Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.11.09

Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogbeitrag abmahnen

Bloggen in Deutschland ist gefährlich, vor allem dann, wenn man Missstände beleuchtet. Das habe ich jetzt am eigenen Leib erfahren müssen, denn vor zwei Tagen flatterte mir eine Abmahnung einer Frankfurter Anwaltskanzlei ins Haus. Ihr Auftraggeber: Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier und die Kanzlei Kornmeier & Partner. Stein des Anstoßes ist mein Blogeintrag „Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier – eine juristische Analyse“ sowie ein Interview, das ich dem Sender Radio Fritz am 21.11.09 gegeben habe.

Die Anwaltskanzlei die Kornmeier in dieser Sache vertritt, fährt schwere Geschütze auf, denn sie beziffert den Gegenstandswert auf EUR 250.000,- und fordert eine Vertragsstrafe von EUR 15.000,- für den Fall des Verstoßes. Ich soll es unterlassen zu behaupten, mir läge in einer Abmahnangelegenheit der Fa. DigiProtect ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier vor, in welchem Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemacht würden. Außerdem soll ich nicht weiter behaupten, dass sich die Kanzlei Kornmeier ausdrücklich darauf beruft, dass die ihrer Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne. Und widerrufen soll ich das Ganze auch noch, nämlich öffentlich in diesem Blog sowie schriftlich gegenüber Radio Fritz (RBB).

Nun hoffe ich, dass alle da draußen die Botschaft verstanden haben. Rechtsanwalt Kornmeier fordert überhaupt keine Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und natürlich ist auch kein Abgemahnter verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. In den eigenen Schreiben der Kanzlei Kornmeier liest sich das freilich geringfügig anders, nämlich im Wortlaut u.a. so:

Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen (…)
Der zu erstattende Betrag errechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Streitwert: EUR 10.000,00
1,3 Geschäftsgebühr (gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VVRVG): EUR 631,80
Auslagenpauschale (gemäß Nr. 7002 VV RVG): EUR 20,00
Gesamtsumme: EUR 651,80

Die jetzt in dem Abmahnschreiben aufgestellte Behauptung, die Kanzlei Kornmeier würde gar keine Erstattung von Anwaltskosten nach dem RVG geltend machen, kann ich deshalb – freundlich formuliert – nur als Chuzpe betrachten. Welchen Erklärungsinhalt hat dieser Wortlaut wohl?

Ich würde daher auch gerne Informationen über andere Fälle sammeln, in denen die Kanzlei Kornmeier schriftlich ganz ausdrücklich Anwaltskosten nach dem RVG berechnet und Erstattung verlangt hat und auch Informationen zu den Fällen, in denen Abgemahnte diese Kosten daraufhin vollständig oder teilweise an die Kanzlei bezahlt haben. Liebe Kollegen und Betroffene, schickt mir bitte Scans solcher Schreiben an ts@cplus.de. Das wird mir helfen, das System Kornmeier/DigiProtect besser darstellen zu können.

Und wie werde ich mich jetzt verhalten und auf die Abmahnung reagieren? Ich habe dem von Dr. Kornmeier beauftragten Rechtsanwalt mittlerweile geschrieben, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, wenn sein Mandant jetzt versucht, sein eigenes unlauteres Geschäftsmodell mit Hilfe des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu verteidigen und ihn zudem wissen lassen, dass ich mich gegen die Unterlassungs- und Widerrufsforderung zur Wehr setzen werde, notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtswegs.

Dass man versucht, mich mit dem Risiko von Prozesskosten, die schnell den fünfstelligen Bereich erreicht haben, einzuschüchtern und mundtot zu machen, ist klar, angesichts dessen, dass das Scheitern eines lukrativen aber unlauteren Geschäftsmodells droht.

Update vom 27.11.09:
Im Laufe des Tages sind hier eine ganze Menge an Informationen und Unterlagen eingetroffen, die die bisherige Einschätzung bestätigen und erhärten. Die Kanzlei Kornmeier hat ihre Textbausteine im Laufe des Jahres 2009 leicht abgeschwächt. Im Februar 2009 wurden Anwaltskosten nach dem RVG noch deutlicher gefordert und zwar mit folgender Formulierung:

„Ihr Mandantschaft ist daher verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 10.000,00 zu übernehmen. (…) Falls dieser Betrag nicht bis zum (…) auf das folgende Konto unserer Mandantschaft (…) bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen“

In der gegen mich gerichteten Abmahnung heißt es demgegenüber:

“ (…) behaupten Sie (…) Ihnen liege ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier (…) vor, in welchem Anwalstkosten nach dem RVG geltend gemacht würden, die Kanzlei Kornmeier berufe sich dabei ausdrücklich darauf, dass die ihrer Mandantschaft DigiProtect GmbH nach dem RVG entstandenen Kosten zu tragen seien (…)Diese Aussagen sind unwahr!!“

Vermutlich waren die zwei Ausrufezeichen auch dringend notwendig, um das zu unterstreichen.

posted by Stadler at 14:10  

74 Comments

  1. Als ich den Beitrag gelasen habe, dachte ich mir nur "hui".

    Ich bin wirklich gespannt, was bei der Sache rauskommt.

    Persönlich würde ich eine juristische Niederlage des Herrn Kornmeier nicht bedauern.

    Das (hohe) Kostenrisiko kann man ja einfach umkehren, indem man auch den Wert der negativen Feststellungsklage mit EUR 250.000 beziffert.

    Viel Erfolg.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 14:39

  2. Tja Tom – nach Gravereuth jetzt Kornmeier – aber ich weiß ja dass Du Dich gut wehren kannst. Viel Erfolg.

    Comment by RA Markus v. Hohenhau — 26.11, 2009 @ 14:49

  3. Hola.
    Was geht da denn ab? Sind die denn nur noch "bekloppt"? Eine solche anstrebende Frechheit habe ich schon seit der Abmahnungswelle der media-Hamburg nicht mehr erlebt.

    Ich drücke die Daumen und nur nicht den Mund verbieten lassen. Das ist unser Kapital.

    Ebbe alias Markus Henkel

    Comment by Markus Henkel — 26.11, 2009 @ 15:09

  4. Also wenn es zu einem Prozess kommt, würde ich mit Vergnügen ein paar Euros an Herrn Stadler spenden

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 15:24

  5. Da kann man nur noch sagen, was es nicht alles gibt. Viel Erfolg!

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 15:25

  6. Bloss nicht einknicken, wenn nicht ihr Juristen (zumindest die mit Moral und Anstand) dagegen angeht — wer dann?

    Solidarische Grüße ;-)

    Felix

    Comment by Felix Nagel — 26.11, 2009 @ 15:34

  7. @Anonym #1:

    Das Kostenrisiko trifft ohnehin immer beide Seiten. Das gilt auch für eine negative Feststellungsklage.

    Alles also eine Frage der finanziellen Ressourcen.

    Comment by Andreas Schwartmann — 26.11, 2009 @ 15:41

  8. Für Kleinspenden bin ich immer zuhaben, wenn es einen guten Zweck hat den ich auch unterstütze.
    Daher, viel Erfolg, und für den Fall das es vor Gericht geht, nicht bei drohender Niederlage der Gegenseite den Streitwert mindern lassen.

    Verdient haben die eine Niederlage auf jedenfall, und bei der Dreistigkeit sogar bald ein zusammenbrechen des Geschäftsmodells.

    Comment by Karsten — 26.11, 2009 @ 15:42

  9. Im Namen aller Teilnehmer des Netzwelt.de-Forums möchte ich Ihnen meine Hochachtung und alle erdenkliche Unterstützung zu sichern.

    Ich werde einen entsprechenden Aufruf starten, damit Ihnen entsprechende Unterlagen zukommen. Bitte melden Sie sich, wenn es genug Unterlagen sind.

    Von mir persönlich erhalten Sie Anfang/Mitte nächster Woche ein eigenständiges umfangreiches Paket.

    Comment by Shual — 26.11, 2009 @ 15:45

  10. Immerhin geht es hier um eine Art Existenzgrundlage des Herrn Kornmeier. Somit sollte man sich schon mit harten Bandage schmücken bevor man in den Krieg zieht – ich wünsche auf jeden Fall gutes Gelingen und viel Erfolg.

    Comment by Genios — 26.11, 2009 @ 15:47

  11. Mal sehen ob wir was schicken können aus unser großen Sammlung.

    MfG
    Uwe

    Comment by Initiative Abmahnwahn-Dreipage — 26.11, 2009 @ 16:09

  12. Ich denke, es sollte einige Personen geben, die einen Brief von K. bekommen haben.

    Und ich hoffe und denke auch, dass diese dir genug Material zukommen lassen können.

    Viel Erfolg und *Daumen drück*!

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 16:11

  13. Als Anwalt hat der verehrte Aufklärer in Sachen Digiprotekt dem nicht juristisch geschulten Blogger natürlich das prozedurale Know-how voraus, zu dem ein mir befreundeter Jurist sagte: Wenn ich kein Jurist wäre, ich würde mich auf gar keinen Fall selbst vertreten.

    Hinzu kommt neben der Expertise in der Materie natürlich auch mangelnde Scheu vor dem fremden System und seiner für den Laien recht abschreckenden Umgangsform. Viel zu selten treffen die auch deswegen aus einer Position der Stärke heraus agierenden Juristen der skrupellosen Natur also auf Gegner, statt auf Opfer. Das scheint mir einem Fehler im System schon recht nahe zu kommen.

    Bleibt zu hoffen, dass Digiprotekt sich diesmal den Richtigen ausgesucht hat. Angesichts des Versuchs, gewisse Tatsachenbehauptungen zu untersagen, deren Wahrheitsgehalt ich optimistisch unterstelle, scheint es mir doch nicht im Sinne des Geschäftsmodells, seine Praktiken in einem gerichtlichen Verfahren noch genauerer Beleuchtung ausgesetzt zu sehen.

    Anders gesagt: Ich bin baff. Alles Gute, Herr Rechtsanwalt.

    Comment by erz — 26.11, 2009 @ 16:17

  14. Da bin ich ja auch sehr gespannt, was da noch rauskommt. Viel Erfolg jedenfalls auch von mir!

    Comment by kingchaos — 26.11, 2009 @ 16:34

  15. Aus einer Abmahnung von RA Kornmeier:

    "Die erstattungspflichtigen Kosten für diese Abmahnung würden nach dem RVG (…) 651,80 netto betragen. (…) Unsere Mandanschaft [ist] jedoch bereit, dass die hier angefallenen Kosten mit einem Pauschalbetrag von 250,- netto abgegolten werden."

    Wenn das keine Geltendmachung von Gebühren nach dem RVG ist…

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 16:49

  16. Der Prozessgegner wird sich vermutlich auf das "würden" und "empfehlen" beziehen, um die Aussage, sie haben Kosten gefordert zu widerlegen. Da diese Formulierungen für den Laien nicht klar ersichtlich sind, kann man durchaus sagen es ist mit den entsprechenden Kosten gedroht worden – sollte aber ergänzen dass es durch Verschleierung geschehen ist.

    Gruss
    Bernd

    Comment by bernd — 26.11, 2009 @ 17:36

  17. Sofern es zum Prozess kommt, bitte richten Sie ein Spendenkonto ein. Ich denke, dass nicht nur Ihre Leser hinter Ihnen stünde. Die deutsche Blogosphäre hat in der Vergangenheit großßen Zusammenhalt gezeigt und durch Ihre Leser große Unterstützung erhalten.

    Comment by stefan — 26.11, 2009 @ 17:38

  18. Habe dass Thema bei Ihnen und anderen Bloggern verfolgt; das offene Ausfechten ist genau nach meinen Geschmack! Wenn nötig, Kleinstspende meinerseits machbar.
    Bitte berichten Sie weiter.

    Comment by Peter — 26.11, 2009 @ 17:41

  19. Ich würde vorschlagen, dass wir für die Anwalskosten eine Spendenmöglichkeit erschaffen und einen Päzidenzfall vor Gericht bringen. Damit hat sich das dann ein für alle mal. Wir suchen uns das Gericht und damit den Richter aus, bevor es die Kanzlei tut!

    Comment by W. M. — 26.11, 2009 @ 17:43

  20. Bitte setzt den Link alle auf eure Blogs und schreibt etwas. Wäre schön wenn es jetzt unter den Bloggern und Internetnutzern eine Welle des Widerstandes geben würde.

    Comment by Opencaster — 26.11, 2009 @ 17:44

  21. Onlinepetition für die Einführung einer ersten, kostenlosen Abmahnstufe.
    Mitzeichnen & Twittern
    http://is.gd/53WGB

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 17:48

  22. *lach*
    In einer glasklar wirkenden Angelegenheit über das Kostenrisiko sein Gegenüber mundtot machen wollen wirkt jetzt aber auch sehr, sehr verzweifelt :X

    Viel Glück und gutes Durchhaltevermögen wünsche ich Dir :)

    Comment by Parkrocker — 26.11, 2009 @ 17:52

  23. Lass Dich bloß nicht verarschen.
    Wenn es zum Prozess kommt und Du ein Spendenkonto einrichtest, bekommste nen Zwanni von mir.

    Comment by Zecher — 26.11, 2009 @ 17:54

  24. Hallo Thomas,

    ich wünsch dir viel erfolg. Interessante Angelegenheit.

    Comment by satyasingh — 26.11, 2009 @ 17:55

  25. Ein spektakulärer Fehlschlag von Kornmeier würde den Abmahnwahnsinn etwas eindämmen. Ich bin gespannt, wie der Streit weitergeht.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 17:57

  26. Schön, dss du dich nicht einschüchtern lässt! Weiterhin viel Erfolg!

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 18:01

  27. Eine Spende meinerseits zur Unterstützung ist ggf. sicher !

    Comment by Dr. Kurt Färber — 26.11, 2009 @ 18:06

  28. Wohin soll ich zwecks Unterstützung überweisen?

    Diese Leute aber auch … nee, nee, nee, nee.

    Go kick them ;-)!

    Comment by Mr_Salvation — 26.11, 2009 @ 18:52

  29. Na das ist ja mal dreist… oder doch eher dämlich… oder beides…?

    Ich kann's mir zwar momentan eigentlich gar nicht leisten… aber ich schließe mich meinen Vorschreibern an:

    Im Fall des Falles bei Bedarf bitte ein Spendenkonto einrichten.
    Ich werde auch zumindest ein paar Euros beisteuern!
    Und ich werde das hier auch bei mir verlinken.

    Es gibt mehrere hunderttausend Blogger in Deutschland und KEINER davon mag Abmahnanwälte ;)…

    Da müsste sich doch ein ordentliches Sümmchen zusammenbringen lassen!

    Auf jeden Fall schon mal:
    Viel Erfolg :)!

    Comment by Aurisa — 26.11, 2009 @ 18:53

  30. Es gab mal die Aktion "Zwanziger gegen Zwanziger" zugunsten von Jens Weinreich.

    Bei Zwanziger gegen Kornmeier waere ich sofort dabei !

    Gruss
    Andreas

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 18:59

  31. Ich treibe jeden Tag zig-Tausend EUR von solventen Spendern auf. Bei Bedarf kommt was von uns!

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 19:18

  32. Wie man dem Blog Ihres Kollegen Vetter (lawblog.de) entnehmen kann, dürfte das der nächste Schuss ins eigene Knie der Absahnanwälte K. sein. Juristische Laien erschrecken, das mag recht gut funktionieren. Einen Berufskollegen auf diese Weise zum beidrehen veranlassen zu wollen, zeugt mindestens von schlechter Recherche oder gar der Lust an einer Beerdigung 1. Klasse.

    Toi, toi, toi.

    M. Böttcher

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 19:22

  33. Publiziert doch sogar die eigene feine Mandantschaft von ihm selbst vertreten …

    http://www.digiprotect.org/downloads/ag_frankfurt161009.pdf

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 19:23

  34. Würde auch spenden..

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 19:49

  35. Habe immer gern und mit Gewinn dieses Blog gelesen. Bitte bei anfallenden Prozeßkosten ein Spendenkonto einrichten. Ich bin dabei.

    Comment by tschill — 26.11, 2009 @ 20:01

  36. Hallo, ich würds gern sehen wie solche (ich hätt ja fast gesagt Verbrecher) Leute wie Kronmeier haushoch verlieren und Ihr hinterhältiges, ja assoziales Geschäftsgebaren endlichein Riegel vorgeschoben wird.

    Comment by Lindworm — 26.11, 2009 @ 20:29

  37. Bei mir steht es auch genauso drin…werde mich einer Spende anschließen.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 20:51

  38. Hier bedarf es keines Glücks, keines Durchhaltevermögens und keiner guten Wünsche.

    Einfach den weiteren Verlauf verfolgen und wenn nötig, ein paar Euro spenden.

    Wenn sich einer für uns alle nach vorne stellt, sollten wir dazu hoffentlich noch in der Lage sein!

    "Ich wünsch Dir alles Gute" klingt wie "O.K., was musstest Du Dich auch so exponieren, das bade jetzt mal aus."

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 21:29

  39. Ich hätte diese Abzocker ja für cleverer gehalten, nach all den Jako/Wolfskin-Vorfällen. Aber wer den Hals nicht voll genug bekommen kann, ….

    Und gerne spende ich hier ***-Euro, das ist besser angelegt, als es irgendwann selbst diesen Hyänen in den Rachen zu werfen.

    Comment by Lord — 26.11, 2009 @ 21:38

  40. Auf jeden fall durchziehen. Würde auch ne Spende locker machen!

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 23:13

  41. Getroffene Hunde bellen. Äußerst schwache Argumentation der Gegenseite. Viel Glück, denn das braucht man evtl. vor Gericht vielleicht doch noch!

    Comment by fernetpunker — 26.11, 2009 @ 23:25

  42. Da kann einem ja Angst und Bange werden.
    Auch ich wünsche Ihnen, daß es nicht zu einem Prozess kommt.
    Ich denke, stefan hat Recht.
    Ein Spendenkonto wäre der richtige Ansatz wenn es anders kommen sollte. Es werden sicher viele helfen.
    Ich drücke alle Daumen.

    Comment by Service am Sonntag — 26.11, 2009 @ 23:43

  43. Das Sammeln anderer Abmahnungen koennte ggf schwieriger werden, da man, wenn man drauf eingeht, meistens auch noch eine Schweigeklausel unterschreibt, an die man dann gebunden ist, wenn man nicht zu viel Geld hat.

    Comment by Robert — 26.11, 2009 @ 23:57

  44. auch ich würde spenden.

    Comment by Anonymous — 27.11, 2009 @ 00:04

  45. Kennen Sie den schon?

    http://88.80.16.63/leak/digi-rights-solutions-filesharing.pdf

    Comment by Anonymous — 27.11, 2009 @ 00:05

  46. Oha! Na da sind wir jetzt ja alle sehr gespannt, was dabei herauskommen wird. Ich drücke die fest die Daumen und würde mich ggf. mit einem kleinen Spendenbetrag an der Ausfechtung dieses Kampfes beteiligen. Zögere also nicht, einen solchen Spendenaufruf zu bloggen.

    Mit bloggerischen Grüßen,
    Max

    Comment by daMax — 27.11, 2009 @ 07:07

  47. Bitte auf jeden Fall ausfechten. Auch ich bin jederzeit zu einer kleinen Spende bereit!

    Comment by Molotov — 27.11, 2009 @ 07:53

  48. Ich hoffe ebenfalls, dass diese Kanzlei diesmal den Falschen erwischt hat und dies zu spüren bekommt. Wenn dies vlt auch noch in den Medien breit getreten wird, werden es sich andere evtl 2 mal überlegen bevor sie aus Gründen der Geldmacherei in bestenfalls rechtlichen Grauzonen bewegen.

    Comment by fool — 27.11, 2009 @ 08:17

  49. Solche Fälle (mit diesen Erfolgsaussichten) wünschen Sie sich sicher bei Ihren Mandanten des öfteren.

    Ich werde schauen wie weit ich Ihnen bei der Materialbeschaffung helfen kann.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 27.11, 2009 @ 09:05

  50. Ich wär auch für nen tollen PayPal-Spenden-Button :D

    Comment by JakobD — 27.11, 2009 @ 09:47

  51. Viel Glück und Erfolg.

    Diese Abmahnung ist mehr als nur eine grobe Frechheit.

    Herr Stadler, Sie haben eine große Fangemeinde. Diese schaut jetzt erwartungsvoll auf Sie.

    Comment by Anonymous — 27.11, 2009 @ 10:00

  52. Sehr Interresant!

    Meine Spende wäre Ihnen sicher. Denn soviel Frechheit muß belohnt werden:))

    Comment by Knut Richter — 27.11, 2009 @ 12:08

  53. Klarstellung

    aus gegebenen Anlass möchte ich zu meinem obigen Kommentar (26.11.09 – 14.49) klarstellen, dass ich keineswegs behaupte, oder behauptet habe, dass der geschätzte Kollege v. Gravenreuth nach meiner Information den Kollegen Stadler jemals abgemahnt hat. (so was tut man doch unter Kollegen nicht)

    Ich wollte mit meinem Kommentar lediglich ausdrücken, dass Kollege Stadler nun erneut sein Können gegen einen im Internet für Abmahnungen bekannten Anwalt (sicherlich mit Erfolg) beweisen kann.

    Wünsche allen ein streßfreies Wochenende

    Comment by RA Markus v. Hohenhau — 27.11, 2009 @ 15:06

  54. Ich erinnere mich an einen anderen Fall, in welchem der betroffene Abmahnanwalt, dessen Namen ich hier nicht nennen möchte, wegen Nötigung und Gebührenüberhebung ersatzweise zu einer Spende an ein Marburger Kinderheim verurteilt wurde.

    Ich hoffe zugunsten des Rechtssystems und aller potentiell beteiligten Kinderheime, dass das entscheidende Gericht dieser Präzedenz folgen wird.

    Gruß, LX

    Comment by LX — 27.11, 2009 @ 19:42

  55. Was sich bei mir als juristischen Laien dann gleich durch den Kopf ging war die Frage, ob diese Aussage nicht sich auf bisher gezahlte Abmahnungen Auswirkungen hat.
    Wenn es auch kein Schadenersatz ist, dann wäre die Kostenvereinbarung ja eine freie vertragliche Honarvereinbarung oder ?
    So könnte man die verwendeten Konjunktive zu den Gebühren durchaus als arglistige Täuschung ansehen in Verbindung mit der Tatsache, dass keine Aufklärung über die tatsächlich entstandenen Kosten des Rechteinhabers stattfindet.
    Wäre doch eine recht interessante Option, wenn auch Leute, die leichtgläubig gezahlt haben, auch im Nachhinein noch ihr Geld zurückholen könnten, zumindest solange bis die Abmahner pleite sind :-)

    Comment by Anonymous — 27.11, 2009 @ 19:47

  56. Also mein Schreiben von den "Korneiern" kannst du gerne haben, sobald mein Scanner wieder Funktioniert.

    Bin auch als Pirat dafür solche Geschäftsmodelle restlos zu beenden, das meiner Meinung nach schon eine lange Zeit etwas für den Verbraucherschutz bzw. die Anwaltskammer.

    Comment by Anonymous — 27.11, 2009 @ 20:44

  57. Meine Unterstützung, bei Bedarf auch finanzieller Natur, sei Ihnen damit zugesichert, Herr Stadler!
    Ich schließe mich den Vorpostern an, die ein Spendenkonto wünschen. Nicht verbrauchte Mittel könnten ja danach in die Verteidigung von Abmahnopfern fließen…
    Gutes Gelingen!

    Comment by k.none — 27.11, 2009 @ 20:50

  58. Als interessierter Laie wundere ich mich gerade ein wenig. Ist es nicht so, dass schon immer in Abmahnungen Gebühren nach RVG eingefordet werden? Oder wie es normalerweise?

    Comment by Thomas — 27.11, 2009 @ 21:28

  59. Wow, das es soviel Engagement noch gibt! Respekt meinerseits und natürlich viel Erfolg. Für eine kleine Spende wäre ich bei der Aktion natürlich dabei – mach einfach einen PayPal-Button auf die Seite! :-)

    Comment by Memphis — 27.11, 2009 @ 23:26

  60. Habe im 3dcenter einen Link zu Ihrem Blog gefunden.

    Da ich auch schon einmal Opfer des sauberen Hr. RA Kornmeier war – von mir hat er keinen Cent erhalten und ich warte nur darauf, dass er es gerichtlich versucht – , werde ich mit Vergnügen den mir vorliegenden Schriftsatz zur Verfügung stellen (muss ihn nur noch herausssuchen).

    Für den Fall eines Ganges vor den Richter werde ich mich

    a; finanziell ebenfalls beteiligen

    b; im 3dcenter kräftig für Spenden werben – der Hr. RA Kornmeier ist dort SEHR beliebt und mein Aufruf wird nicht ungehört bleiben…

    Ich habe mir Ihren Blog gebookmarkt und werde mich auf dem Laufenden halten…

    Steile Haltung Ihrerseits – gereicht Ihrem Berufsstand zur Ehre….!

    anonymus

    Comment by Anonymous — 28.11, 2009 @ 01:19

  61. der wortlaut ist doch in der mahnung vollkommen egal. schließlich gelten doch immer noch die guten alten §§ 133, 157 BGB. ..sprich: ganz klare geltendmachung von RVG-Kosten. der "objektive empfängerhorizont" sag ich da nur!

    wenn die oben dargestellten zitate wirklich so zutreffen, kann ich gut verstehen, warum sich einem der magen gegenüber solcherlei leut' wahrhaft verdreht. abartig.

    Comment by Anonymous — 28.11, 2009 @ 06:10

  62. Zu Spenden gegen den Abmahnwahn bin ich jederzeit bereit.
    Es ist schön zu lesen das es nicht nur Opfer gibt die sich nicht wehren können.

    Und Medientechnisch wird sich das ganze enorm negativ für K. entwickeln.

    Comment by Anonymous — 28.11, 2009 @ 06:53

  63. Gehen Sie notfalls vor Gericht. Ich drücke Ihnen auf jeden Fall die Daumen! Es ist ja heutzutage ein regelrechter Anwaltssport geworden, ungerechtfertigte und lächerliche Abmahnungen zu verschicken, die allein der Einschüchterung und der widerlichen Abzocke dienen. Es kann doch nicht sein, dass manche Kanzlei sogar von sowas lebt. Eine Schweinerei sondersgleichen!

    Viel Erfolg.

    Comment by Paramantus — 28.11, 2009 @ 14:36

  64. Mein Gerechtigkeitssinn wird durch die sich verstärkende Abmahnmasche der letzten Jahre bös angerempelt.

    Sollte es nötig sein, bin ich immer wieder gerne bereit, Kostenrisiken der Opfer durch Kleinspenden dämpfen zu helfen.

    Mir ist jedes Mittel recht, der Dreistigkeit und mangelnden Ethik solcher Anwaltsklüngel ein Stoppschuld vor die Nase zu halten.

    In diesem Sinne viel Erfolg!

    Comment by Anonymous — 28.11, 2009 @ 14:52

  65. Ihr vorgehen ist richtig und gerecht!
    Wenn blos mehr aus diesem Holz wären!

    Viel Erfolg!

    Comment by Anonymous — 29.11, 2009 @ 08:23

  66. Jetzt bitte nicht falsch verstehen: Aber "schön", dass es endlich mal einen Blogger getroffen hat, der sich weiß zu wehren. Die meisten würden nach so einer Nachricht wohl einfach klein bei geben und ihre Seite dicht machen. Ich wünsche dir viel Erfolg!

    Comment by Anonymous — 29.11, 2009 @ 13:27

  67. Lieber Herr Stadler,

    mit großer Freude durften wir lesen, mit welchem sportlichen Anspruch Sie diese Abmahnung betrachten.

    Nachhilfe aus Perspektive der Rechtssoziologie scheinen Juristen wie Gravenreuth und Kornmeier noch dringlich zu benötigen.

    Sollten Spenden erforderlich sein, zögern Sie nicht, die Community zu informieren.

    Freundliche Grüße aus Berlin,
    Alexander

    Comment by BetaParadogma — 30.11, 2009 @ 11:16

  68. Die Kanzlerei Kornmeier ist eine ziemlich bekannte und seriöse Kanzlei, da sollte man nicht gerade auf stur schalten. Das ist keine Kanzlei die den ganzen Tag nur Abmahnungen an ahnungslose verschickt, sondern dort arbeiten vor allem im Musikbusiness hoch angesehene Anwälte (googeln hilft).

    Ich würde Dir raten, Dir sofort einen Anwalt zu nehmen und den Forderungen von Kornmeier erstmal nachzukommen.

    Auf jeden Fall solltest Du das nicht zu locker sehen und im Blog verharmlosen und Dir einen "Spaß" daraus machen. Das wäre mein rat…

    Comment by Stefan — 2.12, 2009 @ 13:42

  69. Spenden sammeln ist immer gut.

    Das hat ja schon der HMTL-Guru Müntz gemacht und großspurig verkündet, dass er öffentlich Rechenschaft ablegen will, was mit den Geldern geschieht. Dann hat er diese Rechenschaftseite ganz still und leise wieder vom Netz genommen.

    Kollege Stadler hat ja schon Erfahrung mit einem Spendensammelverein gemacht. Trotz div. Juristen klappte es nicht mal mit der Eintragungs ins Vereinsregister*grins*.

    Wenn wir gerade bei Spendensammelvereinen, deren Vereinszweck ist Abmahnungen zu bekämpfen: So ein Verein aus Frankfurt steht aktuell kurz vor der Pleite – sagte zumindest dessen Vorsitzender. Auch Spendensammelvereinen sollten keine Bilder klauen und ähnlichen Unsinn machen, denn das wir teuer.

    Ich gehe bei dem geschätzten Kollegen Stadler davon aus, dass er mit Spendengeldern gewissenhaft umgeht. Ich habe ihn als sehr netten und korrekten Kollegen kennengelernt – auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren/sind.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 2.12, 2009 @ 19:39

  70. @ BetaParadogma
    Erklären Sie bitte mal was ICH mit der Abmahnung vom Kollegen Kornmeier zu tun haben soll??

    Ich kenne den Stadler wohl fast schon 20 Jahren und habe ihn als sehr netten und korrekten Kollegen kennen und schätzen gelernt. Entgegen einem anderslautender Foreneintrag habe ich Kollegen Stadler nie abgemahnt.

    Abmahnungen unter Kollegen scheinen jedoch in Mode zu kommen. Ich bekam vor ca. 2-3 Wochen eine wegen einer Äußerung von mir in einem Prozess. Der abmahnende Kollege hat aber übersehen, dass eine Rechtsanwaltsäußerung im Gericht eine privilegierte Äußerung ist, die nicht zu untersagen ist (BGH VersR 1992,443). Dies begründet der BGH wie folgt:
    „…. die Parteien [sollen] in einem Gerichtsverfahren alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird. Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geprüft werden.“

    Zudem fehlt es in dem konkreten Fall an einer APR-Verletzung.

    Habe eine negative Feststellungsklage eingereicht! :-D

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

    Comment by Gravenreuth — 2.12, 2009 @ 20:48

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