Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.2.10

Bundespräsident unterzeichnet Zugangserschwerungsgesetz nun doch

Bundespräsident Horst Köhler hat das Zugangserschwerungsgesetz doch noch ausgefertigt, weshalb das umstrittene Gesetz nunmehr in Kraft treten wird.

Nachdem die Bundesregierung das Gesetz aber nicht anwenden möchte,muss sie, wenn sie nicht den nächsten Verfassungsbruch begehen will, nunmehr ein Aufhebungsgesetz auf den Weg bringen, um dadurch das Zugangserscherungsgesetz auf dem regulären gesetzgeberischen Weg wieder zu beseitigen.

Update:
Es gibt bereits verschiedene Gesetzesinitiativen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, u.a. der Grünen, der Linken und wie man hört, will auch die SPD noch einen Antrag einbringen. Die erste Lesung soll am 25.02.10 im Bundestag stattfinden. Ob einer dieser Anträge allerdings die Zustimmung der Koalitionsfraktionen finden wird, darf bezweifelt werden. Denn wer das politische Spiel kennt, der weiß, dass nur ganz ungern einem Antrag des politischen Gegners zugestimmt wird.

Inhaltlich bietet der Antrag der Grünen die einfache und saubere Lösung, nämlich die vollständige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Diesen oder einen inhaltsgleichen Antrag müsste die FDP, wenn sie auf ihrer Linie bleibt, ebenfalls unterstützen. Der weitergehende Antrag der Linken dürfte kaum mehrheitsfähig sein und ist zudem mit Blick auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich der Gefahrenabwehr ebenso problematisch, wie es das Zugangserschwerungsgesetz war.

posted by Stadler at 14:50  

Keine Kommentare

  1. Irrsinn, lass' nach!

    Comment by Anonymous — 17.02, 2010 @ 14:11

  2. Es soll im Brief heißen:

    "Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet.

    Man werde sich bis dahin "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen", heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die auf eine gemeinsam abgestimmte Position von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgeht. "Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen." (Spiegel Online)

    Nach diesem Text wird es keine Aufhebung geben. Bin einmal gespannt, auf welchem Wege das Gesetz durchgeschleppt werden soll.

    Comment by GustavMahler — 17.02, 2010 @ 14:23

  3. Die Pressemitteilung ist hier zu finden:
    http://www.bundespraesident.de/Journalistenservice/-,11107/Pressemitteilungen.htm

    Comment by Anonymous — 17.02, 2010 @ 14:28

  4. Ich spinne jetzt mal: Die FDP wird den Antrag der GRÜNEN unterstützen, um nicht noch mehr Wählerstimmen vor der LTW NRW zu verlieren.

    Oder ist das so unrealistisch?

    Comment by m_schieferdecker — 17.02, 2010 @ 14:58

  5. Heisst dies jetzt aber nicht, dass die Internetprovider, – auch wenn das Gesetz nicht angewendet werden soll, dennoch eine funktionierende Infrastruktur für Netzsperren schaffen müssen, so lange das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft ist ?

    Comment by Saarländer — 17.02, 2010 @ 14:59

  6. Ein positiver Aspekt daran ist, dass sich damit die Sperrverträge erledigt haben.

    Comment by Tuttle — 17.02, 2010 @ 15:04

  7. "Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", die den Präsidenten an einer Ausfertigung des Gesetzes gehindert hätten, hieß es in einer Erklärung.

    Was ist mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes? Ich will hier jetzt nicht wieder die ganze Geschichte hochkochen, aber wenn ein Gesetz verfassungswidrig und unter fragwürdigen Umständen zustande gekommen ist, dann doch wohl dieses. Herr Köhler war sich doch sonst nicht zu schade, Gesetze nicht auszufertigen. Er hat für mich damit erheblich an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Möglicherweise spielt aber hier politischer Standesdünkel mit. Unfassbar!

    Comment by Duke — 17.02, 2010 @ 15:04

  8. Tuttle: Im Rahmen des JmStV kommt das alles wieder. Und noch viel mehr.

    Comment by Oliver — 17.02, 2010 @ 15:19

  9. Dann hoffen wir mal, daß das BVerfG entscheidet, bevor das Ding aufgehoben ist.

    Comment by JensMueller — 17.02, 2010 @ 15:34

  10. Das Problem, auf das ich bislang noch keine Antwort von fachkundiger Seite erhalten habe:

    Frage (BP) und Antwort (Regierung) zu Gesetzen gehören öffentlicht gemacht. Schliesslich handelt es sich um ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz und weder BP noch Regierung handeln als Privatpersonen. Ansonsten ist es, wie im vorliegenden Fall, eine Art Geheimdiplomatie. Und dies sollten wir uns nicht gefallen lassen.

    Comment by GustavMahler — 17.02, 2010 @ 18:55

  11. Ich war bisher dagegen, aber unter solchen Bedingungen muss man wohl doch darüber nachdenken, ob der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt werden sollte.

    Comment by Anonymous — 17.02, 2010 @ 21:08

  12. Die Darstellung zu den Gesetzentwürfen von GRÜNEN und LINKEN ist schlicht falsch: Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist in der vorliegenden Fassung schlicht nicht mehr aktuell. Er berücksichtigte nur den Fall, dass der Bundespräsident nicht unterschreibt. Bekanntlich hat sich dieser mit der Unterschrift Köhlers erledigt. Der Gesetzentwurf der LINKEN stellt im Ergebnis nichts anderes her als die Fassung des Telemediengesetzes (TMG), wie sie vor dem Zugangserschwerungsgesetz bestand. Mit dem Unterschied, dass systematische und anlassunabhängige technische Sperrmaßnahmen zusätzlich und neu ebenfalls ausgeschlossen wären. Mit fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes hat das schlicht rein gar nichts zu tun. Also bitte: Text nochmal unvoreingenommen lesen!

    Comment by Thomas Meyer — 19.02, 2010 @ 22:40

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