Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.2.09

OLG Düsseldorf verneint Unterlassungsanspruch von Rolex gegen eBay erneut

Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 24.02.2009 (Az.: I-20 U 204/02) erneut entschieden, dass eBay nicht als Störer für beanstandete Markenrechtsverletzungen gegenüber Rolex haftet.

Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache zuvor am 19. April 2007 – Internetversteigerung II – entschieden, dass eBay als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen und damit ein anderslautendes Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat jetzt die Berufung der Firma Rolex am 24. Februar 2009 wieder zurückgewiesen.

Die Firma Rolex habe, so der Senat, nicht ausreichend dargelegt, dass es nach entsprechenden Hinweisen des Markeninhabers noch zu gleichartigen Markenrechtsverletzungen gekommen sei, die ebay hätte verhindern müssen.

EBay sperrt inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Es sei aber eBay nicht zumutbar, jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen, weil eine solche Pflicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellt.

Ob das so ganz der Vorgabe des BGH entspricht? ;-)

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 26.02.2009

posted by Stadler at 15:37  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.