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	<title>Kommentare zu: BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Pavement</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/12/bgh-fifa-wm-gewinnspiel.html/comment-page-1#comment-4236</link>
		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 17:09:44 +0000</pubDate>
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		<description>@RA Nelder: Ich denke schon, dass meine Formulierung korrekt ist. In den Gründen heißt es nämlich:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&quot;Nach § 4 Nr. 5 UWG ist es daher erforderlich und ausreichend, die Information so rechtzeitig zu erteilen, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher sie bei seiner Entscheidung über die Teilnahme an dem Gewinnspiel berücksichtigen kann (...). Daraus folgt, dass unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden müssen.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Nelder: Ich denke schon, dass meine Formulierung korrekt ist. In den Gründen heißt es nämlich:</p>
<p>&quot;Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html" title="&sect; 4 UWG: Beispiele unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen">§ 4 Nr. 5 UWG</a> ist es daher erforderlich und ausreichend, die Information so rechtzeitig zu erteilen, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher sie bei seiner Entscheidung über die Teilnahme an dem Gewinnspiel berücksichtigen kann (&#8230;). Daraus folgt, dass unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden müssen.&quot;</p>
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		<title>Von: RA Neldner</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/12/bgh-fifa-wm-gewinnspiel.html/comment-page-1#comment-4237</link>
		<dc:creator>RA Neldner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 13:36:58 +0000</pubDate>
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		<description>Also ich würde die Zusammenfassung etwas anders formulieren:&lt;br /&gt;Nach der Entscheidung des BGH muss der Verbraucher bereits vor der Teilnahme am Gewinnspiel Gelegenheit haben, sich umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren. &lt;b&gt; Darüber hinaus &lt;/b&gt; muss der Anbieter unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen schon unmittelbar in der Werbung offenbaren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerade das scheint doch der Kern des Urteils zu sein: In der (Fernseh-)Werbung muss lediglich auf unerwartetes und überraschendes hingewiesen werden. &quot;Normale&quot; Bedingungen können dagegen auch anderweitig vermittelt werden, wenn sie vor Teilnahme zur Kenntnis genommen werden können.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich würde die Zusammenfassung etwas anders formulieren:<br />Nach der Entscheidung des BGH muss der Verbraucher bereits vor der Teilnahme am Gewinnspiel Gelegenheit haben, sich umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren. <b> Darüber hinaus </b> muss der Anbieter unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen schon unmittelbar in der Werbung offenbaren.</p>
<p>Gerade das scheint doch der Kern des Urteils zu sein: In der (Fernseh-)Werbung muss lediglich auf unerwartetes und überraschendes hingewiesen werden. &quot;Normale&quot; Bedingungen können dagegen auch anderweitig vermittelt werden, wenn sie vor Teilnahme zur Kenntnis genommen werden können.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: JensMueller</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/12/bgh-fifa-wm-gewinnspiel.html/comment-page-1#comment-4238</link>
		<dc:creator>JensMueller</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 13:32:55 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn das acte clair ist, warum ist das dann überhaupt beim BGH gelandet? Sind die Anwälte alle so blöd?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das acte clair ist, warum ist das dann überhaupt beim BGH gelandet? Sind die Anwälte alle so blöd?</p>
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