Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.09

Verfällt das Sperrgesetz?

Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen die Ansicht, das Zugangserschwerungsgesetz könnte, wenn es nicht mehr in der alten Legislaturperiode zum Bundespräsidenten gelangt, dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen und damit praktisch obsolet werden.

Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.

Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung des Bundestags.

Ich möchte niemandem die Hoffnung rauben, aber der Artikel von Prantl dürfte eher in die Rubrik heiße Luft fallen.

posted by Stadler at 18:11  

Ein Kommentar

  1. […] Darüberhinaus ist es den meisten mittlerweile bewusst, dass die Einführung der Sperrlisten mit Argusaugen beobachtet wird. Sollte hierbei auch nur ein klitzekleiner Fehler unterlaufen, so werden sich die anderen Parteien, und auch die Netzaktivisten darauf stürzen und es nach allen Regeln der Kunst ausschlachten. Im aktuellen Sommerloch, so kurz vor den Wahlen, ist das ein erhebliches Risiko. Daher wird auf Zeit gespielt. Die Nebelkerze, dass das Gesetz eventuell vor Einführung obsolet würde soll einige Netzaktivisten beruhigen. Das das Gesetz jedoch aller voraussicht nach nicht verfallen wird, wurde bereits von anderen eingeräumt. […]

    Pingback by nodemasters Gedankensphäre » Im Auge des Orkans — 22.01, 2013 @ 12:09

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