Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90’er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

posted by Stadler at 10:15  

5 Comments

  1. Die Linke war allerdings, wie gerade im Tagesspiegel und bei Fefe zu lesen auch nicht ganz unschuldig. Von denen waren 21 Abgeordnete nicht bei der Wahl anwesend.

    http://blog.fefe.de/?ts=b5d46cbc

    Comment by Christian — 18.12, 2009 @ 11:43

  2. Nescovic hat 294 Stimmen bekommen. Von der Linken-Fraktion waren 55 Abgeordnete anwesend. Von wem stammten denn Ihrer Meinung nach die restlichen 240 Stimmen? Von CDU/CSU und FDP??

    Comment by Anonymous — 18.12, 2009 @ 16:22

  3. So zuverlässig kann der Richter nicht gewesen, wenn er für eine Partei wie die Linke kandidiert.
    Deren Verfassungstreue man sehr wohl infrage stellen kann.

    Comment by Anonymous — 19.12, 2009 @ 13:49

  4. Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Vorratsdatenspeicherung sollte zunächst die Verfassungstreue der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland in Zweifel gezogen werden, denn: Wie kann es sein, daß ein verabschiedetes Gesetz nicht Verfassungsgemäß ist?! Das grenzt ja an verfassungsfeindliche Sabotage!
    Alles andere ergibt sich dann praktisch von selbst …
    Hella

    Comment by Anonymous — 3.03, 2010 @ 01:15

  5. Nescovic hat so seine Probleme mit Realtitäten und Wahrheiten. Es ist besser für das Land, wenn er keinen Schaden mehr verursacht. Ehem. Berufskollegen vom BGH meiden ihn mit grossem Abstand, und die wissen wohl auch warum.

    Comment by junker — 29.12, 2013 @ 20:17

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