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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.12.09

Staatsanwaltschaft stellt im Fall Eisenberg das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte ein

Der Student Tennessee Eisenberg wurde in Regensburg in Gegenwart von acht Polizeibeamten mittels 16 Schüssen von der Polizei getötet. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten hat die Staatsanwaltschaft nunmehr eingestellt, wie die SZ berichtet, weil man von einer Nothilfesituation ausgeht. Und das obwohl die Eltern des getöteten Studenten ein rechtsmedizinischen Gutachten der Universität Münster eingeholt hatten, das zu dem Ergebnis gelangte, dass im Zeitpunkt der letzten tödlichen Schüsse eine Notwehr- oder Nothilfesituation nicht (mehr) gegeben war.

Die ganze Geschichte klingt für mich in etwa so plausibel wie der Fall eines Asylbewerbers, der sich in einer Gefängniszelle, an Händen und Füßen angekettet, selbst in Brand gesetzt haben soll.

Und Holzhaider kommentiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Regensburg in der SZ vom 22.12.2009 sehr trefflich:

„Die Frage bleibt offen, ob acht Polizeibeamte gegen einen einzelnen, mit einem Messer bewaffneten Mann wirklich keine andere Verteidigungsmöglichkeit haben, als ihn zu erschießen. Und ganz sicher wäre das Verfahren nicht eingestellt worden, wenn der Tote ein Polizist und die Schützen Studenten gewesen wären.“

Die Umstände und insbesondere die Schlussfolgerungen des Gegengutachtens bieten genügend Anlass zur Erhebung einer Anklage. Wären die Beschuldigten keine Polizeibeamten gewesen, hätte jede bayerische Staatsanwaltschaft auch angeklagt.

posted by Stadler at 11:30  

8 Comments

  1. Ich habe den Fall schon seit einiger Zeit in den Medien verfolgt. Dieses
    "Ergebnis" war leider nach all dem Geschehenen absehbar. Ich frage mich,
    wie Staatsanwälte/innen das mit ihrem
    Gewissen vereinbaren können…

    Comment by Anonymous — 22.12, 2009 @ 11:59

  2. @Anonym1: Ganz einfach: Sie haben keines. Wobei sich mir die Frage aufdrängt ob dieser Umstand Folge einer Selektion oder einer Edukation ist.

    Comment by Anonymous — 22.12, 2009 @ 12:16

  3. Und wenn der Kumpel schon verprügelt wurde und man dann zum Messer greift, um sich zu verteidigen, kommt man in den Knast.

    Andere Frage: Wieso darf die StA, eine Behörde unter politischer Kontrolle, eigentlich selbst entscheiden, welche Verfahren sie anklagt?

    Comment by JensMueller — 22.12, 2009 @ 13:39

  4. > http://www.youtube.com/watch?v=Oe9GtNJ8BTQ

    gibt es bei tonspion auch zum kostenlosen Download – ist eine Free Mp3 und passt zum Thema
    (glaub 3. Strophe)

    Comment by Sven — 22.12, 2009 @ 16:46

  5. Willst du Killerpiele in echt spielen, dann gehe zur Polizei. Totschießen ohne Konsequenzen mitten in Deutschland.

    Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 00:24

  6. @JensMueller: vgl. §170 StPO. Würde die Staatsanwaltschaft alles anklagen, um dann die Ermittlungen erst vor Gericht zu führen, würden die Gerichte zweifelsohne zusammenbrechen. Ob allerdings speziell in diesem Fall eine Verurteilung so unwahrscheinlich erscheint, dass von einer Klageerhebung abgesehen werden muss, erscheint mir als Laie sehr fragwürdig. Der Anwalt der Eltern hat eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft angekündigt. Es bleibt also abzuwarten, ob hier wirklich schon das letzte Wort gesprochen wurde.

    Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 11:53

  7. Das war jetzt die legalistische Begründung. Woanders hätte man bei so einem Verdacht der Staatskriminalität schon längst einen unabhängigen Sonderermittler rangesetzt.

    Comment by JensMueller — 23.12, 2009 @ 12:32

  8. Traurig traurig. Rechtsstaat kann man immer zweideutig auslegen und das ist hier wohl geschehen

    Comment by Walther White — 26.12, 2011 @ 19:02

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