Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.4.09

LG Frankenthal: Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider nach § 101 UrhG

Der neu geschaffene Auskunftsanspruch des § 101 Abs. 2, 9 UrhG, der Access-Provider unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, über den Inhaber eines Internetanschlusses Auskunft zu erteilen, war schon Gegenstand mehrerer Entscheidungen.

Das Landgericht Frankenthal legt die Vorschrift – im Gegensatz beispielsweise zum OLG Köln – sehr restriktiv aus und hat die Auskunft wiederholt, aus unterschiedlichen Gründen versagt.

Ein neue, sehr lesenswerte Entscheidung des LG Frankenthal vom 06.03.09 (Az.: 6 O 60/09) haben die Kollegen caspers mock ins Netz gestellt.

posted by Stadler at 10:16  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.