Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.1.09

Schriftliches Urteil: Freiheitsstrafe für RA v. Gravenreuth

Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den einst im IT-Bereich gefürchteten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, wegen Betrugs zu Lasten der „taz“. Einbezogen wurden dabei im Wege der Gesamtstrafenbildung frühere Verurteilungen durch das Amtsgericht München.
Nunmehr ist das schriftliche Urteil des Landgerichts Berlin veröffentlicht worden, Az.: 571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07). Gravenreuth hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Gravenreuth war in den 90’er Jahren wegen einer Reihe von Massenabmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Bekannt wurde er u.a. dadurch, dass er sich als 15-jährige „Tanja“ ausgegeben hatte und mit Briefen, in denen er einen Softwaretausch anbot, serienweise Computer-Kids in die Raubkopiererfalle lockte.

Viel Wirbel haben auch die Explorer-Abmahnungen verursacht.

In letzter Zeit hat Gravenreuth auch in eigener Sache Privatklagen erhoben, z.B. weil er sich durch Formulierungen wie „Abmahnanwälte, die Pest des Internets“ in seiner Ehre verletzt fühlte. Dem ist das Amtsgericht München nicht gefolgt.

posted by Stadler at 16:10  

Ein Kommentar

  1. Ich habe mir die Begründugn des LG Berlin durchgelesen. So ganz überzeugend ist die Verurteilung nicht. Wo ist die Vermögensverfügung? Wer verfügt, die DENIC oder der Rechtspfleger?

    Nach der Begründung des LG wäre jede unzulässige Vollstreckung gleichzeitg ein versuchter Betrug.

    Mir istjedenfalls die Konstellation im Kopf, dass wenn der Täter sich vorstellt, einen Anspruch zu haben, die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht entfällt.

    Gruß
    O.R.

    Comment by Anonymous — 8.02, 2009 @ 09:36

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