubelt und erbaut sich am Schauspiel. Wem soll ich denn nun keinen Vorwurf machen? Dem Volk nicht? Dem Staat nicht? Niemandem?

    Würde ich aber gerne. Ich habe das Ticket hierher nicht gelöst. Ich habe keine Lust. Ich will weder der Regierung, den Bilderbergern noch dem Pöbel bei diesem Treiben zuschauen. Das ist die Schizophrenie des Grauens welcher man ausgesetzt ist.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 12:56

  33. @ ALOA

    Es tut mir leid, dass Sie wegen mir Google bemühen mussten. Allerdings sollten Sie dann auch richtig suchen. Denn § 321 SchweizStGB schützt nur bestimmte Berufsgruppen, hat aber nichts mit dem hier in Rede stehenden Sachverhalt zu tun.

    Über § 47 SchweizBankenG lässt sich sicherlich reden. Gleichwohl können hier auch Auskunftspflichten gegenüber den Behörden eine Rolle spielen. Wer Kenntnis von 1500 Steuersündern in einer Bank hat, muss dies straffrei einer Behörde melden dürfen. Es stellt sich nämlich dann die spannende Frage, ob es sich bei Steuerhinterziehung um ein "Geheimnis" handelt. Das kann mE nicht ernsthaft vertreten werden, ansonsten würde man Täter schützen und die Aufklärung von Straftaten verhindern. Immerhin ist die Tat mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

    Zudem liegt es in der Entscheidung der Behörden, ob sie die Tat verfolgen. Bislang war von schweizerischen Ermittlungen in dieser Sache noch keine Rede.

    Google hat also auch nicht auf alle Fragen eine Antwort.

    Comment by Duke — 2.02, 2010 @ 13:01

  34. Blöde ist nun, dass ich meine Zweitstimme im Mai auch ungültig machen muss, schade, dass @piratenpartei hierher verlinkt hat denn das ist ein Ausverkauf.

    Die herrschenden Politiker, Banker, Bilderberger und Co. haben einiges gegen die Wand gefahren. Jeden Tag läuft von ELENA, SWIFT, VDS, HartzIV und anderen Straf- und Bespitzelungsaktionen sowie unverhältnismäßigen Rahmenbedinungen alles mögliche weiter. Tag für Tag.

    Da wirft man dem Volk ein paar Ankündigungen oder auch nur Entrüstung wegen Banker-Boni hin und legt der Volkesseele im Amphitheater eine CD mit üblen Steuersündern auf und schon geht es dem Volke wieder gut. Alles ruhig im Staate, denn man hat es denen auch einmal so richtig gezeigt.

    Du merkst nicht was faul ist im Staate Dänemark. Der Januskopf, Brot und Spiele, sie haben Dich in Ihrer Gewalt.

    So funktioniert Machterhalt und nicht anders.

    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 13:06

  35. Ein weiterer Aspekt, den bisher noch unerwähnt blieb:
    Die Schweitzer Regierung hat angekündigt, wie nicht anders zu erwarten, in diesem Fall jegliche Amtshilfe verweigern.
    Was bleibt, ist eine unbestreitbar illegal erstellte Daten-CD.
    Wer garantiert, dass der Datendieb die Daten nich gefälscht- oder manipuliert hat?
    Wer garantiert, dass an ein paar 100.000 EUR Depots nicht mal eben eine Null angehängt wurde, um den Marktwert der CD zu pushen?
    Wer garantiert, dass das Depoz eines Don Kokaino in Kolumbien nicht einem Münchener Grosgastronom und Wiesenzeltbetreibers untegeschoben wurde? Oder einem Herrn Schäuble, der mit dubiosen Geldbewegungen ja einschlägige Erfahrungen hat?
    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich ein Gericht auf derart dünnes Eis begibt.

    Comment by Axel John — 2.02, 2010 @ 13:21

  36. @Réne

    Es geht ja nicht einfach um "die Informationen sind da, also kann man Sie auch verwenden."
    Der Unterschied liegt in der Akt der Informationsbeschaffung. Im Falle der Folter also durch etwas das absolut, d.h. unter keinen Umständen (siehe dazu auch die ausführliche Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofs), selbst bei Terrorismus, nicht zulässig ist und dem Ankauf von, im schlimmsten Fall, Diebessgut. Also eine deutlicher niederige Normverletzung.

    Comment by Sassan Gholiagha — 2.02, 2010 @ 13:26

  37. @Aloa, wo steht, dass ich die von dir erwähnten Punkte und aktuelle Politik gutheiße?
    Ich identifiziere mich bei diesem Thema nicht mit der Piratenpartei und werde sie deshalb nicht wählen.
    Genau wie ich die anderen Parteien u.a. wegen den von dir aufgezählten Punkte nicht wählen kann.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 13:32

  38. Die Steuererklärung darf kein rechtsfreier Raum sein.

    Ich finde es beruhigend, dass hier ausnahmsweise einmal nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Alles in allem sollten illegal beschaffte Daten nicht verwendet werden dürfen. Es sollten auch genug Steuerfahnder da sein, um öfter mal eine Steuerprüfung durchzuführen.
    Es ist nicht richtig, aber ich finds trotzdem gut. Und fühl mich mal 5 Sekunden moralisch verwerflich.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 13:34

  39. @anonym
    Die Steuererklaerung ist kein rechtsfreier Raum.

    @sassan
    Ich will gar nicht Folter mit Diebstahl vergleichen, ich will das sich grundsaetzlich an Gesetze gehalten wird. Wenn man anfaengt abzuwaegen welche Gesetze gebrochen werden duerfen und welche nicht…

    Comment by René — 2.02, 2010 @ 13:43

  40. Denkt bei dieser Hetzkampagne eigentlich niemand an die vielen Konten ehrlicher Steuerzahler in der Schweiz?

    Ich kenne mehrere Besitzer eines Schweizer Kontos, die damit kein Schwarzgeld horten. Man kann tatsächlich ordentlich versteuertes Geld auf schweizer Konten deponieren!

    Auf der CD wird zwischen Steuersündern und Steuerzahlern nicht unterschieden. Alle kommen unter Generalverdacht.

    Mir kommt auch immer wieder das Kotzen, wenn ich höre "wenn man die Daten schon hat, dann sollte man sie auch verewnden dürfen". Wer solche Idiotien verbreitet sollte einmal darüber nachdenken, dass das die Grundlage für jeden Polizeistaat und jede Diktatur ist.

    Das kommt gleich vor dem Satz "ich hab nichts zu verbergen" – pfui Teufel

    Comment by Niedermeyer — 2.02, 2010 @ 13:56

  41. @Niedermeyer
    Ups – ich hoffe das ging nicht gegen mich – dann wurde ich naemlich missverstanden. Mit dem Satz wollte ich nur inhaltlich eine Aeusserung zitieren, die gemacht wurde als Deutschland Verhoerprotokolle der Amerikanischen Geheimdienste bekommen sollte, bei dehnen Folter nicht ausgeschlossen werden konnte.

    Damit wollte ich anmerken das es in Deutschland auch Politiker gibt die eine solche Debatte lostreten – um wieviel einfacher ist es dann Daten zu kaufen, die 'vielleicht' gestohlen sind…

    Comment by René — 2.02, 2010 @ 14:04

  42. @"anonym"

    Nirgends steht das Du mit der restlichen Politik zufrieden bist. Aber offenbar heiligt der Zweck bei Dir die Mittel, so lange es "die richtigen" trifft. Also das gleiche als wenn ein FDPler, CDUler oder wegen mir sog. "Bilderberger" einen HartzIV-Betrüger als "den richtigen" identifiziert und alle entsprechenden Mittel gut heisst. Das ist Deine Sache.

    Weiter:
    Der Informant hat nur fünf (5) Datensätze weitergegeben. In allen fünf (5) Fällen kommt es zu einer Nachzahlung in erheblicher Höhe. Es wurden nur lediglich 1500(!) Datensätze kopiert/angeboten.

    Woher hatte der die Daten heraussuchende/kopierende die Kenntnisse welche er benötigt um derart gezielt vorzugehen? Deutsche Steuerakten? Namen mutmaßlicher Steuersünder aus Deutschland?

    @Duke
    Sie kennen mich offensichtlich nicht. Ich recherchiere generell gründlich.

    Ich habe sogar noch einen Artikel extra für Sie – und einen Link.
    Artikel 271 StGB (Schweiz)
    Und das u.a. hieraus:
    https://www.uzh.ch/isb//studium/courses06/pdf/0357_bankkundengeheimnis.pdf

    Die Bank kann kein Wissen über eine Steuerhinterziehung haben, hat keine offizielle Anfrage (mit Begründung) vorliegen und daher ist es auch unmöglich es irgendeiner Behörde straffrei melden zu dürfen. Nicht einmal dann wenn der "Dieb"(tm) bzw. die kopierende Person wie ich oben gemutmaßt hatte bereits genau informiert wurde nach wem er speziell suchen muss.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 14:10

  43. Dieser Eintrag entspricht nicht meiner Auffassung.

    Es sei doch die Frage gestattet, wie es mit der Rechtstreue eines Staates aussieht, der sein nicht unerhebliches Vermögen auf der Anwerbung und wissentlichen Beihilfe von Steuerflüchtigen zur Steuerhinterziehung begründet.

    Das Geld, mit dem Schweizer Banken Umsatz und Gewinne generieren und Steuern an den Schweizer Staat abführen stammt nun einmal zu einem nicht unerheblichen Teil aus hinterzogenen Steuergeldern, mit denen hier in der Bundesrepublik Schulen gebaut oder das Gemeinwesen anderweitig gepflegt werden sollte.

    Darüber hinaus ist diese eingeforderte "Rechtstreue" doch ein sehr dehnbarer Begriff. Fragen Sie einmal in Ihrem Anwaltskollegium herum, ob dort auch das ein oder andere mal für (entlastende) Informationen bezahlt wird, die vielleicht aus nicht 100% rechtstreuer Quelle stammt.

    Zusätzlich würde diese geforderte Rechtstreue Nachrichten- und Geheimdienste wohl sehr überflüssig machen, wenn diese Ihre Informationen nur aus der Zeitung oder aus Bibliotheken beziehen dürften…

    Ich denke, dass der deutsche Staat sehr wohl das Recht hat, einen Informanten für Informationen, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen können, zu bezahlen. Das ist gängige Kriminaltechnische Praxis. Und hier wie Überall gilt eine Abwägung der Mittel.

    So weit meine Meinung.

    Viele Grüße,

    Mark A.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 14:17

  44. @Mark A.

    Ich denke, dass der deutsche Staat sehr wohl das Recht hat, einen Informanten für Informationen, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen können, zu bezahlen. Das ist gängige Kriminaltechnische Praxis.

    Sie meinen wenn man zur Polizei geht und erklärt man hat bei jemandem eingebrochen und einen Beweis das dieser der Mörder ist aber den Namen nur gegen Bezahlung von 2,5mio herausrückt zahlt der Staat regelmäßig das Geld.

    Ich habe keine Ahnung woher Sie diese gängige Praxis haben. Ich dachte bisher doch das diese vielleicht wirklich gängige Praxis nur mit zufällig herumliegenden Briefumschlägen oder vielleicht privatwirtschaftlichen Arbeitsplatz-Angeboten oder Vergünstigungen anderer Art abgewickelt wird.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 14:27

  45. Grundsätzlich finde ich den Vergleich "Folter einer Person" und illegales Kopieren von Daten nicht passend.
    Und das Protokollieren sämtlicher Kommunikations-Verbindungsdaten (Präventivstaat) ist für mich auch nicht das gleiche wie das selektive Bekanntwerden einiger Kontostände und Zinszahlungen von reichen Personen mit Nummernkonten. Zumal sie vermutlich nur Finanzbehörden bekanntwerden, die sie sowieso kennen dürfen.

    Vom einen (Folter, Massen-Kommunikationsüberwachung) geht eine ungleich höhere Gefahr staatlichen Machtmissbrauchs aus, als vom anderen (illegal selektiv-kopierte Daten).

    Oder noch anders gesagt: auf die Art der Beschaffung von Daten abzustellen finde ich nur einen Aspekt der Abwägung, der andere ist die Art der Daten und die Gefahr eines staatlichen Missbrauchs, der Ausmaß der Verletzung der Privatsphäre – ist der bei einer Liste von Geld-bezogenen Informationen über 1500 Personen, die von Steuerbehörden überprüft werden, wirklich so gross?

    Vielleicht bin ich auch nur schwedischen und anderen einflüssen mehr ausgesetzt gewesen als andere: da kann jeder die Steuererklärung des Nachbarn oder den Inhaber eines Nummernschildes durch einfache Nachfrage vom Staat erfahren. Ob man dass als "Privatssphäre" sieht oder nicht, ist also auch ein Stückweit eine kulturelle Frage.

    Comment by holger krekel — 2.02, 2010 @ 14:28

  46. Zwischen 1964 und 1989 hat die BRD insgesamt 33.755 Häftlinge aus der DDR freigekauft. Die DDR war eine Diktatur, ein Unrechtsstaat. Ist die BRD somit zum Hehler geworden?
    Wenn man jetzt 2,5 Millionen Euro ausgibt um zu sehen wer 80 Millionen Bürgern zumutet ihre Last zusätzlich schultern zu müssen, wird ein Staat dann zum Hehler oder zum Beschützer?

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 14:38

  47. Weiß jemand, ob es in der Schweiz eine dem § 17 UWG vergleichbare Norm gibt?

    Comment by Pavement — 2.02, 2010 @ 14:45

  48. (illegal selektiv-kopierte Daten)

    Von welcher Selektion sprechen Sie?
    A) man wusste wen man sucht (Auftrags-Arbeit; Spionage)

    B) man wusste es nicht (Selektion nach Vermögen/Kontostand; wer Geld hat, hat weniger Rechte)

    Nennen Sie und auch der DDR-Kommentator danach einmal den Selektionsgrund welcher (und für wen) die Geltung des Rechtes aufhebt. Und ich erinnere daran das es gerade die DDR war welche sog. Kapitalisten verfolgt hat. Die Analogie ist eher unpassend.

    @pavement
    Ich denke das mein obiger Link die meisten einschlägigen schweizer Rechtsnormen enthält.

    Das UWG ist hier zu finden:
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/index.html

    Es sollte Art. 6 entsprechen.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 14:55

  49. Bedenklich ist auch die Verhältnismässigkeit. Würde die Regierung 2,5 Mio. für Hinweise ausgeben, um einen Mord aufzuklären? Aber für die Chance ein paar Steuerhinterzieher zu fangen gibt man solche Summen gerne aus.

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 15:05

  50. Hier ein Kommentar zu Liechtenstein. LG Bochum hat dafür gestimmt. Es liegt nun beim BVerfG:
    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-12/index.php?sz=6

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 15:07

  51. @anonym: selektiv kopierte Konto-Daten von 1500 Personen im Unterschied zur Erhebung von massenhaften (80 Millionen Menschen) Kommunikationsdaten: Die von mir genannte Selektion beziehe ich also auf die Anzahl der betroffenen Personen und die Art der Daten.

    Comment by holger krekel — 2.02, 2010 @ 15:11

  52. @Holger Krekel

    1500 Personen haben für Sie deshalb weniger Rechte weil sie nur 1500 sind. Zudem sind es nur Bankdaten, auch wenn diese illegal erworben wurden.

    Ich nehme an ich habe das korrekt zusammengefasst?

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 15:20

  53. Arbeitet ein jeder Staat nicht immer in gewissem Rahmen mit Rechtsbruch? Oder wie sollen sonst Geheimdienste funktionieren?

    Comment by Flocke — 2.02, 2010 @ 15:41

  54. @ ALOA

    vielen dank für den Artikel, der äußerst aufschlussreich war. Ich bezweifle aber noch immer, dass es sich um ein geschütztes "Geheimnis" handelt, wenn 1500 Deutsche in der Schweiz Steuern hinterziehen. Lesen Sie mal den Artikel von Herrn Prantl durch, der sieht das ganz ähnlich: http://www.sueddeutsche.de/politik/692/501932/text/

    Wenn ein Angestellter, vielleicht sogar ein leitender Angestellter einer großen Bank Kenntnis von der Steuerhinterziehung so vieler Personen hat, ist es dann nicht äußerst wahrscheinlich, dass in der Bank noch mehr Personen Kenntnis davon haben, dass also die Bank insgesamt Kenntnis davon hat? Selbst wenn es – was ich bezweifle – nur diese eine Person ist, welche Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat, so wird man der Bank dieses Wissen zurechnen müssen.

    Art. 271 SchweizStGB dürfte wiederum nicht anwendbar sein, weil die Handlung nicht für einen fremden Staat vorgenommen wurde. Denn das würde voraussetzen, dass ide Handlungen im Wissen und mit Einverständnis der Bundesrepublik vorgenommen wurden, was aber gerade nicht der Fall ist.

    Deshalb befürworte ich weiterhin den Ankauf der Daten. Die Schweiz weint meiner Meinung nach Krokodilstränen, da sie ja nunmehr ohnehin mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnen will, dass die Übermittlung von Bankdaten zur Verfolgung von Steuerhinterziehung erlaubt. Es geht nicht an, dass dort Steuerhinterziehung immer noch nicht mit Strafe bedroht ist.

    Comment by Duke — 2.02, 2010 @ 15:43

  55. @Duke
    Wenn ein Angestellter, vielleicht sogar ein leitender Angestellter einer großen Bank Kenntnis von der Steuerhinterziehung so vieler Personen hat

    Wenn er das hat, dann haben ihm logischer Weise zwingend Leitende Beamte aus Deutschland die Steuerakten geschickt und es geschah damit sehr wohl im Auftrage Deutschlands.

    Und wenn er das hat, dann kümmert ihn das nicht – denn er ist Schweizer. Und dort ist Steuerhinterziehung in Deutschland kein Straftatbestand und er muss (und darf) überhaupt nichts herausgeben. Von sich aus schon gar nicht. Das wäre ja ein zugeben dessen das er illegal erworbene Kenntnisse von Steuerakten aus Deutschland hat.

    Die Selektion von 1500 erscheint mir nicht sonderlich willkürlich sondern eher gezielt.

    Die Besprechung auf hrr-strafrecht lässt ein Urteil aus Karlsruhe zu welches ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen könnte. Man darf gespannt sein.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 15:55

  56. Ich verstehe nicht, wieso sich der Autor so einfach festlegt. Als Nichtjurist sieht es für mich so aus, dass hier 2 Rechtsbereiche berührt sind, nämlich einerseits der Datenschutz, andererseits die Steuerpflicht. Müsste man hier nicht abwägen, welche Rechtsverletzung schwerer wiegt? Und ist das wirklich so einfach?

    Hierzu noch ein Beispiel: Firma A betrügt bei der Steuer nach Strich und Faden. Angestellter B kommt neu in die Firma, erkennt den Betrug, ist aber per Vertrag dazu verpflichtet, stillschweigen über alle Betriebsinterna zu bewahren. Laut Autor darf dieser Angestellte also keine belastenden Daten an die Behörden weitergeben, da dies ja gegen den Datenschutz verstößt.

    Zum Widerspruch bei der Einschätzung der Seite "Wikileaks" haben ja schon andere Stellung bezogen.

    Comment by Wolfgang — 2.02, 2010 @ 16:14

  57. Nur so am Rande: Bei der HSBC handelt es sich um eine britische Bankengruppe. Vom Datenklau betroffen ist m.E. die HSBC Private Bank (Suisse) SA in Genf – eine Tochtergesellschaft. Oder würden Sie die Genfer Branch der Deutsche Bank (Schweiz) AG auch als Schweizer Bank bezeichnen?

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 16:31

  58. @Wolfgang
    Laut Autor darf dieser Angestellte also keine belastenden Daten an die Behörden weitergeben, da dies ja gegen den Datenschutz verstößt.

    In der Schweiz kann Deutsche Steuerhinterziehung keine Straftat sein. Welcher Behörde in der Schweiz sollte er das denn dann melden? Und woher soll er überhaupt wissen was ein Kunde bei seiner Steuer dem Staat mitgeteilt hat?

    Er kann es also nicht wissen – es sei denn der Kunde prahlt vor ihm damit und er ist zusätzlich Inländer (in diesem Falle Schweizer). Dann könnte er auch zur schweizer Behörde gehen und das melden. Er wäre ggfs. sogar dazu verpflichtet.

    Ein Deutscher Bankangestellter kennt sicher nicht die Steuergesetze aus Dubai und wird sich (aus welchem Grund auch immer) nicht mit den Behörden in Dubai über einen Einwohner von Dubai über dessen Konto unterhalten.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 17:38

  59. Also Art. 6 des schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb regelt diesen Fall und Art. 23 stellt den vorsätzlichen Verstoß auch unter Strafe. Also haben wir in diesem Punkt schon mal eine einschlägige schweizerische Strafnorm.

    Comment by Pavement — 2.02, 2010 @ 17:45

  60. @Duke: Bankdaten, Kontostände etc. sind in jedem Fall Geschäftsgeheimnisse. Bereits die bloßen Kundenanschriften fallen nach der Rechtsprechung des BGH schon darunter.

    Comment by Pavement — 2.02, 2010 @ 17:52

  61. @ Pavement:

    Aber es bedarf doch dafür eine Beeinflussung des Verhältnisses zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern, vgl. Art. 2 SchweizUWG. Das Gesetz schützt seinem Zweck nach den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Unternehmen (§ 1 SchweizUWG). Die Verwertung oder Mitteilung an andere muss daher eine Beeinflussung des Wettbewerbs bewirken. Wie sollte der denn konkret aussehen? Die Anwendung des SchweizUWG erscheint mir hier nicht eindeutig einschlägig.

    Dann eher noch der § 47 SchweizBankenG.

    Haben wir schweizerische und juristisch vorgebildete Leser hier, die sich dazu äußern könnten?

    Comment by Duke — 2.02, 2010 @ 17:58

  62. Guter Artikel. Volle Zustimmung. Interessant, dass zum Teil die gleichen Worte verwendet wurden, wie ich sie verwendet habe: http://www.rorkvell.de/news/2010/Steuersuender-CD.html.de

    Folter im Namen von [hier hohes, wichtiges und ganz tolles Ziel eingeben] ist eben doch das Selbe wie staatliche Hehlerei. Es ist das Selbe, weil es das selbe Prinzip ist: Der Zweck heiligt die Mittel.

    Comment by Siegfried — 2.02, 2010 @ 18:02

  63. @Duke
    Das von mir gepostete Papier ist von der Uni in Zürich. Ich gehe davon aus das die Ihre Informationen nicht von Turkmenen bekommen.

    Davon abgesehen ist die Diskussion um den Art. 47 schon anno 2008 bis zum Schweizer Bundesrat durchgedrungen.

    Vielleicht hilft Dir auch dieses hier:
    http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/das_komplexe_gewebe_des_bankgeheimnisses_1.2144495.html

    Ansonsten empfehle ich die hrr-Besprechung zu lesen.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 18:11

  64. Ist das Beweisverwertungsverbot überhaupt relevant?

    Die Daten der CD dürften hinreichend dubios sein, um als Beweis untauglich zu sein. Das ist aber auch nicht so schlimm. Man muss die Echtheit der CD nicht beweisen. Die Beweise beschafft man sich bei einem Besuch morgens um sechs.

    Ich glaube die wirkliche Gefahr liegt in dem Dammbruch Verbrecher für Verbrechen zu belohnen. 2,5 Mio, dafür lohnt sich auch Raub oder Mord.

    Comment by 5zjunge — 2.02, 2010 @ 23:30

  65. Und was, wenn der Kauf quasi die Zahlung eines Schweigegeldes ist:

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=4492#h14

    Comment by Anonymous — 2.02, 2010 @ 23:57

  66. @5zjunge

    Ja, die Besprechung auf hrr geht davon aus, das aufgrund des unrechtmäßigen Erwerbs der CD die Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig sind.

    BTW: ich weiß nicht wann das BVerfG im Falle Liechtenstein entscheiden will. Aber wenn der Termin nicht mehr lange hin ist könnte das die Eile erklären.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 3.02, 2010 @ 08:14

  67. @Rene und auch für die anderen: Ein sehr guter Kommentar in der taz vom Montag
    http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=a1&dig;=2010%2F02%2F02%2Fa0127&cHash;=778da2f24b

    Comment by Sassan Gholiagh — 3.02, 2010 @ 09:35

  68. Das es auf lange Zeit nicht gut gehen, war mir schon lange klar. Dennoch habe ich den Verdacht, dass längst nicht alle Informationen wirklich vorliegen. GErade jetzt, wo es doch diese riesen Steuerdebatten bei uns gibt, gibts zufällig so eine CD? Sehr gutes Timing, kann man doch so einfach den Finger heben und alle auffordern sich lieber schnell selbst anzuzeigen. Jetzt gibts wohl alle 2-4 Jahre eine neue "CD".

    Gruß
    Wolf

    Comment by Flug — 3.02, 2010 @ 09:41

  69. Den Ankauf geklauter Daten von einer Bank in der Schweiz, die als Erfüllungsgehilfe für in Deutschland begangene Straftaten an diesen Verbrechen auch noch Geld verdient (Geld stinkt nicht, deshalb sind in der Schweiz alle Geldwäscher, Schwarzgeldverdiener, Diktatoren und Tyrannen die ihre Entwicklunsländer ausbeuten, Organisierte Kriminelle, usw. herzlich willkommen.) mit staatlich sanktionierter Folter zu vergleichen ist geschmacklos bis widerwärtig. Die Schweizer Banken sind Teil eines illegalen Geldkreislaufes. An dem Geld kann beliebig viel Blut kleben, das macht den Bankern nichts aus, die nächste Bonuszahlung grüßt ja schliesslich. Sie sind also trotz bieder seriösem Anstrich wissentlich Teil der Verbrechen an denen sie mitverdienen.
    Wenn jetzt also von einem Datendieb Daten gekauft werden, der sie einer Bank geklaut hat, die an in Deutschland illegalen Aktionen mitverdient, ist das mit der Kronzeugenregelung zu vergleichen.
    Der Rechtsstaat hält sich allenthalben nicht an das Recht. Lösegeldforderungen werden an Entführer bezahlt, V-Leute agieren im kriminellen Millieu, die Polizei fährt schneller als erlaubt…
    Wenn es durch den Kauf, der zugegeben in einer rechtlichen Grauzone liegt, einigen offensichtlich zu gut situierten Sozialschmarotzern (nichts anderes sind Steuerhinterzieher) die den Hals nicht voll genug kriegen ans Leder geht, wunderbar, mehr davon. Wetten, dass der Anteil an FDP-Wählern über den ohnehin unverständlichen 15% des Bundestagswahlergebnisses liegt?

    Comment by Anonymous — 3.02, 2010 @ 23:02

  70. Den Ankauf geklauter Daten von einer Bank in der Schweiz, die als Erfüllungsgehilfe für in Deutschland begangene Straftaten an diesen Verbrechen auch noch Geld verdient (Geld stinkt nicht, deshalb sind in der Schweiz alle Geldwäscher, Schwarzgeldverdiener, Diktatoren und Tyrannen die ihre Entwicklunsländer ausbeuten, Organisierte Kriminelle, usw. herzlich willkommen.) mit staatlich sanktionierter Folter zu vergleichen ist geschmacklos bis widerwärtig. Die Schweizer Banken sind Teil eines illegalen Geldkreislaufes. An dem Geld kann beliebig viel Blut kleben, das macht den Bankern nichts aus, die nächste Bonuszahlung grüßt ja schliesslich. Sie sind also trotz bieder seriösem Anstrich wissentlich Teil der Verbrechen an denen sie mitverdienen.
    Wenn jetzt also von einem Datendieb Daten gekauft werden, der sie einer Bank geklaut hat, die an in Deutschland illegalen Aktionen mitverdient, ist das mit der Kronzeugenregelung zu vergleichen.
    Der Rechtsstaat hält sich allenthalben nicht an das Recht. Lösegeldforderungen werden an Entführer bezahlt, V-Leute agieren im kriminellen Millieu, die Polizei fährt schneller als erlaubt…
    Wenn es durch den Kauf, der zugegeben in einer rechtlichen Grauzone liegt, einigen offensichtlich zu gut situierten Sozialschmarotzern (nichts anderes sind Steuerhinterzieher) die den Hals nicht voll genug kriegen ans Leder geht, wunderbar, mehr davon. Wetten, dass der Anteil an FDP-Wählern über den ohnehin unverständlichen 15% des Bundestagswahlergebnisses liegt?

    Comment by Anonymous — 3.02, 2010 @ 23:03

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