Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.09

Bundesregierung plant anlasslose Aufzeichnung des Surfverhaltens

Das Editorial von Patrick Breyer in der neuen Ausgabe der MultiMedia und Recht (MMR, 2009, 73) beschäftigt sich mit der geplanten Neuregelung des § 15 Abs. 9 TMG, worüber ich hier bereits am 14.01.09 berichtet habe.

Breyer ist der Anicht, dass diese Vorschrift zumindest so ausgelegt werden kann, dass sämtliche Anbieter von Internetdiensten, also Beispiele nennt er u.a. Google und Amazon, die Berechtigung erhalten, das Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen. Darin sieht Breyer faktisch eine neue Ermächtigung für eine Vorratsdatenspeicherung. Als besonders bedenklich stuft der Autor ein, dass die Daten nach §§ 15 Abs. 5 S. 4, 14 Abs. 2 TMG an Polizeibehörden, Geheimdienste und die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen.

Breyer kritisiert zu Recht, dass dieser Vorstoß auch systematisch verfehlt ist, weil er nicht in ein Gesetz zum BSI gehört. Dies nährt freilich den Verdacht, dass eine gravierende Änderung des TMG bewusst in einem Gesetz versteckt wird, in dem man Derartiges nicht unbedingt vermuten würde.

Wenn die Bundesregierung nach diversen Datenskandalen einerseits laut und medienwirksam den besseren Schutz der Daten der Bürger propagiert, andererseits aber heimlich still und leise die Möglichkeit der Internetanbieter Nutzerdaten zu erheben, ausweiten will, dann kann jeder daraus seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.

posted by Stadler at 09:28  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.