Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.1.10

NDR geht gegen GEZ-kritischen Blogger vor

Der Blogger und Buchautor Bernd Höcker publiziert GEZ-kritische Inhalte und versucht auf seiner Website „gez-abschaffen.de“ darzustellen, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim Einzug von Rundfunkgebühren agieren. Der NDR stört sich an einigen dieser Inhalte, die Höcker mittlerweile vom Netz genommen hat, die aber über archive.org weiterhin nachvollzogen werden können. Weil diese Inhalte zweifelsohne vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, hat man sich beim NDR offenbar eine andere Taktik ausgedacht und sich entschlossen, den hauseigenen Juristen Klaus Siekmann vorzuschicken und damit zu argumentieren, dass die namentliche Nennung Siekmanns durch Höcker im Rahmen der Berichterstattung gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen würde.

Es gibt vermutlich nur ein Landgericht in Deutschland, das diese Einschätzung teilt und das residiert in Hamburg. Und just dort hat Siekmann Höcker auf Unterlassung verklagt (Az.: 325 O 200/09) und beantragt, der Beklagte müsse es unterlassen:

a) den Namen des Klägers Siekmann im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die der Beklagte mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat; und/oder
b) über die vom Beklagten gegen den Kläger im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.

In der mündlichen Verhandlung vom 08.12.09, über die Rolf Schälike berichtet, hat Bernd Höcker dann im Hinblick auf den Teil des Klageantrags, der die Berichterstattung über die Strafanzeige gegen Siekmann betrifft, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet freilich, dass Höcker über die Strafanzeige, die er gegen Siekmann erstattet hat, nun auch nicht mehr berichten darf und insoweit sein Inhaltsangebot ändern muss.

Nachdem sich der Strafvorwurf gegen das dienstliche Verhalten von Herrn Siekmann richtet und in unmittelbarem Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Höcker und dem NDR steht, erscheint es rechtlich kaum vertretbar anzunehmen, dass die Persönlichkeitsrechte des NDR-Juristen höher zu bewerten sind, als die Meinungsfreiheit und das Berichterstattungsinteresse. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt wäre, ist aber ebenfalls naheliegend. Diese Kammer ist freilich aber auch für ihre meinungsfeindliche und grundgesetzferne Rechtsprechung bekannt und wurde vom BGH und vom BVerfG deshalb in letzter Zeit auch mehrfach eingebremst.

Was der NDR und der von ihm vorgeschickte Justitiar vor dem Landgericht Hamburg veranstalten, ist nicht nur meinungsfeindlich, sondern steht auch in Widerspruch zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, sagt das Bundesverfassungsgericht. Wenn der gebührenfinanzierte Rundfunk allerdings dazu übergeht, unliebsame Meinungen zu bekämpfen und zu unterdrücken, dann tritt er seinen Programmauftrag mit Füßen und stellt sich damit selbst in Frage.

Außerdem kennen auch der NDR und Herr Siekmann den Streisand-Effekt offensichtlich noch nicht. Zumindest das, könnte sich in nächster Zeit allerdings ändern.

Update vom 04.01.10
Rechtsanwalt Kompa bewertet den Sachverhalt rechtlich offenbar anders und hält die Berichterstattung über eine Strafanzeige und ein anschließendes Ermittlungsverfahren gegen den NDR-Juristen für unzulässig.

Die Betrachtung des Kollegen Kompa ist natürlich von Vornherein etwas eingeengt, weil der NDR-Jurist beim Landgericht Hamburg einen sehr weitreichenden Antrag gestellt hat, der sich keineswegs auf eine Namensnennung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren beschränkt. Der NDR-Justitiar hat daneben nämlich beantragt, seine Namensnennung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen in Rundfunkgebührensachen zu unterlassen sowie auch die in der Strafanzeige (inhaltlich) erhobenen Vorwürfe nicht mehr zu verbreiten. Insoweit dürfte ein Unterlassungsanspruch des NDR-Juristen schwer vertretbar und auch bei nur wenigen Gerichten durchsetzbar sein.

Was die Namensnennung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als solche angeht, kann man bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungsfreiheit und Berichterstattungsinteresse andererseits, durchaus der Ansicht sein, dass der Name nicht genannt werden darf. Aber auch hier ist zu berücksichtigen, dass sich der Vorwurf unmittelbar auf das dienstliche Verhalten des NDR-Juristen bezieht und in unmittelbarem Zusammenhang zu der Auseinandersetzung Höckers und dem NDR um Rundfunkgebühren steht. Vor diesem Hintergrund kann man das Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, dass beim NDR in Auseinandersetzungen um Rundfunkgebühren möglicherweise Akteninhalte verschwinden, durchaus als überwiegend bewerten.

posted by Stadler at 15:53  

38 Comments

  1. Lustig ist hier, dass ausgerechnet der NDR (zapp) einen Bericht über das Hamburger Landgericht gebracht hat…

    http://www.youtube.com/watch?v=z7AaU8HzTcc

    Comment by noX — 2.01, 2010 @ 16:23

  2. Ich glaube nicht, das diese Aktion auf dem Mist des NDR gewachsen ist.
    Es drängt sich eher der Verdacht auf, dass die GEZ aus dem Fiasko
    http://www.abzockwelle.de/m_024.htm
    mit "Akademie.de" gelernt hat und nun einen Rundfunksender ins Feuer schickt.
    Dass das ausgerechnet der NDR ist, liegt ziemlich sicher an dem Umstand, dass die Zensurkammer Hamburg sich für keine Drecksarbeit zur Meinungsunterdrückung zu schade ist.
    Wenn die "Tagesschau" das nächste mal über Zensur in China wettert, überlege ich mir, ob ich dem Intendanten einen offenen Brief schreibe, der dann todsicher bei den Faschisten der Hamburger Zensurkammer landet.

    Comment by Axel John — 2.01, 2010 @ 17:58

  3. Mal eine dumme Idee …
    Was, wenn sich viele Blogger finden, die jeder einen Artikel von Bernd Höcker veröffentlichen und dann sofort vor einem LG ihrer Wahl eine (negative) Feststellungsklage gegen den NDR einreichen?

    Comment by maex — 2.01, 2010 @ 18:16

  4. "Die" Pressekammer des LG Hamburg ist bekanntlich die 24. ZK (erkennbar am Az. 324 O …), nicht die 25. ZK (erkennbar am Az. 325 O …).

    Comment by Gero — 2.01, 2010 @ 19:23

  5. Das Gericht in Hamburg ist eine Gefahr für die Demokratie. Ich kann nur jedem raten, diese Urteile zu ignorieren und sich auf Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes zu berufen.

    Comment by Anonymous — 2.01, 2010 @ 19:32

  6. @ Gero
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31434/1.html

    Hamburg ist als Gerichtsstand für Mediensachen so beliebt, dass seit letztem Jahr ein Teil der Arbeit von einer weiteren Kammer, ZK 25, erledigt werden muss, die der ZK 24 in nichts nachsteht.

    Interessant in dieser Sache ist übrigens auch ein Artikel des NDR.

    www3.ndr.de/sendungen/zap…nalismus/gerichte100.html

    Journalistenfrust – Gerichtsurteile behindern Berichterstattung

    Comment by Axel John — 2.01, 2010 @ 19:41

  7. Oops, der link ist wohl etwas zu lang, ich poste ihn mal mit Zeilenumbruch. Bitte zusammensetzen.

    http://www3.ndr.de/
    sendungen/zapp/archiv/
    ethik_journalismus/gerichte100.html

    Comment by Axel John — 2.01, 2010 @ 19:47

  8. Der Link ist tot; ob der NDR was gemerkt hat?

    Comment by Anonymous — 2.01, 2010 @ 19:56

  9. Im Bezug auf den NDR passt der Spruch ganz gut: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

    Comment by Anonymous — 2.01, 2010 @ 19:59

  10. der Link ist nicht tot, nur die Blogsoftware hier mags nicht so lang :-)

    Einaml Tinyurl gemacht:

    http://tinyurl.com/ye6gabx

    Comment by sigi — 2.01, 2010 @ 20:43

  11. Komisch, klang es doch neulich noch aus der Hamburger Zensurkammer nach Gesundung.
    http://www.kanzleikompa.de/2009/12/22/anonyme-morder-buske-seit-dienstag-sind-wir-etwas-zogerlich-mit-dieser-sache

    Der NDR kann sich nicht herausreden, er hat mit Hilfe des Kniffs "Persönlichkeitsrecht" das bekommen was erhofft war: Maulkorberlass.

    Spätestens beim BGH wird das Urteil korrigiert. Der Schaden bis dahin ist jedoch nicht mit Geld wiedergutzumachen.

    Und Siekmann ist nur ein weiterer auf ewig verbrannter Name.

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 2.01, 2010 @ 22:05

  12. Das sieht nicht nur das LG Hamburg so. Auch andere Gerichte fordern in derartigen Fällen eine Neutralsierungen. LG Berlin NJW-RR 1997, 1245

    Auch ich habe damit schon gewisse Blogger gerichtlioch gestoppt. ;-)

    Weitere Entscheidungen aus Hamburg

    http://drbuecker.de/beitrag.php?article=74
    http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/1329.html

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 3.01, 2010 @ 16:41

  13. Es ist keinesfalls nur das LG Hamburg, welches die Neutralisierung von Entscheidungen verlangt. Das dem so ist haben auch andere Gerichte schon Blogger "überzeugt". ;-)

    Vgl. LG Berlin NJW-RR 1997, 1245

    Weitere Urteile aus Hamburg:
    http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/1329.html
    http://drbuecker.de/beitrag.php?article=74
    Mitfreundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 3.01, 2010 @ 16:43

  14. Super ein rechtskräftig verurteilter Betrüger gibt hier seine Einschätzung ab. Ab Februar 2009 ist er endlich weggesperrt.

    Comment by Anonymous — 3.01, 2010 @ 17:06

  15. Korrektur: Ich meine Februar 2010.

    Freue mich schon!

    Comment by Anonymous — 3.01, 2010 @ 17:07

  16. @gravenreuth: Das LG Berlin hat 1997 bestimmt keine Blogger überzeugt. Dass Hamburg und vereinzelt auch andere Instanzgerichte so entscheiden, habe ich nicht in Abrede gestellt. Ich halte das nur mit der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG nicht für vereinbar. Und das Hamburger Landrecht ist vom BGH in letzter Zeit mehrfach beanstandet worden. Das werden Sie vermutlich auch zur Kenntnis genommen haben.

    Comment by Pavement — 4.01, 2010 @ 11:14

  17. Warum wird nicht einfach die Wählbarkeit des Gerichtsstandes bei Presseangelegenheiten abgeschafft?

    PS: Hat man im Knast eigentlich die Möglichkeit im Internet zu surfen?

    Comment by Anonymous — 4.01, 2010 @ 12:03

  18. @Gero: Das stimmt nicht so ganz. Nach dem Geschäftsverteilungsplan ist die 25. Kammer des LG HH eine Bau- und Pressekammer. Die 24. ist Presse- und Urheberrechtskammer. Ergo gibt es mittlerweile zwei Pressekammern in Hamburg.

    Comment by Pavement — 4.01, 2010 @ 13:24

  19. Ich hab mich auf den Seiten von gez-abschaffen.de umgesehen – da wimmelt es nur so von juristischen falschaussagen. Mal werden Geldstrafen in Gefängnisstrafen umgedeutet, dann werden Berufungsfristen auslaufen lassen, bevor das Urteil schriftlich vorliegt. Und das alles dient zur Werbung für Bücher aus dem Eigenverlag.

    eine leichtere juristische Zielscheibe habe ich selten gesehen. Dass der gute Herr Prozesse verliert, ist kaum verwunderlich und ist in meinen Augen vor allem ihm selbst zuzuschreiben.

    Dass der

    Comment by Anonymous — 4.01, 2010 @ 14:50

  20. Abmahnungen und Unterlassungklagen halte ich für den schleichenden Tod der Pressefreiheit.

    In den meisten Fällen hat ein Bürger – selbst wenn er die Wahrheit verbreiten würde – keine Chance gegen einen finanziell potenten Gegner zu bestehen. Jens Weinreich vs. 20er ist ein warnendes Beispiel.

    Und selbst wenn man vor den Gerichten besteht, den langen Atem bis zum BGH hat nicht jeder, zumal es Zivilverfahren sind die man erstmal schön selber zahlen darf. (Und gegen die Abmahnung gibt es meines Wissens keine Rechtsschutzversicherung.)

    Gegendarstellungen gerne, aber Unterlassungsansprüche sollten meiner Meinung nach unzulässig sein, wenn dadurch Artikel 5 eingeschränkt werden könnte.

    Wenn ich schreibe "die Erde ist eine Kugel", können durchgeknallte Flat-Earthers einen durch Unterlassungsklagen in den Ruin treiben. Und das kann nicht richtig sein.

    Comment by Marc — 4.01, 2010 @ 15:02

  21. Richtig, außer dem von mir thematisierten Antrag "b" gab es noch den Antrag "a", der generelle Namensnennung untersagen sollte, was ein typisches Hamburg-Thema ist, das an die vom BGH eingeschlagene Glasglocke für Beckenbauers Kinder erinnert. Ein NDR-Justiziar muss gewisse Dinge "abkönnen".

    Aber der weite Antrag "a" surft im Schatten des Antrag "b", der wohl an jedem Landgericht durchgegangen wäre. Was das angeblich verschwundene Corpus Delicti betrifft, kann es übrigens durchaus sein, dass es beim NDR gar kein ausgedrucktes Exemplar des VA gegeben hat, also überhaupt gar keine Straftat vorliegt. So, wie der Herr Höcker schreibt, halte ich seine Darstellung nicht für eine sonderlich zuverlässige Quelle.

    Verständlich, dass sich der NDR-Mann mit dem Antrag "a" vor weiteren Anwürfen mit Namensnennung schützen lassen möchte. Der dürfte allerdings tatsächlich zu weit gehen.

    Wir müssen uns den ganzen Fall angucken, bisher haben wir nur Höckers Darstellung. Und die ist ein Stück weit "Käse".

    Comment by RA Kompa — 4.01, 2010 @ 20:05

  22. Ihr Kollege Kompa, bei dem man ja selbst nicht kommentieren kann, verwechselt Verdachtsberichterstattung mit Dokumentation. Höcker hatte schließlich säuberlich den Vorgang dokumentiert – einschließlich Einstellungsbeschluss. Soetwas muss selbstverständlich zulässig sein, zumindest müsste sich darüber die Bevölkerung mal verständigen, denn die Juristen an ihrer Statt machen da derzeit jede Menge Blödsinn.

    Comment by Spiegelkritik.de — 4.01, 2010 @ 22:17

  23. @mark

    Wenn man Unterlassugnsansprüche versagten würde, wäre dieses nicht mit Art. 5 Abs. II GG zu vereinbaren, Damit würde man die Würde anderer Menschen schutzlos gewissen Bloggern ausliefern. Ich zitiere Art. 5 Abs. II GG:

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Übermorgen findet z.B. wieder eine Strafverhandlung gegen einen User statt, der es lustig fand Dritte in einem Forum aufzufordern mich "aufzuhängen". Diese Äusserung wurde ihm zivilrechtlich schon vorher durch eine einstweilgie Verfügung untersagt, nun steht er vor dem Strafrichter.

    Solche Fälle gibt es leider sehr viele, sodass immer wieder Gerichte gewisse User und Blogger stoppen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. von Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 4.01, 2010 @ 22:22

  24. An den Günni ober mir…

    Wenn es dich beruhigt, bist du ja bald unter deinesgleichen in einer JVA. Da kannst du dann in Ruhe Zeit über DEINE Verfehlungen nachzudenken.

    Ob du neue "Freunde" finden wirst, kann ich leider nicht sagen.

    Das sich deine "Rechts"-auffassung mit dem Pressekammer aus Hamburg deckt ist ja wirklich nicht verwunderlich.

    P.S.: Räume mal dein Büro auf – nicht das du den Haftantrittstermin verpasst.

    Comment by Anonymous — 4.01, 2010 @ 23:20

  25. "eingebremst" = gibt's das Wort überhaupt?

    Comment by Anonymous — 5.01, 2010 @ 00:14

  26. @ Spiegelkritik.de

    Ich verwechsle da gar nichts.

    Die Dokumentation einer selbst gestellten Strafanzeige ist nach derzeit herrschender Rechtsauffassung Verdachtsberichterstattung. Selbst bei anderer Terminologie würde man an die Darstellung die Anforderungen an die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung stellen.

    Bereits der durch Äußerungen erweckte Eindruck, jemand anderes habe möglicherweise eine Straftat begangen, ist nach gegenwärtiger Rechtslage Verdachtsberichterstattung. -> http://lexikon.buskeismus.de/Eindruck

    Comment by RA Kompa — 5.01, 2010 @ 12:44

  27. @ RA Kompa: Es geht nicht nur um die Dokumentation einer Strafanzeige – die Behauptungen enthält – sondern eben um den gesamten Fall. Das mögen Sie dann denoch für Verdachtsberichterstattung halten – weshalb es dringend nötig ist, dass sich an der Presserechtsentwicklung weniger Juristen und mehr Journalisten beteiligen. (Ich brauche, by the way, auch keinen Löffler-Kommentar mehr, wenn ich sehe, wie die dort Meinungsherrschaft verbreitenden Juristen ihre eigenen Fälle vorantreiben, um sie hernach in der nächsten Auflage als Begründung heranzuziehen.)

    Comment by Spiegelkritik — 5.01, 2010 @ 17:17

  28. Nun ja, manche Heise-Leser meinen, ich sei auch Journalist …

    Durch die (mir nicht zur Gänze bekannte) Darstellung erweckt Höcker den Eindruck einer Straftat. Und Eindruck machen darf man in Hamburg halt nicht. Es gibt übrigens sogar bestimmte Verfassungsrichter, die generell Verdachtsberichterstattung verbieten wollen, sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt haben.

    Im vorliegenden Fall sieht es so aus, als ob Höcker unausgegorene Verschwörungstheorien vorschnell im Internet ventiliert. Der NDR-Mann hätte rechtlich die Möglichkeit gehabt, Höcker diese Verdachtsberichterstattung komplett verbieten zu lassen. Hat er aber nicht. Der wollte lediglich, dass sein Name nicht öffentlich in den Dreck gezogen wird. Eine Meinungsäußerung hatte er Höcker nicht zu verbieten versucht.

    So, wie ich Höcker einschätze, wäre er der erste, der zum Anwalt rennt, wenn jemand ihm öffentlich am Zeug flicken würde.

    Comment by RA Kompa — 6.01, 2010 @ 22:45

  29. @ Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Sie als berüchtigter und mehrfach vor Gericht UNTERLEGENER Wegelagerer des Internets sollten sich schämen, überhaupt noch irgendwelche Kommentare zu veröffentlichen! Abmahnwellen, Vertreter von bekannten Abo-Fallen Webseitenbetreibern und "schmückt" sich noch mit dem Titel"Rechtsanwalt" – Leute wie Sie gehören hinter Schloß und Riegel! Versuchen Sie Rechtsverdreher mal lieber, ihr Geld mit ehrlicher Arbeit zu verdienen!

    Comment by Anonymous — 7.01, 2010 @ 12:34

  30. http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth

    Auszug:Er wurde 2009 wegen Untreue und Betrugs rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt.[1]

    Unter "Verurteilungen" sind noch ganz andere Sachen dieses Saubermannes aufgeführt. Das ein solcher umtriebiger Mitbürger eine Lanze für den NDR bricht… nunja, jede(r) kann sich da einen Vers drauf machen.

    Comment by Anonymous — 7.01, 2010 @ 12:45

  31. Ich werde mittlerweile von der G.E.Z. seit jahren belästigt. Weil
    ich dem Sachbearbeiter meine Anwaltskosten in Rechnung stellte,
    wurde ich ohne Verhandlung oder
    Anhörung zu einer 50 tägigen Haft-
    strafe verurteilt. Bei einer Verhandlung, wurde dieses Urteil bestätigt.Das Urteil kann man bei
    Herrn Höcker nachlesen. Was ist das nur für ein Staat geworden.

    Comment by Immanuel Schmidt — 10.01, 2010 @ 20:33

  32. Bei Herrn Höcker lässt sich Folgendes nachlesen:

    Herr Schmidt hat einen Strafbefehl über 50 Tagessätze erhalten. Dieser ist anschliessend in einer öffentlichen Verhandlung bestätigt worden, in der jedoch die Tagessätze von 20 EUR auf 10 EUR reduziert wurden. Insgesamt hat er nun 500 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR zu zahlen. Sollte er nicht zahlen können, wird ersatzweise Haft angeordnet. Herr Schmidt lebt im Haushalt seiner Eltern und bezieht 281 EUR Sozialhilfe.

    Grundlage war die Beleidigung der GEZ-Mitarbeiter als "privater Erpresserverein ohne jegliche Rechte" sowie die Nötigung eines Sachbearbeiters. Er hat gedroht, dessen Privataddresse im Netz zu veröffentlichen und hat die völlig unbeteiligte Ex-Ehefrau angerufen, um seine Anwaltsgebühren einzufordern. Zusammen mit der Ankündigung den "Verbrecherladen in die Luft zu jagen" hat das Gericht dem Sachbearbeiter geglaubt, dass er sich schikaniert und bedroht fühlt.

    Comment by Turban — 11.01, 2010 @ 12:39

  33. Das sind ja mal wieder feine Methoden. Da wehrt sich die GEZ und holt sich ausgerechnet Hilfe vom Gesetz.
    Und wir werden abgezockt, belogen und eingeschüchtert. Dieser Verein sollte sich was schämen, dass ausgerechnet die rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen ist ja die absolute Höhe!
    Allein die Tatsache, dass Herrn Höcker verboten werden sollte, seine Meinung und die Wahrheit über die GEZ zu verbreiten, zeigt doch erneut, dass die GEZ die Bürger in ihren Menschenrechten beschneidet. Immer wieder und mit allen Mitteln. Wir leben in einer Demokratie! Wann wehren wir uns endlich gegen die Zwangsgebühr?

    Comment by Flug USA — 22.01, 2010 @ 16:33

  34. Ja, wann wehren sie sich denn endlich, die Menschen? 33 Kommentare hier, 800 gekaufte Bücher von Höcker dort und immer mal wieder vereinzelt Berichte. Als ich vor ~2 Jahren meine Mitstudenten dazu bringen wollte, zur Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung zu gehen, waren bloß alle froh, dass ich ihnen einen, vom Prof unterstützen, freien Nachmittag beschert hatte. Irgendwie scheint sich kaum jemand für irgendetwas zu interessieren wenn es sie nicht direkt selbst betrifft oder sie zumindest keinen direkten Zusammenhang sehen. George Orwell ist möglicherweise zu kryptisch? Wieso nimmt dieses Land alles einfach hin, wieso sind die einzigen die ich auf der Straße demonstrieren sehe Schulkinder und wieso habe ich das Gefühl, dass ich Angst haben muss, wenn ich öffentlich gegen die GEZ spreche?
    Jetzt zahlen wir auch noch für unsere PC's und Handys nachdem wir die Flimmerkiste weggeschmissen haben, weil nur noch Mist drin lief. Sind wir alle verblödet? Haben wir alle Angst? Ist es uns egal solange unsere eigenen Familien es gut haben und uns ja keiner was anhaben kann, weil wir ja sowieso rechtschaffene Bürger sind und darum kann ja auch der nette GEZ Herr vorbei kommen und darum gehen wir auch durch den Nackscanner und lassen unsere Telefongespräche 6 Monate speichern. Ich versteh es nicht..

    Comment by Anonymous — 16.02, 2010 @ 01:48

  35. In der Sache 7 U 88/09 (Günter "Frei"Herr von Gravenreuth ./. Strato AG) hat das OLG Hamburg entschieden, dass die Veröffentlichung eines Urteils des AG Kassel (413 C 2962/08) mit Namensnennung des Klägers nicht zu unterlassen ist.

    Beklagt war die Strato AG obwohl diese das Urteil gar nicht selbst veröffentlichte, es war auf einem von einem Kunde gemieteten Server abrufbar gehalten und wurde von einem Artikel aus verlinkt, der den Verfahrensverlauf inhaltlich korrekt und immer noch sachlich wiedergab. Den angeblichen Störer selbst wollte der Kläger nicht verklagen, weil bei diesem nichts zu holen sei, so der Kläger ebenfalls öffentlich.

    Der Rechtsstreit vorangegangen war das der Kläger sich öffentlich unwahr über das Verfahren, welches vor dem AG München begann und nach Verweisung in Kassel zum Nachteil des Klägers endete äußerte. Unter anderen behauptete der Kläger öffentlich falsch, das AG München hätte sich schon auf seine Zuständigkeit festgelegt.

    Der Kläger beantragte eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg (325 O 242/08). Diese wurde nicht vom Landgericht sondern erst im Beschwerdeverfahren vom OLG Hamburg (7 W 144/08) erlassen.

    Die Beklagte verlangte die Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsache (§ 926 ZPO), diese Hauptsacheklage wurde auch eingereicht und der Kläger gewann diesmal zunächst im Juni 2009 vor dem LG Hamburg (325 O 85/09), verlor aber heute auf Grund der Berufung der Strato AG vor dem Oberlandesgericht (7 U 88/09).

    Das Urteil des AG Kassel (413 C 2962/08) ist am Tag der Entscheidung des OLG wieder veröffentlicht worden.

    Das erkennende Gericht hat die Revision nicht zugelassen, der Streitwert liegt deutlich unter 20.000 Euro.

    Merke: Wer, wie Günter Freiherr von Gravenreuth, selbst mit einem Verfahren in die Öffentlichkeit dringt, dabei noch falsche Behauptungen aufstellt, der muss es gegen sich gelten lassen, wenn dann das Urteil veröffentlicht wird.

    Comment by . — 22.02, 2010 @ 11:16

  36. Anzeigen gegen Blogger scheinen in Mode gekommen zu sein. Geradezu antidemokratisch geht es aktuell in der „Bundesstadt Bonn“ zu

    Vor einigen Wochen wollte die Stadtverwaltung unter Führung des neuen SPD OB Nimptsch die lokale Tagespresse mundtot machen. Hintergrund ist die Berichterstattung des Mediums um einen der größten nationalen Bauskandale, das World Conference Center Bonn. Der Versuch misslang kläglich weil die Redaktion für ihre Berichterstattung mit dem „Wächterpreis“ ausgezeichnet wurde.

    Letzte Woche toppte die Bonner Stadtverwaltung ihr antidemokratisches Verhalten und erstattete Anzeige gegen einen „anonymen“ Blogger sowie den „Verantwortlichen“ des Bonner Presseblogs. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines „illegalen“ Mitschnitts einer nicht-öffentlichen Ratssitzung. Titel: SGB „Forschungs – Abteilungsleiter“ leimt Bürgerausschuss

    Der Rheinländer sagt: Dat sin er villleich Verhäldnisse!

    Comment by Rheinlaender — 25.05, 2010 @ 15:52

  37. ich mein, es stünden mal mehr Kommentare hier…

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 5.06, 2010 @ 07:43

  38. An Turban ( Kommentar 32). Ich sollte nach 5 Jahren Belästigung durch die G.E.Z. die Gebühren
    doppelt bezahlen. Als ich den Sachbearbeiter anrief, war zufälligerweise seine Ex Frau am Apparat. Ich habe Sie nicht belästigt. Ausserdem
    drohte ich nie damit die G.E.Z. in die Luft zu
    jagen. Verurteilt wurde ich , weil ich sagte, daß
    die G.E.Z. keine Behörde ist. Außerdem unterstellte man mir eine Nötigung, weil ich dem Sachbearbeiter meine Anwaltskosten in Rechnung stellte. Meine Anwältin sagte mir, daß ich eigentlich unschuldig bin.

    Immanuel Schmidt

    Comment by Immanuel Schmidt — 19.01, 2011 @ 20:18

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.