5.2.09

C & A mahnt Nachrichtenportal ab

Die Modekette C&A meint, dass Google Adsense Werbung, die neben einem redaktionellen Bericht über ihr Unternehmen platziert wird, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und hat "die-topnews.de" abgemahnt.

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass das primär auf einen Verstoß gegen des sog. Trennungsgebot (Trennung von redaktioneller Berichterstattung und Werbung) gestützt sein kann, weil nicht ausreichend deutlich abgegrenzt worden ist.
Quelle: die.topnews.de

Labels:

1 Kommentare:

Anonymous Rockafella meinte...

Das interessierte mich auch, worauf das gestützt sein soll. Im Zweifel § 3 UWG. lol

7. Februar 2009 15:36  

Kommentar veröffentlichen

<< Startseite

frisch gebloggt Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de blogoscoop

kostenloser Counter

Technorati Profile