BGH: raule.de
Eine heute veröffentlichte Entscheidung des BGH zum Domainrecht beschäftigt sich mit der Frage ob sich ein seltener Vorname (Raule) namensrechtlich gegen denselben Nachnamen durchsetzen kann. Der BGH bejaht dies.
Der amtliche Leitsatz:
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.
BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06 - OLG Celle
Der amtliche Leitsatz:
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.
BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06 - OLG Celle
Labels: Domains, Namensrecht

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