Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.10.09

Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein

Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.

Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.

Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.

posted by Stadler at 12:06  

Ein Kommentar

  1. […] Thema Verfassungsschutz habe ich in der Vergangenheit mehrfach kritisch gebloggt. Sollte sich tatsächlich bewahrheiten, dass Beamte von Verfassungsschutzbehörden in die Morde […]

    Pingback by Verfassungsschutz oder Verfassungsbruch? | Die Bananenrepublik — 15.11, 2011 @ 00:55

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