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	<title>Kommentare zu: Kornmeier: Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Lars</title>
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		<dc:creator>Lars</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 16:46:33 +0000</pubDate>
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		<description>@ Gravenreuth&lt;br /&gt;das stimmt aber nur im Grundsatz. In den meisten Fällen wird es vielmehr so sein, dass das Fax nach dem Willen der Parteien an die Stelle des Originals treten soll. Dann handelt es sich nach hM um eine Urkunde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Gravenreuth<br />das stimmt aber nur im Grundsatz. In den meisten Fällen wird es vielmehr so sein, dass das Fax nach dem Willen der Parteien an die Stelle des Originals treten soll. Dann handelt es sich nach hM um eine Urkunde.</p>
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		<title>Von: Shual</title>
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		<dc:creator>Shual</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 15:50:58 +0000</pubDate>
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		<description>Weitaus spannender wird sein, wie man das Desaster der geltend gemachten und zum Teil später bezahlten Schadensersatzansprüche erläutern will. Dies auch in Bezug auf die Kosten der Auskunftsverfahren in Köln. Die D. GmbH operiert hier zudem mit anderen Kanzleien auf unterschiedlichste Weise. Die Frage stellt sich zum Beispiel, ob eine Firma gängige Pauschalen (zB im P-Bereich) von 525€ auf 250€ herunter schrauben kann, obwohl der Firma durch den Vorgang Auskunft/Telekom höhere Kosten enstanden sein müssen als im alten STA-Modell. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;PS: @ RA Stadler. Bzgl. des angekündigten Pakets: Man kopiert noch und wertet aus. Finde ich eigentlich ganz gut. Die Abgemahnten und Beklagten von früher haben alle deartig gut in ihr früheres Leben zurück gefunden, dass vor lauter Weihnachtsstreß teolweise nicht mal mehr Zeit bleibt die Unterlagen zu scanen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Weitaus spannender wird sein, wie man das Desaster der geltend gemachten und zum Teil später bezahlten Schadensersatzansprüche erläutern will. Dies auch in Bezug auf die Kosten der Auskunftsverfahren in Köln. Die D. GmbH operiert hier zudem mit anderen Kanzleien auf unterschiedlichste Weise. Die Frage stellt sich zum Beispiel, ob eine Firma gängige Pauschalen (zB im P-Bereich) von 525€ auf 250€ herunter schrauben kann, obwohl der Firma durch den Vorgang Auskunft/Telekom höhere Kosten enstanden sein müssen als im alten STA-Modell. </p>
<p>PS: @ RA Stadler. Bzgl. des angekündigten Pakets: Man kopiert noch und wertet aus. Finde ich eigentlich ganz gut. Die Abgemahnten und Beklagten von früher haben alle deartig gut in ihr früheres Leben zurück gefunden, dass vor lauter Weihnachtsstreß teolweise nicht mal mehr Zeit bleibt die Unterlagen zu scanen.</p>
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		<title>Von: Pavement</title>
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		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 09:44:11 +0000</pubDate>
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		<description>@Gravenreuth:&lt;br /&gt;Das Geschäftsmodell ist nur dann RVG-konform, wenn im Verhältnis DigiProtect und Kornmeier eine RVG-Abrechnung vereinbart ist. Die ist aber vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Abtreten lassen sich ja nur solche Ansprüche, die zuvor entstanden sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Gravenreuth:<br />Das Geschäftsmodell ist nur dann RVG-konform, wenn im Verhältnis DigiProtect und Kornmeier eine RVG-Abrechnung vereinbart ist. Die ist aber vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Abtreten lassen sich ja nur solche Ansprüche, die zuvor entstanden sind.</p>
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		<title>Von: BV</title>
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		<dc:creator>BV</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 08:35:55 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;i&gt;&quot;Außerdem sei es perfide, so Kornmeier, dass solche Anwälte von den abgemahnten Rechtsverletzern oftmals Honorare verlangen, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen.&quot;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Aussage ist wirklich der Hammer. Im Klartext: Unsere rechtswidrige Vorgehensweise ist so billig, dass es sich nicht lohnt, dafür einen Anwalt einzuschalten. Wenn man&#039;s doch tut und der Anwalt nicht sofort die Zahlung des Vergleichsbetrages empfiehlt, ist er nur auf sein Honorar aus und handelt zulasten seines Mandanten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><i>&quot;Außerdem sei es perfide, so Kornmeier, dass solche Anwälte von den abgemahnten Rechtsverletzern oftmals Honorare verlangen, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen.&quot;</i></p>
<p>Die Aussage ist wirklich der Hammer. Im Klartext: Unsere rechtswidrige Vorgehensweise ist so billig, dass es sich nicht lohnt, dafür einen Anwalt einzuschalten. Wenn man&#39;s doch tut und der Anwalt nicht sofort die Zahlung des Vergleichsbetrages empfiehlt, ist er nur auf sein Honorar aus und handelt zulasten seines Mandanten.</p>
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		<title>Von: Gravenreuth</title>
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		<dc:creator>Gravenreuth</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 08:14:08 +0000</pubDate>
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		<description>a) @fwolf:&lt;br /&gt;Ein Fax ist ebensowenig wie eine Fotokopie eine Urkunde im rechtlichen Sinn.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;b)&lt;br /&gt;Das sog. &quot;Geschäftsmodell&quot; wäre dann RVG-konform, wenn die Rechtsanwälte die Zahlungsansprüche der GmbH gegen die Verletzter erfüllungshalber für ihre Honoaransprüche abtreten lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;c)&lt;br /&gt;Wessen Rechte verletzt werden, der ist &quot;Opfer&quot;. In einem Strafverfahren nach dem UrhG kann er z.B. als Nebenkläger auftreten, genauso wie jemand, dem körperliche Gewalt angetan wurde. Insoweit kann man die Kollegen Kornmeier sehr wohl als &quot;Opferanwälte&quot; bezeichnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Günter Frhr. v. Gravenreuth&lt;br /&gt;Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>a) @fwolf:<br />Ein Fax ist ebensowenig wie eine Fotokopie eine Urkunde im rechtlichen Sinn.</p>
<p>b)<br />Das sog. &quot;Geschäftsmodell&quot; wäre dann RVG-konform, wenn die Rechtsanwälte die Zahlungsansprüche der GmbH gegen die Verletzter erfüllungshalber für ihre Honoaransprüche abtreten lassen.</p>
<p>c)<br />Wessen Rechte verletzt werden, der ist &quot;Opfer&quot;. In einem Strafverfahren nach dem UrhG kann er z.B. als Nebenkläger auftreten, genauso wie jemand, dem körperliche Gewalt angetan wurde. Insoweit kann man die Kollegen Kornmeier sehr wohl als &quot;Opferanwälte&quot; bezeichnen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Günter Frhr. v. Gravenreuth<br />Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)</p>
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	<item>
		<title>Von: fwolf</title>
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		<dc:creator>fwolf</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 03:37:03 +0000</pubDate>
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		<description>nur mal am Rande erwähnt: Ein Fax ist eine Urkunde, ergo auch rechtlich - speziell in einem Gerichtsprozess - ein durchaus nutzbares Mittel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ob sich die hier bellenden Hunde darüber im Klaren sind, wage ich zu bezweifeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;cu, w0lf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>nur mal am Rande erwähnt: Ein Fax ist eine Urkunde, ergo auch rechtlich &#8211; speziell in einem Gerichtsprozess &#8211; ein durchaus nutzbares Mittel.</p>
<p>Ob sich die hier bellenden Hunde darüber im Klaren sind, wage ich zu bezweifeln.</p>
<p>cu, w0lf.</p>
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	<item>
		<title>Von: Rockafella</title>
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		<dc:creator>Rockafella</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 00:06:19 +0000</pubDate>
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		<description>Apropos Stoppen: Wann fährt Gravenreuth denn jetzt endlich ein?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Apropos Stoppen: Wann fährt Gravenreuth denn jetzt endlich ein?</p>
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		<title>Von: Pavement</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/12/kornmeier-die-hunde-bellen-aber-die-karawane-zieht-weiter.html/comment-page-1#comment-4322</link>
		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 20:54:43 +0000</pubDate>
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		<description>@Shuai: Sie haben vollkommen Recht. Wenn die Gerichte mal 1 und 1 zusammenzählen würden, könnte man sich der Erkenntnis, dass dieses Geschäftsmodell mit einer strikten RVG-Abrechnung gar nicht funktionieren könnte, nicht verschließen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Denn die Anzahl der Abmahnungen steht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Zahl der Kostenklagen. Das bedeutet dann aber, dass ein relativ großer Teil von Abgemahnten übrig bleibt, die weder zahlen noch verklagt werden. Und für die müsste dann DigiProtect an die beauftragte Kanzlei jeweils EUR 651,80 überweisen. Dann wäre das allerdings kein Geschäftsmodell und DigiProtect längst pleite.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Shuai: Sie haben vollkommen Recht. Wenn die Gerichte mal 1 und 1 zusammenzählen würden, könnte man sich der Erkenntnis, dass dieses Geschäftsmodell mit einer strikten RVG-Abrechnung gar nicht funktionieren könnte, nicht verschließen.</p>
<p>Denn die Anzahl der Abmahnungen steht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Zahl der Kostenklagen. Das bedeutet dann aber, dass ein relativ großer Teil von Abgemahnten übrig bleibt, die weder zahlen noch verklagt werden. Und für die müsste dann DigiProtect an die beauftragte Kanzlei jeweils EUR 651,80 überweisen. Dann wäre das allerdings kein Geschäftsmodell und DigiProtect längst pleite.</p>
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		<title>Von: RA Neldner</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/12/kornmeier-die-hunde-bellen-aber-die-karawane-zieht-weiter.html/comment-page-1#comment-4323</link>
		<dc:creator>RA Neldner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 18:57:20 +0000</pubDate>
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		<description>Die Bezeichnung &quot;Opferanwalt&quot; finde ich höchst interessant. Was soll das besagen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sind die Abgemahnten &quot;Opfer&quot;? In gewissen Kreisen gilt das ja durchaus als veritable Beleidigung. Oder ist das ein Zeichen für die eigene Einschätzung des Geschäftsmodells? Im Allgemeinen verbindet sich mit &quot;Opferanwalt&quot; ja eher jemand, der sich um Verbrechensopfer kümmert. Wirklich nachvollziehbar ist die von der FTD zitierte Auffassung jedenfalls nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezeichnung &quot;Opferanwalt&quot; finde ich höchst interessant. Was soll das besagen?</p>
<p>Sind die Abgemahnten &quot;Opfer&quot;? In gewissen Kreisen gilt das ja durchaus als veritable Beleidigung. Oder ist das ein Zeichen für die eigene Einschätzung des Geschäftsmodells? Im Allgemeinen verbindet sich mit &quot;Opferanwalt&quot; ja eher jemand, der sich um Verbrechensopfer kümmert. Wirklich nachvollziehbar ist die von der FTD zitierte Auffassung jedenfalls nicht.</p>
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	<item>
		<title>Von: Axel John</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/12/kornmeier-die-hunde-bellen-aber-die-karawane-zieht-weiter.html/comment-page-1#comment-4324</link>
		<dc:creator>Axel John</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 18:30:15 +0000</pubDate>
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		<description>Argumentationsschwäche, eine gewisse Realitätsverschiebung und der Eratz von Fakten durch pubertäre Drohgebärden ist unter Abmahnanwälten anscheinend weit verbreitet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Argumentationsschwäche, eine gewisse Realitätsverschiebung und der Eratz von Fakten durch pubertäre Drohgebärden ist unter Abmahnanwälten anscheinend weit verbreitet.</p>
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