Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.1.10

Filesharing: Bushido mahnt auch wieder ab

Der Berliner Rapper Bushido gehört zu den wenigen Künstlern, die das lukrative Geschäft der Filesharing-Abmahnungen selbst in die Hand genommen haben. Aktuell mahnt Bushido (Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe vom 14.01.2010) den Titel „Eine Chance/Zu Gangsta“ von dem Sampler „Bravo Black Hits Vol. 21“ ab. Gestützt wird die Abmahnung auf einen Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 22.09.2009 (9 OH 1532/09).

Bushido fordert neben einer Unterlassungserklärung „nur“ einen pauschalen Abgeltungsbetrag von EUR 350,- was im Vergleich zur Forderung anderer Rechteinhaber eher gering ist. Das liegt aber vermutlich nur daran, dass nicht noch eine zwischengeschaltete Gesellschaft wie DigiProtect oder Logistep mitverdient.

Das Geschäftsmodell der Filesharing-Abmahnung á la Bushido ist, wie in anderen Fällen auch, durchaus fragwürdig, vor allem mit Blick auf die geforderte Abgeltungspauschale. Bei Bushido, dessen Label bei Sony Music unter Vertrag steht, stellt sich aber auch noch die Frage, ob er nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Konzern übertragen hat. Denn in diesem Fall würde es ihm an der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen fehlen.

Mit Bushido mahnt im übrigen einer ab, der es selbst mit den Urheberrechten nicht immer so genau nimmt. Oder ist das doch eher als Battle unter Gangstern zu verstehen? Aber lieber Bushido, ein richtiger Gangsta braucht doch kein Urheberrechtsgesetz.

posted by Stadler at 12:00  

18 Comments

  1. richtige gansta brauchen auch keine anwälte, die haben ihre homies.

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 12:51

  2. Bushido downloaden? Wer tut sich das denn freiwillig an?

    Und wenn doch: Die Aufnahmen hören zu müssen, ist doch schon Strafe genug, oder?

    Comment by RA JM — 19.01, 2010 @ 13:53

  3. @RAJM: Ein Mandat sagte mir, er sei Rockfan und würde so ein Zeug bestimmt nicht hören. Ebenso wie mir ein 58-jähriger unlängst glaubhaft versicherte, nicht auf Scooter zu stehen. ;-)

    Comment by Pavement — 19.01, 2010 @ 14:36

  4. "Bei Bushido, dessen Label bei Sony Music unter Vertrag steht, stellt sich aber auch noch die Frage, ob er nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Konzern übertragen hat. Denn in diesem Fall würde es ihm an der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen fehlen."

    Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität nicht richtig. Es kommt zunächst auf den konkreten Inhalt der Rechtseinräumung an. Soweit keine Nutzungsrechte übertragen wirden sind, bleibt der Urheber grundsätzlich aktivlegitimiert.

    Unabhängig davon bleibt ein Urheber aktivlegitimiert, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung geltend machen kann. Ein solches Interesse besteht nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel dann, wenn er an Verkaufserlösen des Lizenznehmers beteiligt ist.

    Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollte man dies eigentlich wissen.

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 14:55

  5. "Bei Bushido, dessen Label bei Sony Music unter Vertrag steht, stellt sich aber auch noch die Frage, ob er nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Konzern übertragen hat. Denn in diesem Fall würde es ihm an der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen fehlen."

    Hallo Herr Stadler,

    können Sie für Ihre Ansicht, wonach Urheber keinerlei Ansprüche gem. § 97 UrhG gegen Rechtsverletzer geltend machen können, sofern ausschließliche Nutzungsrechte an Tonträgerunternehmen übertragen wurden, abgesehen von der eigenen Meinung irgendeinen Beleg in der Literatur oder Rechtsprechung liefern?

    Würden Sie Abgemahnten, die aufgrund Ihrer rechtlichen Darstellung keine Unterlassunsgerklärung abgeben und verklagt werden ggf. den entstandenen Schaden ersetzen, falls das Gericht Ihrer Rechtsmeinung nicht folgt?

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 16:26

  6. Liebe anonyme Poster,
    soweit Nutzungsrechte vollständig übertragen werden, erlischt die Aktivlegitimation des ursprünglichen Rechtsinhabers (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 179; Wandtke/Bullinger, § 97, Rn. 9, Schricker, § 97, Rn. 28).

    Natürlich kommt es immer auf die konkrete Rechtseinräumung an. Sofern dem Rechteinhaber noch Verwertungsrechte verbleiben, ist er insoweit natürlich weiterhin anspruchsberechtigt.

    Es könnte also hier durchaus so sein, dass die Rechte, das Werk auf einem Sampler wie Bravo-Hits zu verwerten, nicht von der Rechtseinräumung umfasst sind. Dann kann Bushido abmahnen. Hat er allerdings – und das ist gegenüber den großen Labels wie Sony Music durchaus üblich – umfassend eingeräumt, dann kann er selbst nicht mehr abmahnen.

    Möchte einer der anonymen Kollegen widersprechen?

    Comment by Pavement — 19.01, 2010 @ 17:20

  7. Bushido wohnt übrigens noch bei seiner Mutter. Aus Respekt! *tihi*

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 17:34

  8. Wo kann man eigentlich 'ne Lizenz mit der Nutzungsart "verbreiten über dezentrale Netzwerke" kaufen? DAS würde mich 'mal interessieren… Solch ein Nutzungsrecht kann es doch gar nicht geben. Außerdem: "Bushido"? Wat soll das eigentlich sein?
    Wenn in der Abmahnung steht, daß SONY die Finger im Spiel hat, dann hat auch die IFPI bzw. jetzt der sog. BVMI e.V. die Finger im Spiel. Auf diese lächerlichen Spielchen fällt doch keiner mehr rein! Erst 'mal Verträge / Lizenzvereinbarungen / Verwertungsrechtekette auf'n Tisch und DANN sehen wir 'mal weiter.

    Würde dieser komische Typ, der doch tatsächlich meint daß eine Aneinanderreihung von Kraftausdrücken gepaart mit unerträglichem Hintergrundlärm, eine schöpferische Höhe im Sinne des UrhG erreicht, als "Urheber" selbst in Erscheinung treten, dann wäre ja wohl auch sein EIGENES label "ersguterjunge", oder wie das heißt, genannt! Isses aber nicht! Ätsch!

    Von daher hat der Herr Stadler doch gar nicht 'mal unrecht!

    Übrigens: WER hat denn eigentlich die personenbezogenen Verkehrsdaten erhoben? Na?

    Sorry, abert dieses "Sushi-Röllchen" sollte es lieber 'mal mit ehrlicher Arbeit versuchen. ich weiß, daß dieser Satz gerade unlogisch war… ;-)

    In diesem Sinne, Baxter
    _____________________________

    Comment by Baxter — 19.01, 2010 @ 18:00

  9. Hallo Herr Stadler,

    es ist halt alles nicht so einfach wie Sie es darstellen bzw. selbst wahrnehmen.
    Teilen Sie doch bitte mit, wíe Sie das originäre Urheberrecht des Künstlers Bushido an ein Verwertungsunternehmen übertragen würden.

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 18:19

  10. Soweit ich weiß werden "originäre Urheberrechte" nicht übertragen, sie verbleiben beim Urheber.

    Wie man der Fachpresse entnehmen kann, scheint Bushido nicht exklusiv an Sony gebunden zu sein. Kluges Kerlchen.

    Grüße aus HH,
    RA Sauter

    PS. Kollege Stadler es würde mich noch immer freuen, Sie kennenzulernen falls Sie einmal in der Stadt sind. Zumal ich Ihrem Blog entnehmen kann, dass Sie etwas mit Steven Malkmus anfangen können.

    Comment by Anonymous — 20.01, 2010 @ 02:47

  11. Ich würde vorschlagen, dass Sie die Zitierung von Wandtke/Bullinger § 97, Rz. 9 vollständig lesen. Dort ist die Rechtsprechung des BGH zitiert, nach der ein eigenes materielles Interesse des Urhebers ausreicht, um dessen Aktivlegitimation selbst bei einer vollständigen Rechteübertragung zu erhalten.

    Da Bushido ganz sicher an den Lizenzeinnnahmen partizipiert, hat er ein materielles Interesse an der Rechtsverfolgung und ist weiter aktivlegitimiert.

    Comment by Anonymous — 20.01, 2010 @ 11:01

  12. @Anonym: Ihr etwas aggressiver Ton überrascht mich dann doch.

    Die Kommentierung bei Wandtke/Bullinger, auf die Sie sich beziehen ist wohl § 97 Rn. 10, aber gut. Dort steht – zu Ende gelesen – in der Tat, dass ein schutzwürdiges Interesse bestehen bleibt, wenn der Urheber an den Verkauserlösen des Lizenznehmers beteiligt bleibt, was hier durchaus der Fall sein kann. Ich kenne ja die Verträge nicht. Aber, sein evtl. Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall beschränkt.

    Comment by Pavement — 20.01, 2010 @ 12:56

  13. @ RA Sauter: Sie beziehen sich auf den Nick Pavement? Ich vermute, Sie haben sich schon Karten für die Reunion Tour im Frühjahr gesichert. ;-)

    Comment by Pavement — 20.01, 2010 @ 12:57

  14. Manche "Leute" sind sogar so schlau und lassen sich Ihre Tracks ins Netz setzen,damit ganz gaaaanz viele Leute es sich Unentgeldlich runterladen.
    Denn der Musik Markt ist eh im Keller und was bringt mehr Gewinn???!!Die paar €uronen für die Cd???Oder die Leute zu verklagen und bis aufs letzte nach Gangsta Manier auszuziehen???!
    Was lernen wir daraus???Die Zitrone wird aufs letzte Ausgequetscht.
    PS:ICH würde genauso Handeln!

    Comment by Anonymous — 20.01, 2010 @ 13:02

  15. Kollege Stadler, hinsichtlich Ihres Nicknames kann ich Ihnen beispielsweise auch diese Veranstaltung sehr empfehlen, war selbst vor 2 Jahren dort:

    http://www.primaverasound.com/ps.php?seccion=cartel&idioma;=en

    Dazu gerne mehr, wenn Sie in der Stadt sind

    Grüße,

    RA Sauter

    Comment by Anonymous — 20.01, 2010 @ 15:30

  16. Was sind Bushido, Pelham und diese Pornotypen eigentlich für Menschen?
    Die mißachten wirklich jede Regel für einen respektvollen Umgang im zwischenmenschlichen Bereich(siehe Inhalte ihrer "geschützten Werke") und kriminalisieren dann unbedarfte Menschen wegen der Fehler ihrer Kinder oder wegen deren technischem Unverständnis.
    Da muss ich doch mal Dieter Bohlen loben, der diese Art des Geldverdienens (bislang) ablehnt und auf neue Strategien setzt.
    Was die "Rechteinhaber" vergessen: wer sich die Musik herunterlädt ist höchstwahrscheinlich ein Fan.
    Zudem haben es diese Rechteinhaber eigentlich nicht mehr nötig, weil ausgesorgt – wie wäre es denn mit etwas Großzügigkeit?
    Ich versuche mir die Künstler zu merken, die abmahnen und werde künftig weder deren CDs kaufen noch deren Konzerte besuchen.

    Comment by Anonymous — 4.03, 2010 @ 08:57

  17. […] / Sonny Black kann man mögen muss man aber nicht. Für seine große Abmahnaktion im letzen Jahr hab ich allerdings auch kein Verständnis […]

    Pingback by Bushido – Zeiten ändern Dich / Alles wird gut > Musik > Kalliey®.de Weblog — 9.01, 2011 @ 20:42

  18. […] Quelle: internet-law.de […]

    Pingback by Transit 4: Die Plakate « epilectric.net — 21.11, 2011 @ 15:07

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