Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.1.09

Bundesregierung fordert von Zugangsprovidern Sperrung von kinderpornografischen Inhalten

Nach einem Bericht von Heise hat das BMI Vertreter der großen Internet-Service-Provider zu einem Gespräch geladen, um die Umsetzung von Access-Sperren zu erörtern.

Was gegen Sperrungen bzw. Sperrungsanordnungen auf der Ebene der Access-Provider in juristischer und technischer Hinsicht spricht, habe ich vor Jahren u.a. in einem Aufsatz für die MMR dargestellt.

Es ist so ermüdend zu sehen, wie informationsresistent die deutsche Politik ist und wie populistisch sie agiert.

Die Wahrheit ist, dass es technisch betrachtet keine Sperrung auf Access-Ebene gibt, sondern allenfalls den untauglichen Versuch der Provider, rechtswidrige Inhalte vor ihren Kunden zu verbergen.Bereits die Verwendung des Begriffs der Sperrung ist daher irreführend.

Dass die Provider nicht erpicht darauf sind, an diesem politischen Täuschungsmanöver mitzuwirken, ist verständlich. Gleichwohl ist ihre Position in der Öffentlichkeit oft schwer vermittelbar, weil das Blendwerk der Politik seine Wirkung nicht verfehlt.

Gerade mit Blick auf kinderpornografische Inhalte sind derartige Forderungen zudem mehr als unverständlich, nachdem Kinderpornografie in allen zivilisierten Ländern der Welt unter Strafe steht und damit die eigentlich wirkungsvolle Möglichkeit gegeben ist, diese Inhalte an ihrer Quelle zu bekämpfen. Diese Chance wird vertan, wenn man stattdessen auf praktisch wirkungslose Maßnahmen durch die Zugangsprovider setzt.

Das Thema eignet sich bestens für politische Stimmungsmache und genau darum geht es offenbar wieder einmal.

posted by Stadler at 23:20  

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