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	<title>Kommentare zu: Provider sollen stärker in den Jugendschutz eingebunden werden</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Anonymous</title>
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		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 00:23:00 +0000</pubDate>
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		<description>Wann kapieren die es endlich, Internet ist kein Kindernet! Dieses Medium ist ebensowenig wie Film oder Fernsehen für Kinder geschaffen worden. Daß die Jugendschützer sich anmaßen, darüber entscheiden zu wollen, was wir uns im Netz oder sonstigen Medien ansehen können, ist absolut unfaßbar. Schließlich leben wir nicht mehr im Mittelalter, wo der Papst bestimmte, was gelesen werden darf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wann kapieren die es endlich, Internet ist kein Kindernet! Dieses Medium ist ebensowenig wie Film oder Fernsehen für Kinder geschaffen worden. Daß die Jugendschützer sich anmaßen, darüber entscheiden zu wollen, was wir uns im Netz oder sonstigen Medien ansehen können, ist absolut unfaßbar. Schließlich leben wir nicht mehr im Mittelalter, wo der Papst bestimmte, was gelesen werden darf.</p>
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		<title>Von: Peter</title>
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		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 17:44:03 +0000</pubDate>
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		<description>@Anonym&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Zahlreiche Anbieter&quot;?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Können Sie da bitte noch ein paar andere Beispiele nennen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Anonym</p>
<p>&quot;Zahlreiche Anbieter&quot;?</p>
<p>Können Sie da bitte noch ein paar andere Beispiele nennen?</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
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		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 13:34:29 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist die ganz klare Absicht zu erkennen, die Provider in die Pflicht zu nehmen. Wie sonst sind diese beiden Änderungen zu erklären ?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der bisherigen Version des Vertrages gab es den $2 Abs.2 :&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Dieser Staatsvertrag gilt nicht für Telekommunikationsdienstleistungen und das geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten nach § 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010).&quot;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieser Absatz wurde in der neuen Version ersatzlos gestrichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;§ 3 Abs.2 wird in der neuen Version wie folgt neu gefasst:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Anbieter&quot; Rundfunkveranstalter, Anbieter von Plattformen im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages oder natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur&lt;br /&gt;Nutzung vermitteln.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist die ganz klare Absicht zu erkennen, die Provider in die Pflicht zu nehmen. Wie sonst sind diese beiden Änderungen zu erklären ?</p>
<p>In der bisherigen Version des Vertrages gab es den $2 Abs.2 :</p>
<p>&quot;Dieser Staatsvertrag gilt nicht für Telekommunikationsdienstleistungen und das geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/3.html" title="&sect; 3 TKG: Begriffsbestimmungen">3</a> des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010).&quot;</p>
<p>Dieser Absatz wurde in der neuen Version ersatzlos gestrichen.</p>
<p>§ 3 Abs.2 wird in der neuen Version wie folgt neu gefasst:</p>
<p>&quot;Anbieter&quot; Rundfunkveranstalter, Anbieter von Plattformen im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages oder natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur<br />Nutzung vermitteln.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Pavement</title>
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		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 13:18:07 +0000</pubDate>
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		<description>@ Joerg Heidrich: &lt;br /&gt;Also der Verweis auf §§ 7 ff. TMG deutet eigentlich an, dass damit alle gemeint sind, die der dortigen Privilegierung unterliegen. Also gerade auch Access- und Host-Provider.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;@Anonym: Das war mir nicht bekannt. Die meisten Anbieter aus dem Erotiksegment haben Deutschland - zumindest offiziell - eh längst verlassen und der Rest wird jetzt folgen. Und an diesem Punkt kommen dann natürlich die Provider ins Spiel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;@kliehm: Guter Einwand. Das hätte auch den Vorteil, dass es im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung vermutlich auch halbwegs funktionieren würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Joerg Heidrich: <br />Also der Verweis auf <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html" title="&sect; 7 TMG: Allgemeine Grunds&auml;tze">§§ 7 ff. TMG</a> deutet eigentlich an, dass damit alle gemeint sind, die der dortigen Privilegierung unterliegen. Also gerade auch Access- und Host-Provider.</p>
<p>@Anonym: Das war mir nicht bekannt. Die meisten Anbieter aus dem Erotiksegment haben Deutschland &#8211; zumindest offiziell &#8211; eh längst verlassen und der Rest wird jetzt folgen. Und an diesem Punkt kommen dann natürlich die Provider ins Spiel.</p>
<p>@kliehm: Guter Einwand. Das hätte auch den Vorteil, dass es im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung vermutlich auch halbwegs funktionieren würde.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: kliehm</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/01/provider-sollen-starker-in-den-jugendschutz-eingebunden-werden.html/comment-page-1#comment-4087</link>
		<dc:creator>kliehm</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 12:38:24 +0000</pubDate>
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		<description>Warum sollte der Anbieter verhindern, daß erwachsene Nutzer auf Inhalte für Erwachsene zugreifen? Um Angebote zu kennzeichnen, die nicht für Kinder geeignet sind oder nutzergenerierte Inhalte haben, gibt es seit 1995 (!) den &lt;a href=&quot;http://www.w3.org/PICS/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;PICS&lt;/a&gt;-Standard des W3C, der kürzlich von &lt;a href=&quot;http://www.w3.org/2007/powder/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;POWDER&lt;/a&gt; abgelöst wurde. Tools wie der &lt;a href=&quot;http://www.icra.org/label/generator/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Label Generator&lt;/a&gt; machen die Kennzeichnung zum Kinderspiel. Die so gekennzeichneten Seiten wiederum können von clientseitiger Kinderschutzsoftware erkannt und ggf. gefiltert werden. Dieses System setzt natürlich mündige Bürger und verantwortungsbewußte, kompetente Eltern voraus, wovon es anscheinend in Deutschland einen Mangel gibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Warum sollte der Anbieter verhindern, daß erwachsene Nutzer auf Inhalte für Erwachsene zugreifen? Um Angebote zu kennzeichnen, die nicht für Kinder geeignet sind oder nutzergenerierte Inhalte haben, gibt es seit 1995 (!) den <a href="http://www.w3.org/PICS/" rel="nofollow">PICS</a>-Standard des W3C, der kürzlich von <a href="http://www.w3.org/2007/powder/" rel="nofollow">POWDER</a> abgelöst wurde. Tools wie der <a href="http://www.icra.org/label/generator/" rel="nofollow">Label Generator</a> machen die Kennzeichnung zum Kinderspiel. Die so gekennzeichneten Seiten wiederum können von clientseitiger Kinderschutzsoftware erkannt und ggf. gefiltert werden. Dieses System setzt natürlich mündige Bürger und verantwortungsbewußte, kompetente Eltern voraus, wovon es anscheinend in Deutschland einen Mangel gibt.</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/01/provider-sollen-starker-in-den-jugendschutz-eingebunden-werden.html/comment-page-1#comment-4088</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 12:18:40 +0000</pubDate>
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		<description>Herr Stadler, es ist nicht richtig, dass die Sendezeitbeschraenkung bei Telemediendiensten bisher nicht umgesetzt worden ist. Zahlreiche Anbieter (auch zuletzt Quelle.de) haben davon Gebrauch gemacht und nutze es aktiv, z. B. um Werbung ab 23.00 Uhr zu schalten oder, wie im Fall quelle.de, das Erotiksegment freizuschalten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr Heidrich, was ist ein Web 2.0-Dienst? Was machen wir, wenn wir Web 2.1 oder die Final 3.0 haben? Nicht immer nur kritisieren! Besser machen...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hat man frueher die Suchmaschinenanbieter als Torwaechter gesehen, sind es zunehmend die Provider, die sich quer stellen und zum Hueter ueber Sperrung und Nichtsperrung werden. Insofern der Staat keine geeigneten Instrumente bereitstellt, um die Anbieter ranzubekommen, bleibt es eben beim Schluesseldienst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Stadler, es ist nicht richtig, dass die Sendezeitbeschraenkung bei Telemediendiensten bisher nicht umgesetzt worden ist. Zahlreiche Anbieter (auch zuletzt Quelle.de) haben davon Gebrauch gemacht und nutze es aktiv, z. B. um Werbung ab 23.00 Uhr zu schalten oder, wie im Fall quelle.de, das Erotiksegment freizuschalten. </p>
<p>Herr Heidrich, was ist ein Web 2.0-Dienst? Was machen wir, wenn wir Web 2.1 oder die Final 3.0 haben? Nicht immer nur kritisieren! Besser machen&#8230;</p>
<p>Hat man frueher die Suchmaschinenanbieter als Torwaechter gesehen, sind es zunehmend die Provider, die sich quer stellen und zum Hueter ueber Sperrung und Nichtsperrung werden. Insofern der Staat keine geeigneten Instrumente bereitstellt, um die Anbieter ranzubekommen, bleibt es eben beim Schluesseldienst.</p>
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	<item>
		<title>Von: Joerg Heidrich</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/01/provider-sollen-starker-in-den-jugendschutz-eingebunden-werden.html/comment-page-1#comment-4089</link>
		<dc:creator>Joerg Heidrich</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:38:33 +0000</pubDate>
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		<description>Der Entwurf ist in der Tat nicht nur bezüglich der Formulierungen unterirdisch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Angebote, die den Zugang zu Inhalten vermitteln&quot; würde ich interpretieren als typische Web 2.0 Dienste wie Flickr oder YouTube. Allerdings lässt die Formulierung in der Tat auch eine Erweiterung auf Zugangs- und Hosting-Provider zu. Und spätestens dann würde es wirklich gefährlich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Entwurf ist in der Tat nicht nur bezüglich der Formulierungen unterirdisch.</p>
<p>&quot;Angebote, die den Zugang zu Inhalten vermitteln&quot; würde ich interpretieren als typische Web 2.0 Dienste wie Flickr oder YouTube. Allerdings lässt die Formulierung in der Tat auch eine Erweiterung auf Zugangs- und Hosting-Provider zu. Und spätestens dann würde es wirklich gefährlich.</p>
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