Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.3.09

Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig

Die Bundeswahlgeräteverordnung ist nach einer soeben verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der Verfassung vereinbar. Die Transparenz bei der elektronischen Stimmabgabe sei nicht immer gewähleistet, so das Gericht. Nach Ansicht des BVerfG muss der Wahlvorgang ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden können.
Spiegel Online berichtet ebenfalls bereits.

Mittlerweile ist auch die Pressemitteilung des Gerichts online, der ich entnehme, dass der Einsatz von Wahlcomputern nicht per se unzulässig ist und die entsprechende Vorschrift des Bundeswahlgesetzes deshalb unangetastet bleibt.

Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht
sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet
werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes
der Öffentlichkeit genügen. Die bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
eingesetzten rechnergesteuerten Wahlgeräte entsprachen nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen, die
die Verfassung an die Verwendung elektronischer Wahlgeräte stellt.

Die Entscheidung lässt damit offen, dass künftig neue, verbesserte Wahlcomputer eingesetzt werden. Allerdings stellt sich die Frage, wie das vom BVerfG postulierte Transparenzgebot, wonach die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung
und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere
Sachkenntnis überprüft werden können, erfüllt werden soll. Das Gebot lautet nämlich, Manipulationssicherheit bei gleichzeitiger Überprüfbarkeit für die Öffentlichkeit. Damit muss der Wahlcomputer zwei sich widersprechende Voraussetzungen erfüllen.

Die Frage bleibt, ob die IT das jemals leisten wird oder ob das Gericht hier nicht einen unauflösbaren inneren Widerspruch postuliert hat.

Will man die Wahlcomputer manipulationssicher machen, dann braucht man komplizierte Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien, die für einen Laien schwerlich tranparent sind.

Zumindest voererst wird man deshalb wieder vollständig auf die herkömmliche Methode zurückgreifen. Solange bis uns wieder jemand erzählt, dass es jetzt eine neue Generation von Wahlcomputern gibt und die Geschichte ihre Fortsetzung in Karlsruhe findet.

posted by Stadler at 10:16  

2 Comments

  1. Man muss sich wohl auch generell fragen, wo der Mehrheit zum bisher bestehenden System hier liegt. Das jetzige System funktioniert und ist effizient. Die Auszählungen sind meist nach 3-4 Stunden vollständig ausgezählt und auch gut nachprüfbar im Zweifelsfall.

    Da ich nicht davon ausgehe, dass der Bund oder die Länder verstarkt plebiszitäre Element ins politische Leben einführen bzw. nutzen werden, besteht auch kein großer Bedarf hier überall sich Wahlcomputer anzuschaffen, die dann wohl im worst case 4 Jahre ungebraucht im Keller stehen und für den Wahltag dann erstmal entsprechende Wartung brauchen. Von den Sicherheitsproblemen mal ganz zu schweigen.

    Warum ist für solche unnütze Technik eigentlich immer Geld da? Oder ist das Ganze nur ein Komplott der Lehrer & Beamten, die nicht einen Sonntag von frühmorgens bis spätabends Wahlvorstand machen wollen?

    Comment by Anonymous — 3.03, 2009 @ 11:32

  2. Von Prof. Dr. Karpen, Bevollmächtigter in dem Verfahren, erschien auch ein interessanter Beitrag mit dem Titel “Zur Verfassungsmässigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern” in http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/8-2009/index.html

    Comment by Hans — 4.03, 2009 @ 08:29

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