Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.2.09

Kippt Karlsruhe den Vertrag von Lissabonn?

Ich hatte meine Zweifel gegen den Vertrag von Lissabonn bereits zum Ausdruck gebracht. Nicht, weil ich EU-Gegner wäre, sondern weil das Demokratiedefizit, das den Europäischen Prozess begleitet, endlich vollständig aufgelöst werden muss.

Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung auch Zweifel geäußert. Heribert Prantl spekuliert in der Süddeutschen ein bisschen und meint, das Gericht könnte, gestützt auf Art. 146 GG eine Volksabstimmung anordnen. Auch wenn mir nicht bewusst war, dass diese Norm nach der Wiedervereinigung in Kraft geblieben ist, wäre das aus Sicht des BVerfG sicherlich eine elegante Lösung. Nachdem man sich in Karlsruhe ganz ungern mit der EU anlegt, wäre es für das Gericht ein adäquater Ausweg die Bürger abstimmen zu lassen. Man hätte dann ja weder für noch gegen Lissabonn votiert, sondern dem Wahlvolk die Entscheidung überlassen.

posted by Stadler at 22:23  

2 Comments

  1. Scheitert wohl daran, dass die aktuelle 146er Fassung postkonstitutionelles Recht ist. Damit steht weiterhin die Ewigkeitsgarantie im Weg – und ob eine europäische „Verfassung“ diese aufrecht erhalten könnte, wage ich ziemlich sicher zu bezweifeln. Aber der BVerfG wird schon einen diplomatischen Weg finden… auch wenn ein Paukenschlag sinnvoller wäre.

    Comment by Malte S. — 11.02, 2009 @ 00:14

  2. Der Ausgang einer Volksabstimmung ist allerdings leicht vorhersehbar.

    Ich bezweifel auch, dass man ernsthaft über ein so großes Werk wie den Lissabon-Vertrag vernünftig abstimmen kann. Da sind so viele unterschiedliche politische Ziele reingerutscht und auch so viele den Deutschen systemfremde Elemente drinnen (Aushebelung des Parlaments durch die Regierung, Militäreinsätze ohne Parlamentsbeschluss, fehlendes Demokratieprinzip, Festlegung der Wirtschaftsordnung, bewusste Aufrüstung, usw.)

    Das Hauptproblem wird wohl sein, dass das BVerfG nie so gerne das entscheidende Rätchen spielen will; diese sog. „Zurückhaltung“ in politischen Fragen wieder einmal. Immerhin haben 2/3 des Bundestags und 2/3 des Bundesrats dem zugestimmt. Sollen jetzt 8 Richter das Ganze stoppen und damit das Ende des „Reformprozesses“ einläuten?

    Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Hängt wohl vom Mut ab. Gute Gründe gibt es sicherlich für beide Seiten, wobei ich die „harten“ Gründe von Gauweiler schon ziemlich bedrückend finde. Aber das wurde in ähnlicher Form ja auch schon bei der Anhörung zu Solange II vorgetragen.

    Was ich aber am ganzen Prozess nicht verstehe: Warum müssen es imemr diese Mammut-Verträge sein? Wäre ein Reformprozess nicht viel erfolgreicher, wenn man kontinuierlich reformieren würde (erst Abstimmungsmodi, dann Parlamentsbedeutung, usw). Diese Riesenverträge, die kein Mensch in Gänze durchschaut, haben den faden Beigeschmack des schlechten Kompromisses, der durch ein paar optische Änderungen („mehr Subsidiarität, mehr Parlament“) Dinge reinschmuggeln will, die sonst nicht möglich wären (europäische (Auf)Rüstungsagentur zB).

    Nunja, es ist wie es ist. Ich vermute, dass das BVerfG das schon irgendwie hinbiegen wird. Schließlich bieten ja 2 Verhandlungstage Gelegenheit eine passende Begründung für das Zustimmen zur Verfassungskonformität zu entwickeln.

    Comment by Anonymous — 11.02, 2009 @ 01:20

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