Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.11.09

Pflicht zur Lokalisierung mittels IP und Aussperrung deutscher Nutzer

Telemedicus berichtet über einen sehr interessanten Beschluss des LG Köln vom 08.10.2009 (Az.: 31 O 605/04 SH II) der im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens erging.

Das Landgericht Köln ist der Meinung, dass es einem Anbieter von Online-Glückspielen möglich ist, deutsche Internetnutzer anhand der IP-Adresse zu lokalisieren und von Deutschland aus abgegebene Gebote zu unterbinden. Das wirft nach Ansicht des Landgerichts Köln auch keine datenschutzrechtlichen Probleme auf, weil die IP-Adresse keiner bestimmten Person zuzuordnen ist.

Diese lapidaren Ausführungen des Gerichts überraschen, angesichts des Umstandes, dass die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, heftig umstritten ist. Wobei die Datenschutzbeauftragten durchwegs der Rechtsansicht sind, dass es sich um personenbezogene Daten handelt.

Dass die Lokalisierung von Internetnutzern (Geolocation) außerdem mit einer durchaus relevanten Ungenauigkeit verbunden ist, scheint das Gericht nicht zu stören. Wenn das Landgericht sagt, dass sich innerhalb der Bundesrepublik abgegebene Wettgebote lokalisieren lassen, sollte man vielleicht hinzufügen, dass sich diese mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 90 % identifizieren lassen, wobei sich ein Geolocation-Blocking natürlich ebenfalls umgehen lässt. Ob das alles wohl ausreichend dafür ist, die Befolgung einer Unterlassungspflicht als möglich anzusehen? Der Anbieter kann natürlich versuchen, deutsche Nutzer auszusperren, zuverlässig gewährleisten kann er das aber nicht.

posted by Stadler at 16:08  

10 Comments

  1. Danke für den Hinweis, das Urteil ist mir durchgegangen, nehme ich auf ip-adressen-recht.de auf.

    Ich denke, auch wenn lapidar, ist offensichtlich was das Gericht macht. Ich zitiere:

    "….da die Schuldnerin die IP-Adressen keiner bestimmten Person zuordnen kann"

    Das ist der typische Satz beim relativen personenbezug: Da steht nicht, dass die IP niemandem zugeordnet werden kann, sondern nur dass diese konkrete verarbeitende Stelle es nicht kann. Hier wurde wieder mit dem Gola/Schomerus gearbeitet, der den Meinungsstreit nicht mal erwähnt. Ich denke, andere Urteile kommen erst, wenn der eine Neuauflage erfahren hat und auf den Meinungsstreit zumindest hingewiesen wird.

    Comment by Jens Ferner — 10.11, 2009 @ 16:31

  2. Nachtrag: Habe es in meine Übersicht zum Meinungsstreit aufgenommen, zu finden hier

    http://www.ip-adressen-recht.de/personenbezogen/

    Weitere Urteile, Literatur etc. gerne an jens.ferner@fernermail.de

    Comment by Jens Ferner — 10.11, 2009 @ 16:34

  3. … und wenn ich mir ein VPN im Ausland nehme oder einen SSL-Tunnel über einen ausländischen Server (oder sogar nur Benutzer) baue, hat der Webserver-Betreiber wieder verloren.

    Das merke ich bei einem iranischen User, der — sofern ssh mal wieder geht — sich einen SSL-Tunnel über meinen Server legt und der es recht lustig findet, deshalb von Google etc. in deutsch begrüßt zu werden, obwohl er das gar nicht versteht. ;-)

    Gruß, Frosch

    Comment by Sabine Engelhardt — 10.11, 2009 @ 17:03

  4. Das umgehen von Zensur hat Ähnlichkeiten mit dem umgehen von Schulfiltern.
    Wer es kann, kann meine ich auch die Zensur in anderen Ländern umgehen, wobei ich es freiwillig nicht ausprobieren möchte meine Methode in solchen Ländern mal zu benutzen, da ich die gar nicht besuchen möchte.

    Back2Topic: Bei mir funktioniert das mit der Lokalisierung halbwegs vernünftig, aber wirklich zum durchsetzen von Vorgaben sehe ich es als nicht geeignet an, da wie schon gesagt wurde, die Zuordnung teilweise inakzeptabel ungenau ist.

    Comment by Karsten — 10.11, 2009 @ 18:14

  5. Oh.. so ganz stimmt das nicht..
    Es ist zwar oft so dass grade privatuser keine feste IP haben, aber ausgeschlossen ist dies nicht. Beim Surfen am Arbeitsplatz jedoch (Z.B Mittagspause) kann dies u.U. anders aussehen. Dort wo ich arbeite habe ich eine feste IP Adresse.. bei manchen Kolegen kann man mit reverse DNS sogar den Namen herausfinden.. und zwar den Richtigen .. Z.B. PC_Muellermaier…. ISt vielleicht nicht standart, aber eben nicht ausgeschlossen… bei Firmen kann man in den meisten Fällen zuminderst den Firmennamen herausfinden.. zuminderst dann wenn sie einen externen Server. Denn hier verwendet man meistens dann auch eindeutige öffentliche IP Adressen (jetzt von dyndns bei kleineren Firmen mal abgesehen)
    Und bei solchen festen IP Adressen sieht der Anbieter direkt wer die Anfrage geschickt hat. Auch ganz ohne VDS …

    Comment by Anonymous — 10.11, 2009 @ 21:23

  6. @ Karsten

    Die Lokalisierung funktioniert zuminderst bei mir immer auf das Land genau. Örtliche Lokalisierung können schwanken, da der Dienst ja wissen muss wo der Einwahlknoten steht. Und genau hier das "Problem" Man kann beim DSL auch mal über andere Einwahlknoten gehen…
    Aber das Land stimmt, weil T-Online und Co in Deutschland "eigene Netze" haben, und selten , zumninderst betrifft es den Einwahlknoten über das Ausland gehen. Nur damals bei AOL war es so, hier hatte man eine IP Adresse aus den USA bekommen. Aber AOL ist ja hier Geschichte

    Comment by Anonymous — 10.11, 2009 @ 21:31

  7. @Anonym
    Ich habe ja nicht bezweifelt das es nicht funktioniert, bei mir funktioniert das auf fast 50km genau.
    Aber so falsch können die bei mir auch nicht liegen, da ich bei einen regionalen Anbieter bin, dementsprechend kann er sich bei mir auch nicht irren.
    Ich habe heute aber auch schon irgendwo gelesen das jemand von Google geografisch zu China zugeordnet der in Berlin ist.
    Zudem ist die Sperre nun wirklich so einfach zu umgehen, das sie nur Alibi Charakter haben kann.

    Comment by Karsten — 10.11, 2009 @ 21:38

  8. Ein weiteres Problem – ich könnte mich im Ausland aufhalten, meinen Traffic aber über einen inländischen Rechner leiten. Mit welcher Berechtigung soll ich gesperrt werden?

    Selbst wenn die Zuordnung von Adressen zu Regionen funktioniert, es ist ein Trugschluß zu glauben, daraus ergäbe sich auch die Position der Benutzers. Tunnel, VPNs, Proxies, Mobile IPv6 …

    Comment by Netzwerkentwickler — 11.11, 2009 @ 15:06

  9. Ja LOL, das ist genauso weltfremd wie Kinderprono's durch ein technisch völlig ungeeignetes Mittel unterbinden zu wollen. Das ein Gericht sich nicht mal die Mühe macht und ein sich ein wenig st. Schlau macht verstehe ich immer wieder nicht. Spaetestens bei Verwendung eines Proxies im Ausland hat sich der Drops gelutscht. Als ob man alles ueber eine IP oder DNS Eintrag regeln koennte. Kommt mir manchmal so vor als wolle man sich "modern" geben. Eindeutige identifikation waere einfach, da ich weiss woher die Gelder meiner Kunden kommen. Nur was interessiert mich das als Betreiber auf ieiner Insel ;)

    Comment by Anonymous — 17.01, 2010 @ 08:11

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    Comment by H4lTKjQe0 — 6.08, 2013 @ 00:14

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