Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.4.09

Zeitungszeugen: Auch Beschlagnahme durch Freistaat Bayern war rechtswidrig

Nachdem der Freistaat Bayern im Streit um Originalnachdrucke von NS-Propagandaschriften bereits in urheberrechtlicher Hinsicht beim Landgericht München I unterlegen war, hat nunmehr eine Strafkammer des Landgerichts München I entschieden, dass auch der Beschluss, die Zeitschriften im Zeitschriftenhandel beschlagnahmen zu lassen, rechtswidrig war und aufzuheben ist.

Die 2. Strafkammer stelle fest, dass die Nachdrucke der staatsbürgerlichen Aufklärung dienen und deshalb nicht den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Ein Sieg der Meinungsfreiheit über eine verfehlte Politik. Dem Freistaat dürfte nunmehr auch Schadensersatz drohen.
Quelle: Telepolis

posted by Stadler at 06:52  

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