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	<title>Kommentare zu: BGH: Kosten der zweiten Abmahnung nicht erstattungsfähig</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Anonymous</title>
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		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 23:39:15 +0000</pubDate>
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		<description>und da zeigt unser Selbstversorger doch gleich mal wieder, warum das RDG Mist ist und Rechtsberatung lieber Juristen überlassen werden sollte...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>und da zeigt unser Selbstversorger doch gleich mal wieder, warum das RDG Mist ist und Rechtsberatung lieber Juristen überlassen werden sollte&#8230;</p>
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		<title>Von: Shual</title>
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		<dc:creator>Shual</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 15:47:03 +0000</pubDate>
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		<description>@ Anon&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Bundesverfassungsgericht bezog sich wohl auf eine erfolglose nicht von einem Anwalt verfasste Abmahnung. Die zweite -anwaltliche- Abmahnung müßte danach bezahlt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;[...] &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hm. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beim Anlesen springt mir doch gleich das Thema &quot;Samplerabmahnungen&quot; und &quot;Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, kann eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr erfüllen.&quot;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;... dieses Urteil sollte sorgsam auf seine Übertragbarkeitsfähigkeiten hin getestet werden, wie ich meine.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Anon</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht bezog sich wohl auf eine erfolglose nicht von einem Anwalt verfasste Abmahnung. Die zweite -anwaltliche- Abmahnung müßte danach bezahlt werden.</p>
<p>[...] </p>
<p>Hm. </p>
<p>Beim Anlesen springt mir doch gleich das Thema &quot;Samplerabmahnungen&quot; und &quot;Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, kann eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr erfüllen.&quot;</p>
<p>&#8230; dieses Urteil sollte sorgsam auf seine Übertragbarkeitsfähigkeiten hin getestet werden, wie ich meine.</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/02/bgh-kosten-der-zweiten-abmahnung-nicht-erstattungsfahig.html/comment-page-1#comment-3687</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 12:11:48 +0000</pubDate>
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		<description>Moment...&lt;br /&gt;Widerspricht das nicht irgendwie dem hier:&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Deckelung-der-Abmahnkosten-gescheitert-929956.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt; Außerdem könne er ja zunächst einmal mit einer von ihm selbst ausgesprochenen Abmahnung die Kosten niedrig halten. Wenn er dann bei Erfolglosigkeit in einem zweiten Schritt einen Anwalt beauftragte, wäre dessen Abmahnung nicht mehr „erstmalig“ im Sinne des Gesetzes. Dann erst könnte er die vollen Abmahnkosten in Rechnung stellen.&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Oder wirkt das nur für mich als Laien so widersprüchlich?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moment&#8230;<br />Widerspricht das nicht irgendwie dem hier:<br /><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Deckelung-der-Abmahnkosten-gescheitert-929956.html" rel="nofollow"> Außerdem könne er ja zunächst einmal mit einer von ihm selbst ausgesprochenen Abmahnung die Kosten niedrig halten. Wenn er dann bei Erfolglosigkeit in einem zweiten Schritt einen Anwalt beauftragte, wäre dessen Abmahnung nicht mehr „erstmalig“ im Sinne des Gesetzes. Dann erst könnte er die vollen Abmahnkosten in Rechnung stellen.</a></p>
<p>Oder wirkt das nur für mich als Laien so widersprüchlich?</p>
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