Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.9.09

Rechtssicherheit beim Twittern

Darauf hat die Welt gewartet. Twittlaw.de, ein Angebot der Rechtsanwälte Schwenke und Dramburg verspricht: „Sicher twittern mit twittlaw“.

Und was kann man dort erfahren? Die Einschätzung, dass ein Twitter-Profil ein Impressum benötigt, muss man nicht teilen, aber wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich versuchen, dort eine Anbieterkennzeichnung unterzubringen.

Warum das geschäftliche Twittern ein erhöhtes Abmahnrisiko in sich birgt, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Wenn man sich öffentlich äußert, dann sollte man darauf achten, Rechtsverletzungen zu vermeiden. Daran hat auch Twitter nichts geändert.

Und ja, der Twittername darf keine Marken- und Namensrechte verletzen, steht dort zu lesen. Wer sich also beispielsweise einen Profilnamen (und Domainnamen) wie Twittlaw zulegt, sollte sich die Frage gestellt haben, ob das gegen Rechte Dritter verstoßen könnte.

posted by Stadler at 12:30  

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