Die Blogger-Szene befindet sich seit gestern in hellem Aufruhr. Erstmals hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)mit
Beschluss vom 04.12.2008 ein Weblog in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.
Diese Meldung hat viele Blogger in Rage versetzt, beim "lawblog" finden sich schon
weit mehr als hundert Kommentare zu der Meldung, fast durchgehend ist von Zensur die Rede und selbst Juristen bezeichnen den Beschluss des BPjM als
"Dokument der Schande".
Ausgerechnet ein Nichtjurist und einer der bekanntesten Köpfe unter den Bloggern, Johnny Haeusler von Spreeblick, hat die wütende und ablehnende Haltung der Blogger-Community
kritisch hinterfragt.
Der hysterischen Reaktion der Blogger-Szene - ein gutes Beispiel sehen wir
hier - sollten ein paar Fakten entgegengesetzt werden:
1.
Die Bundesprüfstelle ist für Internetinhalte und damit natürlich auch für Blogs zuständig. Nach § 18 Jugendschutzgesetz (JSchG) hat die Bundesprüfstelle Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Zu den Telemedien gehören u.a. Websites und Weblogs. Blogs nehmen hier keinerlei Sonderstellung ein.
2.
Die Bundesprüfstelle ist hier auf Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) tätig geworden. Die KJM gehört nach § 21 Abs. JSschG zum Kreis der Antragsberechtigten, d.h., die BPjM muss auf einen solchen Antrag hin aktiv werden und zwingend darüber entscheiden, ob das beanstandete Medium indiziert wird oder nicht.
3.
Wer hier voreilig von Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit spricht, der sollte vielleicht zuerst die Verfassung lesen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken u.a. in den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Jugendschutz ist also bereits im Grundgesetz selbst angelegt.
4.
Der konkrete Beschluss der Bundesprüfstelle das Blog "http://ana-hanna.blogspot.com" zu indizieren, ist plausibel begründet und enthält nach meiner Einschätzung keine offensichtlichen Rechtsfehler. Magersucht ist ein ernsthaftes Problem und stellt für Jugendliche eine erhebliche Gefahr dar. Ein BLOG, das suggestiv zur Magersucht auffordert, die Magersucht verharmlost und als Lebens- und Glaubensmodell glorifiziert, kann man als jugendgefährdend einstufen.
Die Bundesprüfstelle hat also eine Entscheidung getroffen, die sie nach der gesetzlichen Vorgabe, an die sie gebunden ist, wohl in dieser Form sogar treffen musste. Die Kritik muss sich also gegen das Jugendschutzkonzept unseres Staates richten und nicht gegen die Behörde, die Gesetze ausführt.
5.
Wenn ich in etwa jedem dritten Kommentar zum Thema vom Vorwurf der Willkür lese, dann muss ich mich sehr wundern. Von staatlicher Willkür spricht man dann, wenn ein Staat nach eigenem Gutdünken handelt oder wenn er Gesetze in einer nicht vertretbaren Art und Weise anwendet. Das Gegenteil von Willkür ist die Bindung des Staates an Recht und Gesetz, bei Behörden nennt man das Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Im konkreten Fall hat die Bundesprüfstelle im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe eine Entscheidung getroffen, die juristisch (gut) vertretbar ist und jedenfalls keine offensichtlichen Rechtsfehler aufweist. Das ist gerade keine Willkür.
Das Niveau der Diskussion bei
Heise und im "lawblog" ist in weiten Teilen schlicht erbärmlich und geistlos.
Bob Dylan sang einst:
"We live in a political world,
Wisdom is thrown into jail,
It rots in a cell, is misguided as hell
Leaving no one to pick up a trail."
Das passt nicht nur auf das Diskussionsniveau der Politik, sondern auch auf vieles, was ich z.B. im Heise-Forum lese. Die sachliche Diskussion, die auf nachvollziehbaren Überlegungen basiert, scheint langsam auszusterben.
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